9. Oktober 2024

Die Städtebauförderung – Investitionsmotor in den Städten und Gemeinden

Berlin (pm) – Bund und Länder unterstützen mit der Städtebauförderung seit 1971 die Städte und Gemeinden dabei, attraktive und nachhaltige Lebensräume zu gestalten. Eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichte Studie weist nach, dass eine Million Euro Fördermittel der Städtebauförderung öffentliche und private Folgeinvestitionen in Höhe von 6,9 Mio. Euro in den Städten und Gemeinden auslösen.

Vor Ort ansässige Unternehmen, Handwerksbetriebe und Planungsbüros profitieren besonders von der Förderung. 71 Prozent der investierten Finanzmittel flossen demnach an Unternehmen und Leistungserbringer in der Kommune und der Region. 38 Prozent entfielen auf Hoch- und Tiefbauunternehmen und 22 Prozent auf Handwerksbetriebe. Es folgen Architektur- und Ingenieurbüros sowie sonstige Dienstleistungsbetriebe (18 Prozent).

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Städtebauförderung ist ein Investitionsmotor und Stütze für die regionale Wirtschaft. Der Bausektor ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Unternehmen. Sie profitieren besonders von den Investitionen in den Gebäudebestand und die soziale Infrastruktur für ein attraktives Wohnumfeld, ansprechende Grün- und Freiräume und lebendige Innenstädte. Die Studie bestätigt die Ergebnisse vorangegangener Gutachten, die einen ähnlich starken Effekt für die Investitionstätigkeit nachgewiesen haben. Es ist gut, dass wir diese nachgewiesenermaßen über Jahrzehnte erfolgreiche Förderung auch im kommenden Jahr konstant bei 790 Millionen Euro an Länder und Kommunen geben können.“

Neben den Wirkungen für die Investitionstätigkeit in den Kommunen zeigt die Studie, dass Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel in der Städtebauförderung fest verankert sind. Die Forschenden stuften knapp 30 Prozent der untersuchten Maßnahmen als relevant für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ein. Die Städte werten mit den Finanzmitteln von Bund und Ländern Parks und Grünanlagen auf, entsiegeln Flächen, gestalten städtische Plätze, renaturieren Uferbereiche oder schaffen zusätzlich Flächen für den Regenwasserrückhalt. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel werden in allen Programmen gefördert und sind seit dem Jahr 2020 Voraussetzung für eine Förderung.

Das Öko-Institut Freiburg und das Institut für Raumforschung und Immobilienwirtschaft (IRI), Dortmund haben die Studie „Anstoß- und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung“ für das BBSR erstellt. Interessierte können sie auf der Webseite des BBSR unter www.bbsr.bund.de abrufen. 

Für weitere Informationen: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2024/bbsr-online-94-2024.html

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)