27. Juli 2024

Gemeinsam Stadt machen!

„Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ veröffentlicht

Berlin (pm) – Berlins Bürgerinnen und Bürger sollen sich besser an Stadtentwicklungsprozessen und -projekten beteiligen können. Dabei helfen sollen Leitlinien, die Senatorin Katrin Lompscher gemeinsam mit einem Gremium erarbeitet und am heutigen Montag veröffentlicht hat. „Mit den Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung wird Berlin ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und damit auch zu mehr Demokratie gelingen“, erklärt Katrin Lompscher.

Die Leitlinien selbst sind bereits ein Produkt erfolgreicher Beteiligung

Ein eigens eingesetztes Arbeitsgremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung hat 18 Monate intensiv zusammengearbeitet. Die 24 Mitglieder des Gremiums – 12 Berliner Bürgerinnen und Bürger und 12 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung haben dabei viel geleistet. Neben 18 Gremiumssitzungen wurden drei öffentliche Werkstätten mit jeweils mehreren hundert Teilnehmenden durchgeführt und eine umfangreiche Online-Beteiligung ermöglicht. Mehr als 2.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit haben die Mitglieder dafür aufgewendet. Fragen und Anregungen von rund 1.000 Berlinerinnen und Berlinern wurden aufgenommen und ausgewertet. In vier Veranstaltungen diskutierten 90 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Fachöffentlichkeit, Wirtschaft und Verwaltung, Soziales und Zivilgesellschaft die Leitlinien mit dem Gremium und brachten ihre Fachperspektive ein. „Für dieses beeindruckende Engagement und Ergebnis bedanke ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Mitgliedern des Arbeitsgremiums, ganz ausdrücklich“, betonte Katrin Lompscher bei der Pressekonferenz.

Leitlinien setzen Koalitionsbeschluss um

Im Koalitionsvertrag hat die Berliner Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen im Herbst 2016 beschlossen, Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Zukunft Berlins stärker einzubeziehen. Die neuen Leitlinien setzen diesen politischen Beschluss aus dem Koalitionsvertrag um.

„Die engagierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat uns gezeigt, dass dies der absolut richtige Schritt ist“, betonen auch Dr. Susanna Kahlefeld, Kerstin Njoya und Matthew Griffin, die als Sprecherinnen und Sprecher des Arbeitsgremiums an der Pressekonferenz teilnahmen: „Die Berlinerinnen und Berliner möchten bei der Zukunft ihrer Stadt mitreden. Und die Leitlinien schaffen dafür die Rahmenbedingungen.“

Leitlinien geben Grundsätze vor und schaffen Instrumente für Beteiligung

Die vorgestellten Leitlinien zeigen, wie Beteiligung gelingen kann. Neun verständliche Grundsätze legen fest, wie Beteiligung künftig ablaufen soll. Es geht um besseren Zugang zu Information, um mehr Verständnis füreinander und darum, dass Interessen frühzeitig eingebracht und diskutiert werden können. Zielgruppen soll der Zugang zu Beteiligung erleichtert werden, wie z. B. Kindern und Jugendlichen und Menschen mit Handicaps. Auch eine verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen von Beteiligung gehört dazu. Fünf Instrumente sollen dabei helfen, die Grundsätze anzuwenden. Dazu gehören unter anderem eine zentrale Anlaufstelle, eine landesweite Vorhabenliste sowie ein Beteiligungsbeirat. Damit die Umsetzung noch in der Legislaturperiode begonnen werden kann, hat der Senat in seinem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 beschlossen, die Haushaltsansätze für Beteiligung in einem ersten Schritt um insgesamt 2,2 Mio. €, davon 400.000 € für die zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung und 1,8 Mio. € für die Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung der Bezirke zu erhöhen.

Ziel der Leitlinien ist es, Beteiligung langfristig zu verankern und Konflikte frühzeitig zu moderieren. Beteiligungsverfahren erhalten durch die Leitlinien eine Struktur und eine Qualitätssicherung. Bürgerinnen und Bürgern wird der Dialog mit Politik und Verwaltung erleichtert.

Um dies zu erreichen, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in einem nächsten Schritt unter Mitwirkung des Arbeitsgremiums und gemeinsam mit räumlich planenden Verwaltungen und Ämter ein Umsetzungskonzept erarbeiten.

Pressemitteilung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen