8. Mai 2024

Digitale Baugenehmigung: Hamburg setzt bei Baubescheiden als erstes Bundesland auf ein qualifiziertes elektronisches Siegel

Hamburg (pm) – Hamburg geht in der Digitalisierung der Bauverwaltung den nächsten Schritt: Nach der erfolgreichen Einführung des verpflichtenden digitalen Bauantrags werden seit heute Bescheide im Baugenehmigungsverfahren mit einem qualifizierten elektronischen Siegel (qeSiegel) versehen und über ein elektronisches Postfach im Servicekonto bekanntgegeben. Eine Unterschrift per Hand und Bekanntgabe auf dem Postweg ist nicht mehr nötig. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt damit als erstes Bundesland auf ein vollständig elektronisches Baugenehmigungserfahren mittels qeSiegel. Von der Antragstellung bis zum Bescheid ist das Verfahren durchgängig digital.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Verfahren in Hamburg verpflichtend. Über ein Servicekonto im Hamburger Serviceportal können die Anträge für Baugenehmigungsverfahren nach §§ 61 und 62 HBauO, für Genehmigungsverfahren nach § 172 BauGB, für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 69 Abs. 2 HBauO, für Vorbescheide nach § 63 HBauO sowie für Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO gestellt werden. Auch Teilbaugenehmigungen nach § 72 Abs. 5 HBauO werden im jeweiligen Hauptverfahren digital beantragt.

Ab sofort erfolgt nun auch die Erstellung und Bekanntgabe der Bescheide rein digital. Hierzu werden die Bescheide in elektronisch geführten Verfahren gemäß § 27 Abs. 5 BauVorlVO mit einem qeSiegel versehen. Dieses digitale Siegel garantiert die Unverfälschtheit der Daten sowie die Urheberschaft der erstellenden Dienststelle. Durch ein in ein PDF-Dokument eingebettetes Zertifikat können Antragstellerinnen und Antragsteller genauso wie behördliche Dienststellen das qeSiegel mit marktüblichen PDF-Programmen auf seine Gültigkeit gemäß der European Union Trust List (EUTL) überprüfen. Die Bekanntgabe von Bescheiden erfolgt in den elektronisch geführten Verfahren gemäß § 41 HmbVwVfG über das Postfach des Servicekontos, welches zugleich für die verpflichtende elektronische Antragstellung genutzt wird.

Robert Klaus, Leitender Baudirektor und Abteilungsleiter Oberste Bauaufsicht in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: „Zukünftig wird das Baugenehmigungsverfahren in Hamburg von der Antragstellung über die Vorgangsbearbeitung bis hin zur Bekanntgabe des Genehmigungsbescheides in das Servicekonto der Antragstellerinnen und Antragsteller vollständig elektronisch und somit effizient abgewickelt. Dies entspricht dem Anspruch der Hamburgischen Bauaufsicht an eine zeitgemäße, ressourcenbewusste und zugleich bürgernahe Verwaltung.“

Mit dieser Umstellung verfolgt die Bauaufsicht das Ziel, den abschließenden Schritt im Genehmigungsprozess zu beschleunigen. Insbesondere das Entfallen der Zustellung per Post ist ein entscheidender Vorteil. Die Einführung des qeSiegels erfolgt dabei nicht zu einem Stichtag. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, findet die Einführung seit Anfang Februar 2024 fließend statt. In Verfahren, die vor dem 1. Januar 2024 in Papier begonnen wurden, müssen aufgrund der geltenden Rechtslage noch Bescheide in Papier versandt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baugenehmigung. Auch im Rahmen des Antragsverfahrens („Bauantrag stellen 2.0“) werden Informationen rund um das qeSiegel zur Verfügung gestellt: https://t1p.de/0q4ja.

Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg