5. Mai 2024

Energieeffizienz von Gebäuden: Europaabgeordnete beschließen Pläne zur Dekarbonisierung des Sektors

Brüssel (pm) – Am Dienstag haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Pläne angenommen, die bereits mit dem Rat vereinbart worden waren und dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu senken. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU schrittweise zu senken und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem sollen mehr Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert und der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden.

Ziele für die Emissionsreduzierung

Alle neuen Gebäude sollten ab 2030 emissionsfrei sein; neue Gebäude, die von öffentlichen Behörden genutzt werden oder sich in deren Besitz befinden, sollten ab 2028 emissionsfrei sein. Bei der Berechnung der Emissionen werden die Mitgliedstaaten das Lebenszyklus-Erwärmungspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, einschließlich der Herstellung und Entsorgung der für den Bau verwendeten Bauprodukte.

Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % zu senken.

Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 die 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 die 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz durch Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sanieren.

Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, je nach deren Größe, sowie in allen neuen Wohngebäuden installieren.

Ausstieg aus Heizkesseln für fossile Brennstoffe

Die Mitgliedstaaten müssen darlegen, wie sie Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungssystemen ergreifen werden, um fossile Brennstoffe beim Heizen und Kühlen bis 2040 schrittweise abzuschaffen. Ab 2025 wird die Subventionierung von Einzelkesseln für fossile Brennstoffe verboten sein. Finanzielle Anreize werden weiterhin für hybride Heizsysteme möglich sein, die einen beträchtlichen Anteil an erneuerbaren Energien nutzen, z. B. solche, die einen Heizkessel mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombinieren.

Ausnahmen

Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie temporäre Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser auszunehmen.

„Die Richtlinie zeigt deutlich, wie die Klimapolitik reale und unmittelbare Vorteile für die weniger Wohlhabenden in unserer Gesellschaft haben kann. Dieses Gesetz wird dazu beitragen, die Energierechnungen zu senken und die Ursachen der Energiearmut zu bekämpfen, während gleichzeitig Tausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen in der gesamten EU geschaffen werden. Mit einem Anteil von 36 % an den CO2-Emissionen in Europa wird der Europäische Green Deal um eine absolut wichtige Säule ergänzt. Das heutige Ergebnis zeigt, dass das Parlament weiterhin einen Grünen Deal unterstützt, der gleichermaßen fair und ehrgeizig ist“.

Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, IE)

Nächste Schritte

Die Richtlinie wurde mit 370 Stimmen bei 199 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun auch vom Ministerrat formell gebilligt werden, um Gesetz zu werden.

Hintergrund

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind Gebäude in der EU für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der Teil des so genannten Fit for 55″-Pakets ist. Ein neues europäisches Klimagesetz (Juli 2021) verankert sowohl die Ziele für 2030 als auch für 2050 in verbindlichem europäischem Recht.

Konferenz über die Zukunft Europas

Die Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stehen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Vorschlägen der Konferenz über die Zukunft Europas (CoFE), die darauf abzielt, die Energieunabhängigkeit und Nachhaltigkeit der EU zu verbessern. Diese Gesetzgebungsinitiative ist mit CoFE-Vorschlägen verwoben, wie z. B. der Stärkung der Rolle der Kommunen bei der Stadtplanung zur Förderung einer blau-grünen Infrastruktur (Vorschlag 2(3)), der Verringerung der Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten durch Energieeffizienzprojekte (Vorschlag 3(3)) und der aktiven Unterstützung von Energieeffizienzprojekten, um mehr Autonomie im Bereich der Energieerzeugung und -versorgung zu erreichen (Vorschlag 18(2)).

Quelle: European Parliament (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240308IPR19003/energy-efficiency-of-buildings-meps-adopt-plans-to-decarbonise-the-sector)

Kommentare

„Mit der heutigen Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament gehen wir in Europa den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor. Wir werden dadurch die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestandes senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen.
Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Ein Gebäude ist nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Jedes ist verschieden gebaut und wird unterschiedlich beheizt. Ein Zwang zu one-fits-all hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt. Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf u.a. in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt.“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

BAK: Ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Bauwende

Das EU-Parlament hat am 12.3.2024 für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die Novellierung als gute Rahmenrichtlinie für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung, bei der die Mitgliedsstaaten genügend Spielraum für die Anpassung an nationale Besonderheiten haben, auch wenn das Verhandlungsergebnis aufgrund der Dringlichkeit, das Dossier vor den Europawahlen abzuschließen, weniger ambitioniert ist als ursprünglich vorgesehen.

„Jetzt geht es darum, in die Zukunft zu schauen und das Zusammendenken von sinnvoller energetischer Gebäudesanierung und Quartier voranzutreiben. Es ist unrealistisch, alle Gebäude zu dämmen, daher müssen wir uns vor allem um die Gebäude kümmern, die einen echten Impact leisten können, wenn man sie energetisch saniert “, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Gebäudebestand ist wertvoll und die EPBD bildet eine wichtige europäische Grundlage für eine nachhaltige Bauwende. Wir hätten uns allerdings mehr Klarheit und Vergleichbarkeit bei Berechnungsmethoden gewünscht. Letztendlich geht es immer um die Einsparung von CO2: Das muss das Herzstück unseres Handelns werden.“

Die BAK sieht in folgenden Punkten eine wichtige Weichenstellung:

  • Einführung einer Verpflichtung zur Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) über den gesamten Lebenszyklus neuer Gebäude in die Richtlinie (bis 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 Quadratmetern und ab 2030 für alle neuen Gebäude). Der Indikator, der den Gesamtbeitrag des Gebäudes zu den klimawirksamen Emissionen angibt, ist ein erster Schritt zu einer stärkeren Berücksichtigung der gesamten Lebenszyklusleistung von Gebäuden und einer Kreislaufwirtschaft.
  • Beibehaltung der Anforderungen für die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) für den Nichtwohnungssektor

Die Novelle bringt eine Reihe weiterer Verbesserungen mit sich, u. a. in Bezug auf die nationalen Gebäudesanierungspläne, den Renovierungspass, die Einführung von One-Stopp-Shops und die stärkere Berücksichtigung der Umweltqualität in Innenräumen.

Leider mangelt es der EPBD an Klarheit, wenn es um die Energieausweise geht, da der Text den Mitgliedstaaten die Flexibilität lässt, die Verteilung der Skalen auf nationaler Ebene zu wählen. Dadurch wird das ursprüngliche Ziel einer größeren Vergleichbarkeit der Berichtsmetriken zwischen den Mitgliedstaaten untergraben. Damit die Energieausweise als Qualitätssicherungsinstrument für die Gebäudeleistung dienen können, sollten die Energieausweise vor allem einen Abgleich der berechneten Leistung mit den Bestands- und Betriebsdaten vorschreiben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Energieausweise zu einem aussagekräftigen Indikator für wahrscheinliche Energie- und Kohlenstoffeinsparungen werden und eine solide Grundlage für finanzielle Anreize sowohl für Nachrüstungen als auch für Neubauten bilden.

Trotz dieses wichtigen Zwischenschrittes muss die Richtlinie noch im EU-Rat positiv abgestimmt werden. Im Rahmen der nationalen Umsetzung trägt die deutsche Bundesregierung die Verantwortung, die durch die Richtlinie vorgelegte Strategie konsequent umzusetzen, um den Übergang zu einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäudelandschaft zu gewährleisten.

Quelle: Bundesarchitektenkammer

GdW: Jetzt kommt es auf eine bezahlbare nationale Umsetzung an!

Nach der heutigen Verabschiedung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) appelliert der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW an die Bundesregierung, das absolute Hauptaugenmerk auf leistbare Nullemissionshäuser und damit auf eine sozial verträgliche Ausgestaltung der Gesetzgebung in Deutschland zu legen. „Bei der Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union kommt es stark auf die nationale Umsetzung an. Dabei muss unbedingt die finanzielle Leistungsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen und die Bezahlbarkeit insbesondere für Mieter mit mittleren und niedrigen Einkommen berücksichtigt werden. Die vorhandenen Mittel – volks- wie privatwirtschaftliche – müssen mit maximalem Erfolg für Nullemissionshäuser eingesetzt werden, denn die Wohnungsunternehmen können jeden Euro nur einmal ausgeben“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Das Ergebnis des sogenannten Trilogs der europäischen Institutionen zur EPBD, der bereits im vergangenen Jahr getroffenen wurde, stellt zunächst einen annehmbaren Kompromiss dar – allerdings nur, wenn bei der Umsetzung auf nationaler Ebene eine verlässliche und auskömmliche Unterstützung der Wohnungsunternehmen und ihrer Mieter bei der Erreichung des Zieles der Klimaneutralität in der Europäischen Union bis 2025 einhergeht. Denn angesichts der sehr ambitionierten Ziele bei gleichzeitigen Kostensteigerungen in fast allen Bereichen und vielen weiteren Herausforderungen, wie dem altersgerechten Umbau und dem nötigen Wohnungsneubau, geht bezahlbares Wohnen nicht ohne angemessene staatliche Unterstützung.

Zu begrüßen ist im EPBD-Kompromiss die Einigung der Gesetzgeber darauf, die Mindestenergieeffizienzanforderungen (MEPS) nicht auf Wohngebäude anzuwenden, die Energieausweise nicht auf europäischer Ebene zu harmonisieren, den Ausbau der Solarenergie an die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit zu koppeln sowie durch den Quartiersansatz Kommunen und Wohnungsunternehmen die Flexibilität einräumen, die Klimaziele zu erreichen.

Allerdings ist die generelle europäische Stoßrichtung in der Klimapolitik zu kritisieren: „Europa verfolgt die immergleiche Strategie weiter, die zunehmend weniger erfolgreich ist: die Vorgabe von sehr hohen Energieeffizienzzielen und sehr geringem Energie-Restverbrauch von Gebäuden, der erneuerbar gedeckt werden soll. Für diese Strategie reichen die Ressourcen nicht – weder an Eigenkapital der sozial orientierten Wohnungsunternehmen noch an Planern und Ausführenden. Auch die Bezahlbarkeit durch die Mieter ist nicht gegeben und staatliche Zuschüsse werden in einer für ein Effizienzszenario nötigen Höhe nicht vorhanden sein. Wir brauchen einen neuen Zugang zur Klimaneutralität, der das Zusammenspiel von erneuerbarer Energie und mindestens nötiger Effizienz neu regelt. Das leistet die EPBD nicht“, sagt Gedaschko.

Der entscheidende und letztlich bezahlbare Hebel liegt in der klimaneutralen Versorgung der Gebäude mit erneuerbarer Energie, nicht in immer teureren Sanierungen mit immer geringerem Einspareffekt. Das muss sich endlich in der Klimapolitik niederschlagen. Denn Effizienz kann lediglich Unterstützung bei der Erreichung der Klimaziele leisten, sie darf aber nicht das Ziel an sich sein. Mit anderen Worten: „Efficiency first“ heißt nicht maximale Energieeffizienz. Efficiency first bedeutet, für Gebäude und im Rahmen einer Quartiersversorgung abzuklären, welche Kombination von Energieverbrauch und Erneuerbarer Energie betriebswirtschaftlich kostenoptimal umsetzbar ist.

Neue Studie belegt: Auf das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis kommt es an

Die neue Studie „Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen“ von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel belegt, dass es für den Gesamterfolg von Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebereich zuallererst darauf ankommt, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden. Die Ergebnisse der Studie sind ein Resultat einfacher mathematischer Berechnungen und sie liefern eine folgelogische Antwort: Die Grenzkosten der Energieeinsparung im Gebäudebestand sind längst überschritten, flächendeckende Vollsanierungen führen für Eigentümer wie für Mieter zu zusätzlichen Kosten. Die Notwendigkeit der Vermeidung von CO2-Emissionen ist jedoch unstrittig. Die Frage ist schlicht: Können die Ziele verlässlicher erreicht werden, als mit dem Strategieansatz, das Ordnungsrecht hinsichtlich der Gebäudeeffizienz zu verschärfen bzw. an hoher Sanierungstiefe festzuhalten? Hierauf gibt die Arbeit im Detail die folgenden Antworten:

„Die Studienergebnisse zeigen für den GdW-Bestand, dass von einer finanziellen Vorteilhaftigkeit bei einer flächendeckenden gebäudebezogenen Effizienzsteigerung nicht mehr gesprochen werden kann. Nutzerseitig geht mit energetisch höherwertigen Standards uneingeschränkt zusätzlicher Komfort einher, kostenseitig übersteigen diese Standards jedoch auch bei hohen Energiepreisen die Warmmietenneutralität bei weitem“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Die Ergebnisse bestätigen einerseits eine Reihe anderer Forschungsarbeiten, die darlegen, dass die EU-Kommission für den Wohngebäudebestand falsch informiert ist, wenn sie davon ausgeht, dass energetische Sanierungen aus den Einsparungen finanziert werden könnten. Andererseits erklären sie, warum im Bestand Sanierungen nach den Zielen politischer Akteure aktuell nicht durchgeführt werden: Sie fordern schlicht zusätzliche erhebliche Finanzmittel ein. Die von der Kommission oft herangezogene Beseitigung von ‚energy poverty‘ vergisst, dass alle Investitionen refinanziert werden müssen sowie auch, dass die Beseitigung der Energiearmut zu einer Wohnkostenarmut führen kann, also die Warmmiete zu stark erhöht.

Es ist anzunehmen, dass hohe Effizienzstandards für Nullemissionsgebäude keinen positiven Beitrag leisten werden, wenn sie erstens Maßnahmen wegen fehlender wirtschaftlicher Darstellbarkeit verhindern und zweitens Treibhausgasemissionen anders günstiger einzusparen sind. Und wenn drittens auch die energetische Differenz zwischen verschiedenen baulichen Standards durch den zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energien kostengünstiger gedeckt werden kann als die flächendeckende Umsetzung hoher energetischer baulicher Standards bei gleicher Klimaschutzwirkung. Mit anderen Worten: Hohe Standards bergen schlicht die Gefahr, dass auch weiterhin kaum Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden – in Folge blieben dann sowohl energetische Effizienzsteigerungen als auch der Klimaschutz auf der Strecke.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

BFW: Sanierungszwang gebannt – Leistbarkeitsgrenze für Unternehmen und Bevölkerung beachten

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kommentiert die Verabschiedung der Gebäuderichtlinie im EU-Parlament und mahnt vor weiterer Überlastung bei der Umsetzung. „Eine wichtige Forderung der Immobilienwirtschaft wurde gehört: Kein Zwang zur Sanierung für individuelle Gebäude. Statt auf Sanierungszwang setzt die EU auf ambitionierte Zielvorgaben, deren Erreichung den Mitgliedstaaten obliegt. Die Anforderungen sind jedoch weiter enorm hoch. Wenn Eigentümer finanziell überfordert sind, wird es nicht zu den Sanierungen kommen“ erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Im europäischen Vergleich haben wir in Deutschland bereits die höchsten Standards, dass muss bei der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie unbedingt berücksichtigt werden. In der aktuellen Lage darf der Bogen nicht überspannt werden. Bereits jetzt ist Bauen auch wegen hoher Standards zu teuer geworden bei gleichzeitig hohem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Wir können die Klimaziele nur erfolgreich erreichen, wenn realistische und kluge Schritte ergriffen werden, die am Ende auch bezahlbar sind. Die Einsparung bei der Primärenergie über den gesamten Gebäudebestand der Mitgliedstaaten ist wesentlich erfolgversprechender. Klimaziele sowie Bezahlbarkeit von Bauen, Wohnen und Heizen müssen in Einklang gebracht werden. Es kommt darauf an, dass Hausbesitzer und Mieter nicht überfordert werden“, so der BFW-Präsident.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

Baugewerbe: „Ein politisches Hick-Hack muss unbedingt vermieden werden“

„Die Sanierungspflicht ist glücklicherweise vom Tisch. Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden.
Die Mitgliedstaaten müssen in den kommenden zwei Jahren Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Es gilt die Vorgabe, dass mindestens 55 Prozent des durchschnittlich gesenkten Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung derjenigen Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden.
Eine Riesenherausforderung wird es, die zu sanierenden Gebäude auszumachen. In Deutschland könnte man sich zumindest am Alter der Gebäude orientieren, da insbesondere vor 1977 errichtete Gebäude keine Energieeffizienzanforderungen erfüllen mussten.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Bauindustrie: Klimaziele müssen bezahlbar sein

„Es steht außer Frage, dass die Emissionen im Gebäudebereich gesenkt und dafür die Sanierungsraten erhöht werden müssen. Ein guter und effizienter Sanierungsfahrplan bedeutet aber nicht nur, Klimaziele zu erreichen, sondern auch auf dem wirtschaftlichsten Weg dorthin zu gelangen. Kosteneffizienz muss die Richtschnur sein. Da sowohl Gebäude als auch ihre Anbindung an Energie und Wärme sehr unterschiedlich sind, ist es wichtig, für jede Situation den optimalen Dreiklang aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und der Anschlussmöglichkeiten für erneuerbare Energien und Wärme zu ermitteln. Wenn dieses Prinzip beachtet wird, sind auch die Aufwendungen für die Eigentümer, etwa für die Wohnungsbaugesellschaften, die günstigen Mietraum bereitstellen, leistbar. Denn jede staatliche Vorgabe kann nur dann erfolgreich sein, wenn die wirtschaftliche Umsetzbarkeit gewährleistet ist – diese wiederum ist die Grundlage für bezahlbare Mieten.“
Positiv sei deshalb, dass die Sanierungsziele im Rahmen sogenannter Quartiersansätze erreicht werden können, anstatt Einzelgebäude teuer zu ertüchtigen. Darüber hinaus sei es gut, dass ein Rechtsrahmen für die Lebenszyklusbetrachtung von CO2-Emissionen im Hochbau geschaffen wurde.
„Die Bundesregierung muss nun konsequent die Umsetzung der Gebäuderichtlinie angehen und einen verlässlichen Rahmen bereitstellen, der sowohl die Kleinteiligkeit und Undurchsichtigkeit der Förderlandschaft korrigiert als auch vermeidet, dass wir auf nationaler Ebene eine Debatte über überambitionierte Mindestziele führen und damit die Sanierungspflicht durch die Hintertür wieder Einzug hält. Dies schreckt Investoren ab, lässt Eigentümer hilflos zurück und führt dazu, dass die Sanierungstätigkeit weiter zurückgeht. Sonst stehen die Arbeitsplätze, die nun in der Baukrise abgebaut werden, für zukünftige Aufgaben in der Sanierung nicht mehr zur Verfügung.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie