24. April 2024

Energienovelle im Baugesetzbuch – Bundesbauministerium trägt zu Energiesicherheit bei

Berlin (pm) – Mit einer Energienovelle trägt das Bundesbauministerium zur Energiesicherheit in Deutschland bei. So wird dafür gesorgt, dass der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschleunigt, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien unterstützt und die Nutzung von Windkraft und Biomasse verbessert werden kann. Nachdem die Regelung zur Biomasse bereits in die dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) aufgenommen ist, schlägt das BMWSB nun mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ weitere punktuelle Änderungen im Bauplanungsrecht vor, die einen schnellen und unkomplizierten Beitrag zur Energiesicherheit leisten können. Dieser Gesetzentwurf wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Viele Haushalte werden derzeit durch die Energie- und Verbraucherpreise stark belastet. Mit Sorge blicken die Menschen auf die Energieversorgung in diesem Winter. Eine wichtige Voraussetzung für eine stabile Energieversorgung und für faire Preise ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Um diesen deutlich voranzubringen, hat die Bundesregierung in den letzten Monaten zahlreiche Verbesserungen bei den Planungs- und Genehmigungsprozessen beschlossen. Mit der Energienovelle leistet das Bauministerium einen weiteren Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz. Wir sorgen dafür, dass die Möglichkeiten von Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und Wasserstoff besser ausgeschöpft werden können.“

Biomasse:

Biomasseanlagen werden derzeit in ihrer Errichtung und ihrem Betrieb reguliert. Um die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen zu erhöhen, wird die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 ausgesetzt. Außerdem werden die Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gelockert. Die bestehenden Bioenergieanlagen können kurzfristig dazu beitragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden.

Wasserstoff:

Bei hohem Windaufkommen können Netzengpässe auftreten. Diese machen es erforderlich, Windenergieanlagen für einen begrenzten Zeitraum abzuschalten. Dies führt dazu, dass die ganze Erzeugungskapazität aus technischen Gründen nicht ausgenutzt werden kann. Die Änderung soll es erleichtern, dass der überschüssige Strom der Windenergieanlage mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff genutzt wird.

Windenergie und Photovoltaik:

Die Braunkohle-Abbaugebiete verfügen über große Flächen, die gut für die Erzeugung von Wind- oder Sonnenenergie genutzt werden können. An diesen Standorten ist oftmals bereits ein guter Anschluss an die Energienetze vorhanden. Um die Flächenpotenziale dieser Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen, soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch wird es den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Für die Länder bedeutet dies, dass sie diesen Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne nicht vorab anpassen müssen. Auch eine planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ist durch die Anpassung des Baugesetzbuches nicht mehr von Nöten.

Pressemitteilung über die Energienovelle im Baugesetzbuch: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen