3. Mai 2024

Fechinger Talbrücke: Jury fällt Entscheidung im Realisierungswettbewerb

Darstellung des Siegerentwurfs der internationalen Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (Frankfurt am Main)/ Architekturbüro: DKFS Architects LTD (London).
Darstellung des Siegerentwurfs der internationalen Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (Frankfurt am Main)/ Architekturbüro: DKFS Architects LTD (London).

Saarbrücken (pm) – Im Zuge des Realisierungswettbewerbs für den Neubau der Talbrücke Fechingen hat am 27. und 28. März das Preisgericht getagt und den Siegerentwurf gekürt. Der erste Preis geht an die internationale Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (Frankfurt am Main)/ Architekturbüro: DKFS Architects LTD (London). Insgesamt haben sieben Beiträge aus nationalen und internationalen Planungsgemeinschaften von Ingenieur- und Architekturbüros am Wettbewerb teilgenommen.

Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Der Siegerentwurf für den Neubau der Fechinger Talbrücke ist ein architektonischer Meilenstein – und zugleich ein weithin sichtbares Symbol für die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur im Saarland. Die A6 mit der Talbrücke Fechingen ist die Schlagader des Saarlandes. Sie ist von größter Bedeutung für den Fernverkehr, verbindet Saarbrücken mit Nürnberg und führt weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bis nach Paris und Prag.“

Die Fechinger Talbrücke im Zuge der A6 von Mannheim nach Saarbrücken muss ersetzt werden. Die Brücke bildet das Tor zur Landeshauptstadt Saarbrücken und ist von besonderer Bedeutung für den Pendler- und Güterverkehr in der Großregion. Aufgrund der exponierten Lage, der technischen Besonderheiten und der zu berücksichtigenden Umweltaspekte wurde für den Ersatzneubau in den vergangenen Monaten ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Wettbewerbsjury war mit namhaften Architekten und Ingenieuren sowie Vertretern des Bundes, des Saarlandes und der Stadt Saarbrücken besetzt. In der Jury saß auch Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: „Unsere Aufgabe war es nicht nur, die Lösungsansätze mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, Konstruktion und Funktion zu bewerten. Auch die landschaftliche Einbindung des Ersatzneubaus war ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidungsfindung. Der Wettbewerbssieger hat alle Vorgaben der Ausschreibung überzeugend erfüllt.“

Der Entwurf für die neue Fechinger Talbrücke greift die Idee des baulichen Erbes auf und strukturiert in rhythmischer Pfeilerfolge das Tal. Er entwickelt das Bestandsbauwerk in Eleganz und überzeugender Ästhetik weiter. Durch die Zwillingsstützen mit ihren typischen Licht- und Schattenspielen wird nicht nur Transparenz, sondern auch eine klare Tragstruktur erreicht. Das Bauwerk fügt sich harmonisch in die Landschaft ein und die gewählte integrale Bauweise ist wartungsfreundlich und dauerhaft. Der Entwurf auf Platz 2 stammt von der Planungsgemeinschaft BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG (München) und SRP Schneider & Partner GmbH (Kronach), Platz 3 belegen Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH (Karlsruhe) mit Arup Deutschland GmbH (Düsseldorf).

Die Baukosten trägt der Bund. Ab dem 24. April ist eine Ausstellung zur Präsentation aller Wettbewerbsbeiträge geplant, die durch Staatssekretär Jürgen Barke eröffnet wird.

HINTERGRUND

Die bestehende Fechinger Talbrücke ist in den Jahren 1959-1961 als einteiliger Stahlverbundquerschnitt erstellt worden und hat eine Länge von rund 400 Metern. Die Brücke umfasst sechs Spannfelder, vier von je 72 Meter und zwei von je 56 Meter Länge. Die Breite des Bauwerks beträgt 31,50 Meter. Die Fechinger Talbrücke wurde am 24. März 2016 durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) gesperrt. Die Vollsperrung war notwendig aufgrund bauartbedingter, massiver statischer Defizite. Die Tragfähigkeit war unter Verkehrsbelastung überschritten. Die damalige materialsparende Bauweise barg die Gefahr, dass die Pfeiler plötzlich versagen könnten. Die Sperrung der vielbefahrenen Autobahnbrücke führte zu einer Verkehrsbehinderung.

Am 16. Mai 2016 wurde die Brücke für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht wieder freigegeben. Schwerere Fahrzeuge, die das Befahrungsverbot missachteten, wurden mittels einer automatischen Wiegeanlage erkannt und durch eine Schranke gestoppt. Solche Fahrzeuge wurden dann durch die Polizei vor der Brücke von der Autobahn geleitet.

Nachdem die Brückenpfeiler durch Einbringen zusätzlicher Stahlbauteile verstärkt wurden, ist die Brücke seit 31. Oktober 2016 auch wieder für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht freigegeben. Der Schwerverkehr über 40 Tonnen darf das Bauwerk jedoch dauerhaft nicht mehr befahren.

Pressemitteilung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes