München (pm) – Künstliche Intelligenz ist eine zentrale Schlüsseltechnologie, mit disruptivem Innovationspotenzial. Mit der EU-Verordnung 2024/1689 ist am 1. August 2024 der weltweit umfassendste Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in Kraft getreten. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) regelt deren Durchführung in Deutschland. Die Fraunhofer-Gesellschaft begrüßt die Initiative der Bundesregierung und hebt die Bedeutung einer harmonisierten, bürokratiearmen sowie innovationsfördernden Durchführung hervor.
KI gilt als Schlüsseltechnologie mit erheblichem Innovationspotenzial. Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft prognostiziert in Deutschland eine zusätzliche Wertschöpfung von 330 Milliarden Euro. Daher spielen KI-Anwendungen eine zentrale Rolle für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesem Grund sei die praxistaugliche Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die harmonisierte Vorschriften für KI festlegt, entscheidend, um Innovation zu fördern und gleichzeitig europäische Werte zu sichern, sagt Prof. Holger Hanselka, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. »Damit Europa im Wettbewerb um vertrauenswürdige KI bestehen kann, brauchen wir kluge Regulierung statt Bürokratie – eine Umsetzung, die Innovation fördert, Forschung einbindet und europäische Werte stärkt. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Die Fraunhofer-Gesellschaft steht bereit, um bei der weiteren Konkretisierung und Umsetzung zu unterstützen,« betont Hanselka.
Prof. Axel Müller-Groeling, Vorstand für Digitalisierung und Infrastruktur der Fraunhofer-Gesellschaft, ergänzt: »Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung, Wirtschaft und Regulierung kann ein innovatives und wettbewerbsfähiges Umfeld für KI in Deutschland geschaffen werden. Die Durchführung der KI-Verordnung sollte dieses Umfeld stärken. Dies kann durch eine direkte Einbeziehung der relevanten Akteure aus Forschung und Wirtschaft beispielsweise über den von uns vorgeschlagenen Beirat am Zentralen Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) erfolgen. Entscheidend ist ebenso, dass der Zugang zum geplanten KI-Reallabor für öffentliche Forschungseinrichtungen gewährleistet wird und so Transfer Hand in Hand mit Forschung an den KI-Modellen geht.«
Folgende Kernpunkte sind aus Sicht der Fraunhofer-Gesellschaft bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht entscheidend:
- Bürokratiearme Durchsetzungsstruktur:
Die Fraunhofer-Gesellschaft befürwortet die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichts- und Notifizierungsbehörde. Damit wird eine Fragmentierung vermieden und ein »Single Point of Contact« geschaffen. - Harmonisierung und Bürokratieabbau: Eine EU-weit einheitliche Durchsetzungsstruktur ist essenziell, um eine Fragmentierung zu vermeiden.
- Stärkung des Transfers: Öffentliche Forschungseinrichtungen wie die Fraunhofer-Gesellschaft sollten neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups Zugang zu KI-Reallaboren erhalten, um den schnellen Transfer von Forschung in die Praxis zu fördern.
- Technologische Souveränität: Die Maßnahmen sollten die technologischen Kompetenzen Deutschlands stärken und gleichzeitig europäische Werte wahren.
- Erhöhung der Mittel für KI-Infrastrukturen: Deutschland und die EU müssen ihre Anstrengungen verstärken und die finanziellen Mittel für KI-Initiativen merklich erhöhen, um international den Anschluss nicht weiter zu verlieren.
Zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung für KI bedarf es daher einer innovationsfreundlichen und praxisnahen Ausgestaltung des Gesetzes. Dabei muss Regulierung als Enabler verstanden werden, der Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen stärkt.
Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft