30. April 2024

Hamburgs Wachstum sozialverträglich gestalten: Der Hamburger Senat legt Baulandmodell vor

Hamburg (pm) – Es ist und bleibt eine bedeutende Aufgabe des Senats, das städtische Wachstum vor dem Hintergrund der endlichen Ressource Boden nachhaltig und qualitätvoll zu gestalten. Gleichzeitig ist die Bodenpreisfrage nicht nur für die Wohnraum- und Gewerbeentwicklung relevant, sondern auch für die Realisierung von verkehrlichen und sozialen Infrastrukturen sowie Freizeit- und Bildungseinrichtungen ebenso wie für Grün- und Freiflächen. Städte sind mehr denn je gefordert, eine soziale Stadtentwicklungspolitik zu gewährleisten und die Nutzung des Bodens zu steuern. Mit der Hamburger Baulandstrategie legt der Senat nun erstmals ein umfängliches Baulandmodell vor. Diesem liegt eine Kombination verschiedener Instrumente und Maßnahmen zu Grunde, die von Bürgerschaft, Senat oder Senatskommissionen beschlossen wurden.

Hamburgs Baulandentwicklung erfolgt im Rahmen einer kooperativen Wohnungsbaupolitik auf der Basis der Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft. Die dabei verfolgte Baulandstrategie umfasst verschiedene Bausteine: sowohl eine aktive Liegenschaftspolitik als auch die Bereitstellung von Bauland durch die Schaffung neuen Planrechts. Dabei kommen die Instrumente des Baugesetzbuches, das Aufstellen von Bebauungsplänen, das Abschließen städtebaulicher Verträge und die Einrichtung sozialer Erhaltungsverordnungen zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums zum Einsatz. Hinzu kommen weitere flankierende Maßnahmen, wie die Einführung einer Grundsteuer C und die Kofinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in der Folge von städtischen und privaten Wohnungsbauprojekten.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Boden ist eine wertvolle Ressource und essenziell für die Sicherung bezahlbaren Wohnraums wie auch für eine nachhaltige Stadtentwicklung. In Hamburg gibt es eine hohe Nachfrage nach Boden und Wohnraum. Hamburg steuert mit seiner Baulandstrategie eine nachhaltige Nutzung des Bodens, um mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen und Instrumenten Stadtwachstum und Stadtentwicklung qualitätvoll und vor allem sozialverträglich zu gestalten.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Wir verzahnen die verschiedenen Bausteine unserer Wohnungs- und Bodenpolitik jetzt noch enger miteinander. Sei es das Erbbaurecht, die gezielte Vergabe städtischer Flächen für den sozialen Wohnungsbau oder auch die Andienungspflicht entbehrlicher Immobilien öffentlicher Unternehmen: Über viele verschiedene Stellschrauben nehmen wir positiven Einfluss auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Wir haben deutschlandweit die besten Erbbaurechtskonditionen. Während am Kapitalmarkt die Bauzinsen steigen, sinkt der Erbbauzins bei uns. Mit der jetzt beschlossenen Baulandstrategie haben wir einen guten Hebel, damit der Wohnungsbaumotor in Hamburg bestmöglich auch in der Krise weiterläuft.“

Hamburgs Baulandstrategie ist eine Kombination verschiedener Instrumente und Maßnahmen, die von Bürgerschaft, Senat oder Senatskommissionen jeweils beschlossen wurden. Sie ist grundsätzlich von einem kooperativen Ansatz geprägt und hat Einfluss auf die Hamburger Bodenpolitik. Das geschieht zum einen durch gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft vereinbarte Maßnahmen. Andererseits nimmt Hamburg innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch strategisch Einfluss auf die Grundstücksbewirtschaftung, um die Stadtentwicklungsziele für Hamburg besser umzusetzen. Die Stadt verfolgt damit ein ganzes Bündel städtebaulicher und gemeinwohlorientierter Ziele: Es wird ein preisregulierender Einfluss auf den Bodenwert ausgeübt, indem die Vergabe von städtischen Grundstücken nicht durch Höchstpreisgebot, sondern als Konzeptvergabe erfolgt. Planungsbegünstigte werden zudem an den Kosten zugunsten des Gemeinwohls beteiligt. Ebenso wird der Anteil des geförderten Wohnungsbaus, genauso wie der des barrierefreien Wohnungsbaus, geregelt und erhöht. Es gelten außerdem Verpflichtungen zur zeitnahen Umsetzung von Planungen und es findet eine Bodenbevorratung zum Beispiel durch Liegenschaftsfonds oder eigene städtische Gesellschaften für Grunderwerb, Entwicklung und Verkauf statt.

Hamburgs Baulandstrategie umfasst sämtliche schon heute erfolgreich angewandten Maßnahmen und Instrumente, die nun erstmals zu einem Baulandmodell zusammengefasst werden und auf folgenden Beschlüssen von Bürgerschaft, Senat oder Senatskommissionen fußen:

Vereinbarungen des Senats mit der Wohnungswirtschaft sowie mit den Bezirksämtern zum Wohnungsneubau
Bündnis für das Wohnen in Hamburg zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Verbänden der Wohnungswirtschaft über Wohnungsneubau, Stadtentwicklung, Bodenpolitik und Infrastruktur, Baurecht, Klimaschutz, Wohnraum für vordringlich wohnungssuchende Haushalte, Baukultur und Erhalt von Backsteinfassaden in Hamburg für die 22. Legislaturperiode. Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau Fortschreibung der Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau.

Einigung mit den Volksinitiativen „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! und Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“
Drucksachen 22/9844 und 22/9845

Umfassende Darstellung der Instrumente und Maßnahmen, die unmittelbar die Nutzung des Bodens zum Gegenstand haben und die im Interesse einer sozial gerechten Bodenpolitik weiterentwickelt wurden (insbesondere Neuausgestaltung des Erbbaurechts)
Drucksache 21/18514 „Sozial gerechte Bodenpolitik“

Fortgeschrieben zu den Themenfeldern Erbbaurechte und Vergabe städtischer Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau
Drucksache 22/11998 „Verbesserte Konditionen für das Erbbaurecht – Fortschreibung der sozial gerechten Bodenpolitik für Hamburg“
Drucksache „Hamburger Baulandstrategie zugleich Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 30.09.2020 ‚Konsequent gegen Spekulation mit Grund und Boden‘“

Besondere Bedingungen bei der Bereitstellung von städtischen Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau
Senatsdrucksache 2018/2049 „Bereitstellung von städtischen Grundstücken für fördern und wohnen AöR (f&w) sowie die SAGA ausschließlich für den Bau von Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende über eine Direktvergabe“ sowie Senatsdrucksache 2021/1548 „Verbindlichkeit für den geförderten Wohnungsbau“
7-Punkte-Programm „WA-Wohnraumversorgungspaket 2030“ zur Verbesserung der Versorgungssituation vordringlich Wohnungssuchender mit Wohnraum (Drucksache 22/8805)

Regelung zur Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung
Anlage zur Drucksache „Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung“ der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.02.2018 mit dem Ziel der Beteiligung von Planungsbegünstigten an durch die Planung verursachten Kosten (z. B. technische oder soziale Infrastruktur) mittels städtebaulicher Verträge

Vergabe von Grundstücken an öffentliche Unternehmen und Andienungspflicht entbehrlicher Immobilien öffentlicher Unternehmen
Drucksache Nr. 27 der Senatskommission für öffentliche Unternehmen vom 22.11.2022 – Gesamtstädtisches Flächenportfoliomanagement – Vergabe von Grundstücken an öffentliche Unternehmen und Andienungspflicht entbehrlicher Immobilien öffentlicher Unternehmen

Regelungen zum Umgang mit Grünflächen sowie Kompensationspflicht bei nicht vermeidbarer Inanspruchnahme von Grünflächen innerhalb des 2. Grünen Rings; Umsetzung der Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“
Vertrag für Hamburgs Stadtgrün sowie Drucksache 21/19411 vom 17.12.2019 – Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zum Umsetzungsstand der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“

Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt
Drucksache Nr. 190912/8 der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu Regelungen der Dichte in der Stadt

Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Finanzbehörde Hamburg