Gülzow-Prüzen (pm) – AG Bauen der Charta für Holz 2.0 empfiehlt Klarstellung zur zeitlichen Bearbeitung von Grundleistungen
Die Arbeitsgruppe „Bauen mit Holz in Stadt und Land“ der Charta für Holz 2.0 empfiehlt, bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die zeitliche Flexibilität von Planungsleistungen ausdrücklich klarzustellen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist erforderlich, deutlicher festzulegen, dass eine Planungsleistung nicht zwingend in der Leistungsphase erbracht werden muss, der sie zugeordnet ist. Die Zuordnung einer Grundleistung zu einer Leistungsphase soll ihre inhaltliche und honorarsystematische Einordnung bestimmen, nicht zwingend den Zeitpunkt ihrer Bearbeitung. Damit sollen vorfertigungsorientierte und digital integrierte Planungsprozesse in der Praxis besser unterstützt werden.
Erfahrungen aus dem Holzbau nutzen
Im Holzbau mit hohem Vorfertigungsgrad müssen Planungsinhalte teilweise früher, parallel oder phasenübergreifend bearbeitet werden, als es die übliche Abfolge der Leistungsphasen erwarten lässt. Das Forschungsprojekt leanWOOD hat diesen Zusammenhang auf Grundlage der HOAI 2013 untersucht und für die Anwendung innerhalb der bestehenden Leistungsbilder konkretisiert.
Diese Anforderungen betreffen auch andere vorgefertigte, serielle und modulare Bauweisen. Ebenso können Building Information Modeling (BIM), modellbasierte Koordination und digital integrierte Planung eine andere zeitliche Organisation von Leistungen erfordern. Die AG Bauen bringt ihre Erfahrungen aus dem Holzbau ein, versteht ihre Empfehlung jedoch ausdrücklich als bauweisen- und methodenübergreifend.
Vorhandenen Spielraum in der Praxis besser nutzen
Nach Auffassung der AG Bauen bietet die HOAI bereits den notwendigen Spielraum. Nach § 3 HOAI sind die Leistungsbilder in Leistungsphasen gegliedert, ohne dass damit eine verbindliche zeitliche Bearbeitungsfolge vorgegeben wird. In der Praxis werden Leistungsphase, Beauftragungsstufe und Bearbeitungszeitpunkt jedoch häufig eng miteinander gekoppelt. Das zeigt sich auch bei der verbreiteten stufenweisen Beauftragung durch öffentliche Auftraggeber.
Diese Kopplung kann es erschweren, benötigte Planungsleistungen rechtzeitig zu beauftragen und zu bearbeiten. So können beispielsweise Angaben zu Bauteilanschlüssen oder Öffnungen für technische Anlagen bereits früh erforderlich sein, damit vorgefertigte Elemente zuverlässig geplant und hergestellt werden können.
Klarstellung bei der Novellierung verankern
Die AG Bauen empfiehlt daher, im Zuge der HOAI-Novellierung ausdrücklich klarzustellen:
„Die Zuordnung einer Grundleistung zu einer Leistungsphase bestimmt ihre inhaltliche und honorarsystematische Einordnung, nicht zwingend den Zeitpunkt ihrer Bearbeitung. Grundleistungen können, soweit es der Planungs- und Projektablauf erfordert, vorgezogen, nachgelagert, parallel oder phasenübergreifend bearbeitet werden. Die konkrete zeitliche Einordnung und Beauftragung ist entsprechend vertraglich zu vereinbaren.“
Ziel ist, die Planung und Beauftragung besser auf die Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens abzustimmen. Eine ausdrückliche Klarstellung soll Auftraggeber und Planende dabei unterstützen, den vorhandenen Spielraum bewusst zu nutzen und die erforderlichen Leistungen vertraglich passend zu organisieren.
Die Handlungsempfehlung „Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ steht hier zum Download bereit: https://www.charta-fuer-holz.de/charta-aktivitaeten/aktivitaeten-details/empfehlungen-der-arbeitsgruppe-bauen-mit-holz-in-stadt-und-land-novellierung-der-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieure-hoai
leanWOOD
Das Forschungsprojekt leanWOOD untersuchte, wie sich Planungsprozesse für Gebäude in vorgefertigter Holzbauweise optimieren lassen. https://mediatum.ub.tum.de/node?id=1537682
In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Leistungsbilder der HOAI 2013 im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen der Vorfertigung im Holzbau betrachtet und entsprechend aufbereitet.
https://mediatum.ub.tum.de/1537683
Charta für Holz 2.0
Die Charta für Holz 2.0 ist ein vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) initiierter Dialog für die effiziente Nutzung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in Deutschland. Verantwortliche aus Bund, Ländern und Kommunen sowie aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kommen im Rahmen der Charta zusammen, um sich über mögliche Lösungswege auszutauschen. Im Auftrag des BMLEH betreut die FNR die einzelnen Arbeitsgruppen und organisiert Fachgespräche, Plattformen sowie Tagungen. https://www.charta-fuer-holz.de/
Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.