5. Mai 2024

Der Bund unterstützt die Wärmeplanung mit 500 Mio. Euro

Berlin (pm) – Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit ist erstmals eine bundesweite Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen geschaffen worden. Die Verpflichtung nach dem Wärmeplanungsgesetz richtet sich an die Länder, die ihrerseits planungsverantwortliche Stellen bestimmen können. Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen finanziell. Zu diesem Zweck sollen die Länder, zeitlich befristet von 2024 bis 2028, vom Bund Umsatzsteueranteile in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro erhalten. Dies erfolgt in fünf Jahrestranchen zu je 100 Mio. Euro. Der Bund unterstützt damit bei den finanziellen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung. Dafür hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes beschlossen.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Wärmeplanung ist wichtig für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, die bezahlbar ist. Die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen wird vom Bund unterstützt. Mir ist wichtig zu betonen, dass keine Kommune Angst davor haben muss, sich damit zu überheben. Prüfen Sie, was bei Ihnen schon vorhanden ist. Was wird gebraucht? Was kann perspektivisch mitgeplant werden? In vielen Kommunen, wie z.B. großflächigen Einheitsgemeinden auf dem Land mit wenigen Einwohnerinnen und Einwohnern und meist keinem eigenen Stadtwerk, dürften Fernwärmeleitungen nicht rentabel sein. Hier wird wahrscheinlich zukünftig, wie zuvor, stärker Eigenversorgung betrieben. Die Kommunen wissen, was geht und was sie brauchen. In Kürze starten wir unseren Beteiligungsdialog zur Wärmeplanung. Hier werden die Kommunen sich mit uns und untereinander über gute Lösungen austauschen können. Ein Handlungsleitfaden wird erstellt, der ebenfalls Schritt für Schritt passende Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Dies kann im Einzelfall auch die Nutzung von Abwärme eines nahegelegenen Betriebs oder ein mit Biomasse betriebenes Nahwärmenetz sein. Damit und mit der heute beschlossenen Finanzierung trägt die Bundesregierung zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit bei ˗ sowohl für Energieversorger, Gewerbe- und Industriebetriebe als auch für private Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer.“

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Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen