Hamburg (pm) – Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (kurz: Bau-Turbo) erlassen. Durch die damit vorgenommenen Neuregelungen im Baugesetzbuch (BauGB) will der Bundesgesetzgeber die beschleunigte Schaffung von neuem Wohnraum in Deutschland unterstützen. Hiervon profitiert der Wohnungsbau auch in Hamburg, wo neben §246e BauGB insbesondere der weitentwickelte §31 Abs. 3 BauGB angewendet wird. Durch den „Befreiungs-Bau-Turbo“ wurden in Hamburgs Bezirken innerhalb von nur vier Monaten bereits 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt und beschieden (405 Wohnungen genehmigt und 341 Wohnungen positiv beschieden). Weitere 1.100 Wohneinheiten befinden sich zudem derzeit in Prüfung (Stichtag: 28. Februar 2026).
Der am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Bau-Turbo ist ein Gesetz der Bundesregierung, um den Wohnungsbau durch Bürokratieabbau zu beschleunigen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht. Kern ist die Möglichkeit für Städte und Kommunen, Wohnungsbauvorhaben zu genehmigen, ohne dafür einen Bebauungsplan neu aufzustellen oder bestehende Bebauungspläne zu ändern. Neben dem neuen §246e BauGB, der befristet bis Ende 2030 gilt, sind auch die Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen in §31 Abs. 3 BauGB erweitert und das Abweichen vom Einfügungserfordernis für Wohnungsbau im unbeplanten Innenbereich jeweils dauerhaft in das BauGB eingeführt worden. Vor allem Nachverdichtung, Aufstockung und Bauen in Innenbereichen werden damit spürbar einfacher.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Bau-Turbo in Hamburg zündet. Durch die neuen Befreiungsmöglichkeiten nach der Novellierung des Baugesetzbuches konnten innerhalb kürzester Zeit bereits knapp 750 Wohnungen genehmigt oder im Rahmen von Bauvoranfragen positiv beschieden werden. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen wäre nach altem Recht nicht oder nur durch ein langwieriges Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig gewesen – und es steckt noch viel mehr Potential in der neuen Regelung: Weitere 1.100 Wohneinheiten werden derzeit auf die Anwendbarkeit des Bau-Turbos hin geprüft. Die Maßnahmen des Bundes schaffen somit gute Rahmenbedingungen beim Wohnungsneubau. Sie bringen mehr Tempo und helfen vielen Projekten schneller in die Umsetzung.“
Cornelia Schmidt-Hoffmann, Leiterin des Bezirksamts Bergedorf: „Der Bau-Turbo eröffnet uns eine neue Art der Zusammenarbeit mit Bauherren und Eigentümern: Wir können Wohnungsbauprojekte gemeinsam entwickeln, ohne erst ein aufwendiges Planverfahren durchlaufen zu müssen – vorausgesetzt, die Vorstellungen passen zur städtebaulichen Entwicklung des Quartiers. Das ist der eigentliche Gewinn. Wir nutzen diese Möglichkeiten, indem wir bei jedem Vorhaben das Instrument wählen, das wirklich trägt. Entscheidend ist, dass so am Ende mehr Wohnungen entstehen, die ins Quartier passen.“
Gemeinsam mit der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung, der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, dem Hamburg-Standard sowie der sozialen Wohnraumförderung unterstützt der neue Bau-Turbo den Wohnungsbau in Hamburg spürbar. Schon jetzt ist durch zielgerichtete Maßnahmen etwa zur Erleichterung von Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie zur Senkung von Baukosten und zur Verfahrensbeschleunigung eine positive Entwicklung sichtbar. Durch die Genehmigungserleichterungen des Bau-Turbos werden diese effektiven Impulse für mehr Wohnungsbau in Hamburg weiter gestützt.
Damit die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht gänzlich entfällt, hat der Gesetzgeber mit §36a BauGB zudem eine neue Regelung eingefügt: die Zustimmung der Gemeinde. Sie ist immer zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines Vorhabens nach den drei Bau-Turbo-Instrumenten und ersetzt das ansonsten erforderliche Bebauungsplanverfahren. Der Senat hat diese Aufgaben an die Bezirksämter übertragen. Die Zustimmung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten erteilt oder versagt werden. Auf die Zustimmung folgt die abschließende Prüfung des Bauantrags. Er wird unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen, nachbarlicher Interessen und fachrechtlicher Themen entschieden.
Hamburg verfügt durch seine Baustufenpläne über ein nahezu flächendeckendes verbindliches Planrecht. Das hat zur Folge, dass in Hamburg großflächig der Befreiungs-Bau-Turbo §31 Abs. 3 BauGB angewendet werden kann, der im Gegensatz zum §246e zudem nicht befristet ist. §31 Abs. 3 BauGB wurde im Rahmen des Bau-Turbos neu gefasst und ist nun erheblich besser anwendbar. Die Freie und Hansestadt hat sich in der Vergangenheit nachdrücklich beim Bund für eine solche Anpassung eingesetzt.
Beispiele, bei denen §31 Abs. 3 BauGB erfolgreich zur Anwendung gekommen ist, sind etwa Flächen für besondere Zwecke, die bislang nicht für Wohnungsbau nutzbar waren, sowie so genannte Geschäftsgebiete, in denen Wohnungsbau unter bestimmten Umständen nun ergänzend ermöglicht werden kann. Teilweise können jetzt durch §31 Abs. 3 BauGB auch Nachverdichtungen in Großsiedlungen einfacher realisiert werden. Und dort, wo bisher etwa lediglich eine straßenbegleitende Blockrandbebauung möglich war, lassen sich nun mitunter größere Blockinnenbereiche umsetzen.
Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen