19. Mai 2024

EU-Asbestrichtlinie: EMPL-Abgeordnete unterstützen Abkommen mit dem Rat

Brüssel (pm) – Am Donnerstag billigte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten die vorläufige Vereinbarung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest. Die neuen Regeln, die bereits im Juni zwischen dem Parlament und dem Rat vereinbart wurden, werden sicherstellen, dass die Arbeitgeber die Exposition gegenüber Asbestfasern auf das niedrigstmögliche Niveau senken.

Der Grenzwert für die berufsbedingte Exposition (OEL) wird ohne Übergangsfrist von 0,1 auf 0,01 Fasern Asbest pro cm³ gesenkt. Nach einer Höchstübergangsfrist von sechs Jahren müssen die Mitgliedstaaten eine modernere und genauere Technologie zur Fasererkennung einsetzen, nämlich die Elektronenmikroskopie. Sie werden den Wert auf 0,002 Asbestfasern pro cm³ ohne dünne Fasern oder auf 0,01 Asbestfasern pro cm³ inklusive dünner Fasern senken müssen.

Da es kein sicheres Niveau der Asbestexposition gibt, werden die neuen Regeln auch eine Liste von Möglichkeiten zur Vermeidung von Expositionen festlegen, wie etwa den angemessenen Einsatz von individuellen Schutz- und Atemschutzgeräten, die sichere Reinigung von Kleidung, ein Dekontaminationsverfahren und hochwertige Schulungsanforderungen für Arbeitnehmer.

„Die Vereinbarung zur Asbestrichtlinie ist ein riesiger Erfolg für das Europäische Parlament. Zusammen mit dem Rat haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um eine asbestfreie Zukunft zu erreichen, die sowohl unsere Gesundheit als auch die unserer Kinder für ein Leben lang verbessern wird. Die neuen Regeln werden den Grenzwert für die berufsbedingte Exposition gegenüber Asbest drastisch senken und uns helfen, die Exposition gegenüber Asbest besser zu erkennen und zu verhindern, und die Arbeiter an vorderster Front der Renovierungswelle von Gebäuden schützen. Dies ist Teil des großartigen Vermächtnisses von Veronique Trillet-Lenoir, die unermüdlich für die Gesundheit der europäischen Bürger gekämpft hat.“

Dragoş Pîslaru (Erneuern, RO), der Vorsitzende des EMPL-Ausschusses

Nächste Schritte

Die Gesetzgebung wurde vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit 42 Stimmen dafür, keiner dagegen und 2 Enthaltungen gebilligt. Sie wird nun in einer der kommenden Plenarsitzungen vom gesamten Haus zur Abstimmung gestellt.

Nach der Billigung im Plenum muss der Rat die Vereinbarung formell genehmigen, bevor der Text in Gesetz unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Hintergrund

Asbest ist ein äußerst gefährliches Karzinogen, das verschiedene Wirtschaftssektoren betrifft, wie Bauwesen, Renovierung und Feuerwehr, in denen die Arbeitnehmer einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind. Asbestfasern sind mit Abstand die Hauptursache für berufsbedingte Krebserkrankungen: 78% der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Asbest.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230904IPR04616/asbestos-directive-empl-meps-endorse-deal-with-council