19. April 2024

„Für die Zukunft planen und bauen!“ – Was die niedersächsische Architektenschaft von der Kommunalpolitik erwartet

Architektenkammer Niedersachsen veröffentlicht Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Kommunalwahl im Herbst 2021

Hannover (pm) – Am Sonntag, den 12. September 2021, finden in Niedersachsen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage und der Regionsversammlung statt. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte neu gewählt. Die Architektenkammer Niedersachsen hat aus Anlass der Kommunalwahl acht Wahlprüfsteine formuliert, um den Kandidatinnen und Kandidaten die Themen des Berufsstandes aufzuzeigen, ihre Meinung zu den unterschiedlichen Punkten abzufragen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen.

Architektur und Stadtplanung sind ortsprägend und identitätsstiftend. Kommunen, die sich ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion für Baukultur bewusst sind, planen weitsichtig und fördern qualitätvolle Bauten und Freiräume, anstatt sich von den Interessen einzelner Investoren abhängig zu machen. Es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um für ihre Bewohnerinnen und Bewohner eine nachhaltig hohe Lebensqualität zu sichern und damit einen klaren Standortvorteil zu schaffen.

„Jetzt Verantwortung übernehmen und für die Zukunft planen und bauen“, sagt Kammerpräsident Robert Marlow. Die Kammer fordert von den Kandidatinnen und Kandidaten, sich neben dem Neubau auch für die Instandhaltung und Ertüchtigung bestehender kommunaler Gebäude und Freianlagen einzusetzen. „Das Bauen im Bestand ist ein wichtiger Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Kommunen sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen“, betont Marlow. Es brauche zudem Mut und Offenheit für neue Konzepte – auch für Wettbewerbsverfahren, so der Kammerpräsident.

Nur qualitätvolle Architektur sichert eine langfristige Wertsteigerung der kommunalen Räume und Gebäude. Daher setzt sich die Architektenkammer Niedersachsen für eine Förderung des Leistungswettbewerbs ein, dessen Grundlage die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist. Marlow: „Wir warnen ausdrücklich davor, kommunale Planungsaufträge nach Preis zu vergeben. Vergaben sollten stets mittelstandsfreundlich und ausschließlich nach Qualitätskriterien erfolgen. Wer schlecht plant, baut teuer.“

Der Berufsstand fordert daher, dass die Ausschreibung und Vergabe durch eine quantitativ und fachlich gut besetzte Verwaltung erfolgt, die sich zudem für den qualitativ hochwertigen Leistungswettbewerb einsetzt.

Pressemitteilung: Architektenkammer Niedersachsen