7. November 2025

Effektives Risikomanagement für Gefahrstoffe in Handwerksbetrieben

Anzeige – Gefahrstoffe sind fester Bestandteil in Handwerksbetrieben. Um den damit verbundenen Risiken adäquat zu begegnen, ist ein umfassendes Risikomanagement entscheidend. Dieses umfasst die Identifikation, Lagerung und Handhabung gefährlicher physikalischer oder chemischer Substanzen, Gemische und Erzeugnisse bei handwerklichen Arbeiten.

Gefahrstoffe im Handwerk – häufige Beispiele

Im Handwerk kommen zahlreiche Gefahrstoffe zum Einsatz, die besondere Aufmerksamkeit vonseiten des Arbeitgebers und seiner Beschäftigten erfordern. Die Bandbreite reicht von alltäglichen Arbeitsmitteln bis hin zu hochspezialisierten Werkstoffen.

Häufige Schadstoffe sind lösemittelhaltige Lacke und Farben, die Toluol oder Xylol enthalten. Diese Inhaltsstoffe können nicht nur die Atemwege reizen, sondern auch das zentrale Nervensystem beeinträchtigen. Ebenso kritisch sind Klebstoffe auf Basis von leicht entzündlichem Aceton oder Cyclohexan, die bei unsachgemäßer Handhabung Explosions- und Brandgefahr bergen.

Bei Sanierungsarbeiten in Altbauten spielt krebserregender Asbest eine bedeutende Rolle. Asbest kann z. B. in älteren Fußbodenbelägen, Dachplatten, Brandschutzverkleidungen oder Spachtelmassen versteckt sein. Wird asbesthaltiges Material unwissentlich bearbeitet, können die mikroskopisch kleinen Fasern freigesetzt werden und sich in der Lunge ablagern.

Nicht zuletzt entstehen beim Schweißen und Schleifen Schadstoffe wie Chromoxid oder Nickelverbindungen, die langfristig die Gesundheit schädigen können. Besonders tückisch ist, dass die feinen Metallstäube und Schweißrauche oft mit bloßem Auge kaum wahrnehmbar sind, aber tief in die Lunge eindringen können.

Gefahrstoffkataster – den Überblick behalten

Arbeitgeber und -nehmer müssen wissen, welche Gefahrstoffe im Handwerksbetrieb im Umlauf sind. Um den Überblick zu behalten, ist ein ausführliches Gefahrstoffkataster bzw. Gefahrstoffregister unentbehrlich. Dieses listet alle gesundheits- und umweltschädlichen Substanzen, Gemische und Erzeugnisse auf, die verwendet werden.

Laut § 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen im Gefahrstoffkataster folgende Informationen enthalten sein: Bezeichnung des Gefahrstoffs, Angaben zu gefährlichen Eigenschaften, Einsatzbereiche, im Handwerksbetrieb verwendete Mengen.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen – Risiken identifizieren

Profi-Handwerker, die täglich mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen diese zweifelsfrei identifizieren können. Laut der gesetzlich verpflichtenden CLP-Verordnung wird eine klare Kennzeichnung der Verpackung vorausgesetzt. Alle Angaben müssen in deutscher Sprache, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein. Der Name des Stoffes, der Hersteller, die Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit und gegebenenfalls das Mindesthaltbarkeitsdatum sind dabei Pflichtangaben.

Wichtig sind die standardisierten Gefahrenpiktogramme, die auf einen Blick über die Gefährdung informieren – etwa durch Symbole für ätzend, leicht entflammbar oder toxisch. Diese werden durch Signalwörter wie “Achtung” oder “Gefahr”, konkrete Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) und eine Angabe zur Inhaltsmenge ergänzt.

Sicherheitsdatenblätter (SDB) – Ergänzung zur Kennzeichnung

Gesetzlich verpflichtende Sicherheitsdatenblätter ergänzen die Kennzeichnung auf der Verpackung. Jedes muss in vorgegebene Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert werden, um alle relevanten Informationen bereitzustellen.

Ebenfalls wichtig ist, dass jedes Sicherheitsdatenblatt für alle Beschäftigten im Handwerksbetrieb frei und einfach zugänglich ist, sodass die darin enthaltenen Informationen jederzeit nachgelesen werden können.

Vorherige Gefährdungsbeurteilung

Auf Basis der Kennzeichnung und der Informationen im Sicherheitsdatenblatt müssen Handwerksbetriebe eine umfassende Gefährdungsbeurteilung anstellen, um einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. 

Diese Bewertung muss folgende Punkte berücksichtigen: Eigenschaften des Gefahrstoffs, bereits vorhandene Schutzmaßnahmen, mögliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Gefahrstoffen, Häufigkeit der Verwendung.

Erst nachdem diese von fachkundigen Personen abgeschlossen wurde, dürfen Arbeiten mit gefährlichen Stoffen durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden und regelmäßig aktualisiert werden. Daraus ergeben sich klare Arbeitsanweisungen für alle Beschäftigten.

Sichere Aufbewahrung

Ein weiterer zentraler Baustein im betrieblichen Risikomanagement ist die sichere Lagerung von Gefahrstoffen. Lagerorte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. So sollten sie gut belüftet, temperaturstabil und verschließbar sein, um Risiken wie Verdampfung, Entzündung oder unbefugten Zugriff auszuschließen.

Außerdem dürfen inkompatible Stoffe niemals zusammen gelagert werden. Das betrifft zum einen Säuren und Basen, die heftig miteinander reagieren können. Zum anderen müssen brennbare Flüssigkeiten getrennt von oxidierenden Stoffen oder Gasflaschen gelagert werden.

Auffangwannen für wassergefährdende Substanzen, Gefahrstoffregale und -schränke für die Behälter mit verschiedenen gefährlichen Inhalten sowie Gasflaschencontainer für die Aufbewahrung von Gasflaschen sind optimal geeignet.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Da das Arbeiten mit Gefahrstoffen in Handwerksbetrieben gesundheitliche Risiken mit sich bringt, müssen Arbeitgeber allen ihren Beschäftigten eine umfassende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Diese umfasst alle Hilfsmittel, die das Hantieren mit gefährlichen physikalischen und chemischen Substanzen erleichtern.

Der Umgang mit reizenden oder ätzenden Chemikalien setzt entsprechende Schutzhandschuhe voraus. Diese verhindern, dass Substanzen Hautschäden verursachen oder über die Haut in den Körper gelangen.

Bei Tätigkeiten, bei denen schädliche Dämpfe, Gase oder Stäube freigesetzt werden können, ist ein geeigneter Atemschutz erforderlich. Je nach Gefahrstoff kommen Halbmasken, Vollmasken oder Helme mit Visier infrage.

Regelmäßige Gefahrstoffschulungen

Damit alle Arbeitnehmer in der Lage sind, mit den Gefahrstoffen umzugehen, die im Handwerksbetrieb zum Einsatz kommen, müssen sie entsprechend darüber informiert sein. Dienstgeber sind gesetzlich verpflichtet, jährliche Gefahrstoffunterweisungen durchzuführen, die Beschäftigte über mögliche Gefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen unterweisen.

Außerdem liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, sein Team an Profi-Handwerkern über kurz- und langfristige Änderungen in Kenntnis zu setzen – selbst wenn eine Gefahrstoffunterweisung erst vor kurzem stattfand.

Fazit

Ein konsequentes betriebliches Gefahrstoffmanagement schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Zukunft des gesamten Handwerksbetriebs. Wer Gefahrstoffe richtig identifiziert, lagert, handhabt und Mitarbeiter regelmäßig schult, senkt Unfälle und Ausfallzeiten spürbar. Sicherheit beginnt beim Wissen – und endet bei konsequenter Umsetzung im Alltag.

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