27. April 2024

Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten im Kabinett beschlossen und Reaktionen

Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten beschlossen. Basis für den verabschiedeten Gesetzentwurf bildeten die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesbauministerium und dem Bundesjustizministerium geeinten Eckpunkten von Anfang April 2022. Die Ampelkoalition erfüllt damit einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für mehr Klimaschutz im Wärmesektor und eine sozial gerechte Kostenverteilung.

 

(c) Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir haben mit der Aufteilung der CO2-Kosten eine Lösung gefunden, die sozial gerecht ist und künftig die Mieter auch entlastet. Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wohnhäuser energiefest machen, ist eine win-win-win-Situation: Wir schützen die Umwelt und damit nachfolgende Generationen. Die Mieter gewinnen, denn sie heizen nicht für die Außenumgebung. Die Vermieter gewinnen, denn sie sparen damit langfristig Kosten ein. Die jetzt getroffene Regelung ist eine Übergangslösung. Wir werden sie deshalb auf ihre Wirkung hin evaluieren und daran arbeiten, Energieausweise als Grundlage für das Modell heranzuziehen. Unser Ziel ist es, zu einem bestimmten Zeitpunkt CO2-neutral zu heizen. Bis wir das erreicht haben, wird der CO2-Preis fair verteilt. Das ist das Versprechen dieser Koalition und das haben wir heute eingelöst.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Der CO2-Preis kann einen wichtigen Beitrag leisten, um unseren Verbrauch von Erdöl, Kohle und Gas zu verringern. Dafür müssen allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Die Regeln über die Verteilung des CO2-Preises müssen praktikabel sein – und sie müssen die richtigen Anreize setzen. Das heute beschlossene Stufenmodell entspricht diesen Zielvorgaben. Es setzt gerade dort Anreize für energetische Sanierungen, wo diese viel bewirken. Es ist bürokratiearm – und deshalb auch für private Vermieter handhabbar, die nur eine einzelne Immobilie vermieten. Außerdem ist es fair, weil es alle Seiten in die Verantwortung nimmt. Ich bin froh, dass wir die Frage der Verteilung der CO2-Kosten auf diese Weise lösen. Das gefundene Modell ist ein gutes Beispiel für wirkungsorientierten, praxistauglichen Klimaschutz.“

Im Einzelnen zu den Inhalten des Gesetzentwurfs:

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung nun abhelfen. Für Wohngebäude wird ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt. Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50-50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.

Wohngebäude/ gemischte Nutzung:

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro qm Wohnfläche geknüpft. Diese 10 Stufen ermöglichen eine zielgenaue Berechnung:

Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/qm/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude und für Gebäude mit gemischter Nutzung, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wenn Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Das Modell beruht auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits rechtssicher erhoben werden. Die Mietparteien teilen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung selbst untereinander auf. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die CO2-Kosten leicht verteilen können. Behörden oder private Dritte müssen nicht hinzugezogen werden.

Nichtwohngebäude:

Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gebäuden mit Gewerberäumen greift die 50:50 Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Dies ist aber nur eine Übergangslösung. Für Nichtwohngebäude soll bis Ende 2025 ebenfalls ein Stufenmodell entwickelt werden. Aufgrund der Heterogenität von Nichtwohngebäuden (u.a. Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen bis zum Ende des Jahres 2024 erhoben werden.

Ausnahme- und Begleit- und Übergangsregelungen:

Das Gesetz sieht Ausnahmen von der vorgesehenen Aufteilung der Kosten dort vor, wo der Kohlendioxidpreis seine Anreizwirkung nicht entfalten kann. So können die Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten unter Umständen nur einen eingeschränkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten und werden in diesen Fällen deshalb teilweise oder vollständig von ihrem Anteil befreit. Der Gasverbrauch, den die Verwendung eigener Gasherde verursachen, wird im Wege einer 5-%-Pauschale vom CO2-Kostenanteil des Vermieters abgezogen.

Die klimapolitische Lenkungswirkung des Gesetzes wird sozialverträglich ausgestaltet. Stellt ein Vermieter etwa den Betrieb einer Gastherme auf einen klimaneutralen, aber teureren Ersatzbrennstoff um, so ist die Umlage der Brennstoffkosten auf den Mieter auf den Grundversorgungstarif für Erdgas begrenzt. Wird auf ein Brennstoffgemisch aus Erdgas und Biogas umgestellt, kann der Vermieter aber weiterhin die darauf anfallenden CO2-Kosten verteilen.

In das Gesetz wird eine Evaluierungsklausel aufgenommen, die eine Evaluierung der Anwendungssicherheit des Gesetzes vorsieht. Weiter wird die Bundesregierung die Gesamtverteilung der CO2-Kosten über alle Mietverhältnisse hinweg beobachten. Zuletzt wird im Rahmen der Evaluierung zu prüfen sein, ob zwischenzeitlich – aufgrund einer Reform des Energieausweises – eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen möglich ist.

Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und auf alle Abrechnungszeiträume anwendbar sein, die an oder nach diesem Tag beginnen. Weiter sollen bei der Anwendung des Stufenmodells Brennstofflieferungen außer Betracht bleiben, die nach alter Rechtslage abgerechnet wurden. Für diese liegen den Vermietern noch nicht die Daten vor, die sie für die Einstufung ihres Gebäudes und für die Aufteilung der CO2-Kosten gegenüber ihren Mietern benötigen.

Zum Herunterladen: Entwurf eines Gesetzes

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

 

Reaktionen

ZIA: Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht die Entscheidung mit gemischten Gefühlen. Dazu sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner: „Die Regierung ist die Sache richtig angegangen, hat aber dann zu kurz gedacht. Ein Stufenmodell zur Verteilung der CO2-Kosten ist im Grundsatz richtig. Nur wurde auf der Zielgeraden der falsche Anknüpfungspunkt gewählt.“ Das Bundeskabinett hätte, so der ZIA-Präsident, „auf den Zustand des Gebäudes abstellen müssen und nicht allein auf den Energieverbrauch laut Heizkostenabrechnung.“ Die jetzt geplante Lösung könne zu einer unfairen Belastung für Vermieterinnen und Vermieter führen, wenn nicht sachgemäß geheizt werde.

Auch die geplante Regelung für Gewerbeimmobilien mit einer pauschalen 50:50-Aufteilung der CO2-Kosten ist aus Sicht Mattners nicht zielgenau. „Die Lösung für Gewerbeimmobilien wäre einfach gewesen. Hier hätte man die Energieeffizienzwerte des GEG übernehmen können“, betont Mattner. „Im Übrigen hätten wir uns gefreut, wenn man mit uns über die Pläne gesprochen hätte. Die Innovationspartnerschaft, die im Koalitionsausschuss angekündigt wurde, sollte endlich starten.“

Der ZIA hält die Aufteilung der Kosten nach dem vorgeschlagenen CO2-Stufenmodell, die sich aus der jährlichen Heizkostenabrechnung ergeben, für nicht zielführend. Dies verursacht einen enormen Aufwand bei Vermieterinnen und Vermietern für die Ermittlung und Verteilung der CO2-Kosten. Zudem setzt dieses Vorgehen gerade nicht die Anreize zum sparsamen Verbrauch für Mieterinnen und Mieter und zur energetischen Gebäudesanierung für Vermieter, die für den Klimaschutz notwendig sind.

Der ZIA schlägt stattdessen vor, auf Energieausweise für die Ermittlung der Kostenverteilung eines CO2-Stufenmodells zu setzen. Damit werden Vermietende veranlasst, ihre Gebäude energieeffizient zu bauen und zu sanieren und die Mietenden erhalten die Möglichkeit, über ihr Nutzerverhalten kostensenkend Einfluss zu nehmen.

Ein weiterer Punkt, der in der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt werden sollte:

  • Eine Anwendung des Stufenmodells auf Warmwasseraufbereitung ist nicht zielführend.

 

vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.: Die Bundesregierung hat die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern beschlossen. Ab 1. Januar 2023 soll der Preis für die CO2-Emissionen nach einem Stufenmodell abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Angesichts der explodierenden Energiepreise, die durch den CO2-Preis künstlich noch einmal verteuert werden, fordert der vdw Sachsen eine befristete Aussetzung.

Die beschlossene Aufteilung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die künstliche Verteuerung der Energie durch den CO2-Preis in Zeiten ohnehin explodierender Energiepreise das völlig falsche Signal ist. Wenn die Bundesregierung es ernst meint, alles dafür zu tun, Energie so bezahlbar wie möglich zu halten, dann muss der CO2-Preis als zusätzlicher und vermeidbarer Kostentreiber ausgesetzt werden, bis die Lage auf den Energiemärkten sich stabilisiert hat. Das Instrument sollte durch Verteuerung eine Lenkungswirkung entfalten, die jetzt bereits durch die Preisexplosion auf den Energiemärkten freigesetzt wird. Auch vor diesem Hintergrund ist der CO2-Preis in der aktuellen dramatischen Lage nur schwer zu rechtfertigen.

Auch der Ansatz, mit dem CO2-Preis Vermietern einen Anreiz geben zu wollen, in energetische Sanierungen zu investieren, trägt nicht. Richtig ist das Gegenteil: Die finanziellen Mittel, die den Wohnungsunternehmen durch den CO2-Preis genommen werden, fehlen für notwendige Investitionen. In Zeiten exorbitant steigender Baupreise, dramatischer Liefer- und Fachkräfteengpässe am Bau, steigender Zinsen und neuer Hemmnisse seitens der BaFin für die Finanzierung im Immobilienbereich droht ohnehin bereits ein Investitionskollaps. Hier legt der CO2-Preis weitere Steine in den Weg, die Investitionen zusätzlich erschweren.

Sowohl mit Blick auf die Bezahlbarkeit der Energiekosten für Mieter als auch mit Blick auf notwendige Investitionen der Vermieter erweist sich der CO2-Preis in der derzeitigen dramatischen Lage als absolut kontraproduktiv. Deshalb unterstützt der vdw Sachsen mit Nachdruck den Vorschlag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, das Instrument neu zu bewerten und befristet auf ein Jahr auszusetzen.

 

Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen: Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den CO2-Preis der Mieter teilweise auf die Vermieter abzuwälzen. „Die Abkehr vom Verursacherprinzip stellt einen Tabubruch von grundsätzlicher Bedeutung dar. Das ist völlig inakzeptabel“, sagt Verbandspräsident Konrad Adenauer. „Der Vermieter hat keinen Einfluss auf das Heizverhalten der Mieter, soll künftig aber die Zeche dafür zahlen. Das ist mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar.“

Die Aufgabe des Verursacherprinzips erschüttert das Vertrauen der Vermieter in die Politik. „Viele Vermieter stellen sich jetzt die bange Frage, welche Nebenkosten ihrer Mieter ihnen als nächstes aufgebürdet werden könnten. Klar ist nur: Vermieten rechnet sich mit der Neuregelung weniger“, weiß der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya. „Unter solchen Umständen investiert man nicht mehr in neuen Wohnraum. Im Gegenteil, viele Vermieter spielen jetzt mit dem Gedanken, ihre Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen.“ Dem Mietwohnungsmarkt erweise die neue Regelung damit einen Bärendienst.

Das Gleiche gilt für die Energiewende im Gebäudebestand. „Die Politik kann den Vermietern nicht auf der einen Seite immer höhere Kosten aufbürden, die ihnen den Spielraum für Investitionen nehmen, und auf der anderen Seite damit rechnen, dass energetische Sanierungen gemacht werden“, stellt Konrad Adenauer fest. Durch das Stufenmodell müssten gerade jene Vermieter, die vor dem größten – und damit teuersten – Sanierungsbedarf stünden, die höchsten Einbußen hinnehmen. „Das ist absurd“, macht Adenauer deutlich.

Die Politik dürfe nicht vergessen, dass zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland von privaten Kleinvermietern bereitgestellt werden. „Diese Menschen sind wie alle anderen Bürger auch derzeit von der massiven Inflation betroffen, müssen stark gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise hinnehmen“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken. „Wenn diese Menschen trotzdem auch noch weiterhin in energetische Modernisierungen investieren sollen, brauchen sie dazu die Unterstützung der Politik und keine weiteren Belastungen.“