26. April 2024

Hamburg: Die Modernisierung des Hamburger Bauberufsrechts beginnt

Hamburg (pm) – Der Senat hat zur Novellierung des Bauberufsrechts diese Woche den Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Architektengesetzes sowie des Hamburgischen Gesetzes über das Ingenieurwesen auf den Weg gebracht. Somit ist der parlamentarische Gesetzgebungsprozess für die Modernisierung des Bauberufsrechts gestartet. Das Gesetz berücksichtigt die gestiegenen Anforderungen an die Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure als Dienstleisterinnen und Dienstleister des Bauberufsrechts. Ferner wird die vereinfachte Anerkennung von Fachkräften anderer europäischer Mitgliedstaaten ermöglicht und es wurden veraltete Regelungen überarbeitet.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Bürgerschaft wird nun ein Gesetzentwurf vorgelegt, der das Bauberufsrecht umfassend modernisiert. Bei einer zukunftsfesten Stadtentwicklung geht es auch um aktuelle Themen wie bezahlbaren Wohnraum, Klimaschutz und Generationengerechtigkeit. Deshalb werden die Ausbildungsinhalte, die zum Führen des Titels „Ingenieurin/Ingenieur“ bzw. „Architektin/Architekt“ berechtigen, an diese anspruchsvollen Aufgaben angepasst. Um den Markt für qualifizierte und dringend benötigte Fachkräfte zu öffnen, wird zudem die Berechtigung zur Titelführung mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt neu gestaltet.“

Die gesetzliche Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen an die titelführenden Personen des Bauberufsrechts erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der Bundesländer entsprechende Regelungen bereits umgesetzt hat. Somit trägt auch die Modernisierung in Hamburg zu einer Vereinheitlichung des Länderrechts bei. Konkret wird dazu die Mindest-Regelstudienzeit, die für eine Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste erforderlich ist, für alle Fachrichtungen einheitlich auf vier Jahre festgesetzt. Für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bedeutet dies eine Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Jahr (vgl. im Entwurf § 4 HmbArchtG).

Auch zwecks Förderung von inhaltlich möglichst übereinstimmenden Länderregelungen bezüglich der Voraussetzungen für die Führung des Titels „Ingenieurin/Ingenieur“ wird eine Angleichung an das Musteringenieurgesetz vorgenommen. Dabei werden die im Rahmen eines Studiums zu absolvierenden Inhalte der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) besonders gewichtet.

Die Umsetzung des Europarechts ist zwingend  und gewährleistet den europarechtlich geforderten, einheitlichen Zugang zum europäischen Binnenmarkt für die Dienstleisterinnen und Dienstleister aus den Mitgliedstaaten.

Diverse Regelungen der beiden Gesetze waren zudem nicht mehr praxisgerecht und zeitgemäß. Sie wurden im Zuge der Novellierung überarbeitet und modernisiert.

Pressemitteilung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen