19. Mai 2024

Energieeffizienz von Gebäuden: Europaabgeordnete einigen sich mit dem Rat – Kommentare

Brüssel (pm) – Die Europaabgeordneten und die spanische Ratspräsidentschaft haben sich am Donnerstag informell auf Pläne zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor geeinigt.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 deutlich zu senken und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert und der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden.

Ziele für die Emissionsreduzierung

Alle neuen Gebäude sollten ab 2030 emissionsfrei sein; neue Gebäude, die von der öffentlichen Hand genutzt werden oder ihr gehören, sollten ab 2028 emissionsfrei sein. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, das lebenszyklische Treibhauspotenzial des Gebäudes zu berücksichtigen, das die Herstellung und Entsorgung der Bauprodukte einschließt.

Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % zu senken.

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die 16 % der Nichtwohngebäude mit den schlechtesten Werten und bis 2033 die 26 % mit den schlechtesten Werten durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sanieren.

Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, je nach deren Größe, sowie in allen neuen Wohngebäuden installieren.

Ausstieg aus Heizkesseln für fossile Brennstoffe

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungssystemen und zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe beim Heizen und Kühlen ergreifen, mit dem Ziel, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen bis 2040 vollständig abzuschaffen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ab 2025 die Subventionierung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Einzelheizkesseln einstellen. Finanzielle Anreize für hybride Heizsysteme, die beispielsweise einen Heizkessel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren, werden weiterhin möglich sein.

Ausnahmen

Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie temporäre Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser auszunehmen.

Zitat

Der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, IE), sagte: „Wir haben heute Abend etwas Bemerkenswertes erreicht. Wir haben eine Blaupause für den Übergang zu einem emissionsfreien Gebäudebestand geschaffen. Mit diesem Plan fügen wir den Dekarbonisierungsplänen der EU einen wesentlichen Pfeiler hinzu und beginnen die lange Reise zur Reduzierung von 36 % der europäischen CO2-Emissionen.

„Diese Reise wird mit den Gebäuden beginnen, die am meisten Energie verschwenden. Verschwendete Energie ist verschwendetes Geld auf den Rechnungen. Wir müssen den Bürgern helfen, Geld zu sparen, und sie vor schwankenden Energiepreisen schützen. Deshalb haben wir einen Weg gewählt, der die Energierechnungen für alle senken kann, für Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen, und der die Ursachen der Energiearmut angeht“, fügte er hinzu.

Die nächsten Schritte

Die informelle Vereinbarung muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, um Gesetz zu werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar über den Text abstimmen.

Hintergrund

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind Gebäude in der EU für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der Teil des so genannten Fit for 55″-Pakets ist. Mit einem neuen europäischen Klimagesetz (Juli 2021) wurden sowohl die Ziele für 2030 als auch für 2050 in verbindliches europäisches Recht umgesetzt.

Quelle: Europäisches Parlament https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231204IPR15651/energy-efficiency-of-buildings-meps-strike-deal-with-council

Kommentare

GdW: Ein großer Schritt in die richtige Richtung – auf eine bezahlbare weitere Umsetzung kommt es an

Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben einen Kompromiss in den Verhandlungen über die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gefunden. Statt Mindestenergieeffizienzstandards, die zu einer gebäudespezifischen Sanierungspflicht geführt hätten, sind nun verpflichtende Primärenergieeinsparungen für die Mitgliedstaaten über deren gesamten Gebäudebestand vorgesehen. Das ist ein guter Weg. Richtig ist auch, dass sogenannte Nullemissionsgebäude keinerlei Emissionen aus fossiler Energie aufweisen dürfen. Allerdings drohen noch immer hohe Vorgaben für die Effizienz der Nullemissionsgebäude, die eine notwendige Sanierung auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele extrem teuer machen würden. Bezahlbarer und sozialer Wohnraum in Deutschland würde so massiv verteuert oder die Renovierung verhindert werden.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich müssen reduziert werden, das ist unstrittig. Entscheidend ist aber, dass die Vermeidung von Treibhausgasen auf bezahlbare und sozial verträgliche Weise für Mieter und Vermieter umgesetzt wird. Mit ihrer Einigung bei der Gebäuderichtlinie geht die EU jetzt einen großen Schritt in die richtige Richtung.

Es ist ein sehr positives Signal, dass die EU die ursprünglich vorgesehenen Mindestenergieeffizienzstandards relativiert und damit umsetzbarer macht. Statt eines verengten Blicks auf die Sanierung von Einzelgebäuden, was zu hohen Kosten führt, sollen Quartiersansätze ermöglicht werden. Dafür haben wir uns als GdW stark gemacht. Denn das Ziel der Klimaneutralität kann auf bezahlbarere Weise erreicht werden, wenn Gebäude mit klimafreundlicherer Energie versorgt und ganze Wohnquartiere mit den jeweils sinnvollsten und möglichst kostengünstigsten Maßnahmen energetisch auf Vordermann gebracht werden können.

Sollte die Kommission allerdings an ihrer Definition von Nullemissionsgebäuden mit einem hohen Effizienzstandard wie EH 55 festhalten statt den Einsatz erneuerbarer Energie mit ‚Niedertemperaturfähigkeit‘ zu ermöglichen, dann verursacht das massive Mehrkosten im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr – allein für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen im GdW. Das wäre sozialer Zündstoff, da es entweder deutliche Mieterhöhungen verursacht oder die Sanierungen aufgrund von Nichtfinanzierbarkeit ausbleiben werden. Aus Sicht der Mieter, Wohnungseigentümer und Vermieter wäre das sozialpolitisch und gesellschaftlich nicht verkraftbar. Im Vorfeld der Europawahlen 2024 gleicht das einem Spiel mit dem Feuer.“

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

DENEFF erwartet von Bundesregierung schnell konkrete Schritte

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) wertet den provisorischen Deal der EU-Institutionen zur EU-Gebäuderichtlinie als einen wichtigen, wenngleich unzureichenden Schritt in die richtige Richtung. Kern der Einigung ist die Einführung von Effizienzzielen für die nationalen Wohngebäudebestände insgesamt sowie von Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude. Das Ambitionsniveau bliebe jedoch weit hinter dem zurück, was zur Erreichung der Klimaziele notwendig wäre. Eine ausführliche Bewertung der Einigung ist erst möglich, wenn alle Details der Einigung vorliegen. Dem provisorischen Deal der Verhandlungsführenden müssen nun noch die EU-Institutionen förmlich zustimmen.

Laut DENEFF könne die Gebäuderichtlinie nur als Grundlage für weitere, dringend notwendige Fortschritte dienen. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF kommentiert: „Bundeskanzler Scholz hat Deutschland auf der COP in Dubai zur Verdopplung der Energieeffizienzanstrengungen bis 2030 verpflichtet. In den letzten Wochen schien die Bundesregierung allerdings eher als Ambitionsbremser bei den Verhandlungen rund um die EU-Gebäuderichtlinie aufzutreten. Wir hätten uns hier mehr Entschlossenheit gewünscht und erwarten nun, dass den Worten des Bundeskanzlers Taten folgen.“

Die Brüsseler Einigung lege die tatsächliche Ausgestaltung der Anforderungen an bestehende Wohngebäude zwar fast vollständig in die Hände der Nationalstaaten, von ihr gehe jedoch trotzdem ein vorsichtig positives Signal an die Wirtschaft aus. Gerade in der derzeitigen Baukrise habe die Gebäudesanierung eine existenzielle Bedeutung für die mittelständische Industrie und das Handwerk. „Es ist nun dringend erforderlich, durch eine rasche, ambitionierte Umsetzung und nationale Konkretisierung der Richtlinie Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Weitere Untätigkeit bei der Ertüchtigung des Gebäudebestands können wir uns sowohl mit Blick auf den Klimawandel als auch auf die Wirtschaft nicht leisten. Das verschiebt nur dringend nötige Investitionen in die Zukunft und belastet zukünftige Generationen“.

Konkret sollen die Mitgliedsstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise – bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent – reduzieren. Wie sie dies erreichen, bliebe ihnen dabei freigestellt. Jedoch soll hierbei die energetische Sanierung der jeweils energetisch schlechtesten Wohngebäude 55 Prozent der Energieeinsparung liefern. Bei Nichtwohngebäuden sollen die Mitgliedsstaaten Mindeststandards zur Sanierung der energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und der ineffizientesten 26 Prozent bis 2033 einführen.

Quelle: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)

„Die Bundesregierung hat sich in den EU-Trilog mit einer klaren gemeinsamen Haltung eingebracht: Es gibt keine Sanierungspflichten für Einzelgebäude. Der gefundene Kompromiss orientiert sich an der Realität und überfordert weder die Familie im Einfamilienhaus auf dem Land noch den Bäckermeister mit kleiner Backstube und Verkaufsraum.
Wir werden die Klimaziele einhalten, z.B. in dem wir ganze Quartiere einbeziehen und nicht jedes einzelne Gebäude. Ich trete zudem dafür ein, dass wir zuerst Schulen, Feuerwehrwachen und andere öffentliche Einrichtungen sanieren. Davon profitieren alle, der Staat wird seiner eigenen Verantwortung hier gerecht und Klimaschutz wird als das wahrgenommen, was er ist: ein Mehrwert für unsere Generation und die folgenden.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz

Bauindustrie: EU einigt sich auf Sanierung von Gebäuden

Die Europäische Union hat eine Einigung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erzielt. Zu den Hauptstreitpunkten der europäischen Gebäude-Richtlinie gehören die Sanierungsziele, die vorschreiben, wie viele ineffiziente Gebäude in den Mitgliedsstaaten saniert werden müssen.

Die nun gefundene Einigung sieht eine Abkehr von der individuellen Sanierungspflicht vor und zeichnet einen Pfad vor, wie durch Quartiers- und Portfolioansätze ein effizienterer Gebäudebestand geschaffen werden kann. Jeder Mitgliedsstaat soll einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Den Mitgliedsstaaten wird dabei eine gewisse Flexibilität eingeräumt. Sie können zu einem gewissen Maß entscheiden, auf welche Gebäude sie abzielen und welche Maßnahmen sie dabei einsetzen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass mindestens 55 Prozent der Einsparung des Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht wird. Für den Nichtwohngebäudebestand sind energetische Mindestanforderungen vorgesehen, die das Ziel haben, bis 2030 16 Prozent der ineffizientesten Gebäude zu sanieren und bis 2033 26 Prozent zu erreichen.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, kommentiert: „Die EU hat sich gegen eine individuelle Sanierungspflicht für Hauseigentümer und stattdessen für einen flexibleren Ansatz entschieden, der Wohn- und Nichtwohngebäude differenziert betrachtet und den Mitgliedsstaaten größere Freiheiten bei der Umsetzung lässt. Auf die Bauindustrie wird mit diesen Maßnahmen eine große Sanierungsaufgabe zukommen, der wir uns stellen werden. Die Bundesregierung muss für die Umsetzung dieser Ziele in Deutschland einen klaren Plan vorlegen und verlässlich darlegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umgesetzt werden sollen. Die Richtschnur dabei muss Kosteneffizienz sein. Jeder eingesetzte Euro muss ein Maximum an CO2-Ersparnis einbringen, der sich durch einen Mix aus effizienterer Gebäudehülle, Gebäudetechnik und klimaneutralen Energiequellen ergibt.

Die Baubranche steht bereit, um mit bauindustriellen Sanierungskonzepten Skaleneffekte bei der Sanierung nutzbar zu machen. Dafür sollte nun konsequent die Sanierung großer zusammenhängender Quartiere und Portfolios vorangetrieben werden: seriell, effizient und technologieoffen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung auf Basis erneuerbarer Energien. So können wir dazu beitragen, Sanierungsziele in Summe effektiver und kostengünstiger zu erreichen.“

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

BFW: Sanierungszwang gebannt – Abkehr von Überforderung nötig

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den gefundenen Kompromiss der EU-Kommission, des Rats der Europäischen Union und des EU-Parlaments bei der Gebäuderichtlinie. „Die Abkehr vom individuellen Sanierungszwang mit seinen unvorstellbar hohen Kosten ist eine gute Nachricht. Laut Schätzungen der KfW wären insgesamt 254 Milliarden Euro nötig gewesen. Die finanzielle Überforderung der Eigentümer und letztendlich auch der Mieter war von Anfang an unrealistisch, unsozial und zum Scheitern verurteilt“ erklärte BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich in Berlin.

„Zwang überzeugt nicht. Wir können die Klimaziele nur erfolgreich erreichen, wenn realistische und kluge Schritte ergriffen werden, die am Ende auch bezahlbar sind. Die Einsparung bei der Primärenergie über den gesamten Gebäudebestand der Mitgliedstaaten ist wesentlich erfolgversprechender. Klimaziele sowie Bezahlbarkeit von Bauen, Wohnen und Heizen müssen in Einklang gebracht werden. Es kommt darauf an, dass die Hausbesitzer und die Mieter nicht überfordert werden“, so der BFW-Bundesgeschäftsführer.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen