25. April 2024

Das Handwerk hat den Meister wieder

Fachgemeinschaft Bau begrüßt die Wiedereinführung des Meister-Vorbehalts in zwölf Handwerksberufen

Berlin (pm) – Anlässlich der am 14. Februar 2020 in Kraft getretenen Wiedereinführung des Meistervorbehalts in zwölf Handwerksberufen erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg: „Qualität und Qualifikation hängen untrennbar zusammen. Zurecht erwartet der Verbraucher eine gute handwerkliche Arbeit. Diese wird nur durch exzellente Aus- und Meisterfortbildung erreicht. Der Meister befähigt die Betriebsinhaber zudem, ihr Unternehmen nachhaltig wirtschaftlich aufzubauen – ein wichtiger Schutz vor späteren Insolvenzen – und vermittelt entscheidende Kompetenzen, um den Nachwuchs auszubilden. Das ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung der dualen Berufsausbildung in der klein- und mittelständischen Wirtschaft.“

Insbesondere im Fliesenlegerhandwerk waren die Betriebszahlen nach der Aufhebung des Meister-Vorbehalts 2003/2004 sprunghaft gestiegen. „Das ging jedoch sehr oft zu Lasten der Qualität – sowohl der Auftraggeber, aber auch der Arbeitnehmer“, so Schreiner. Viele der Soloselbständigen haben es nicht geschafft, ihre Betriebsstrukturen so zu etablieren, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden konnten. Zudem eröffnete die Abschaffung der Meisterpflicht ein Einfallstor für Schwarzarbeit im Baugewerbe.

Schreiner weiter: „Am heutigen Tag wird der Grundstein für eine deutliche Qualitätssteigerung und Ausbildungsleistung in den zwölf Handwerksberufen gelegt – Ein starkes Bekenntnis zum deutschen Mittelstand.“ Im Bauhauptgewerbe haben folgende Handwerksberufe nun wieder dem Meistervorbehalt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger und Parkettleger.

Im Jahr 2004 wurde die Anzahl der meisterpflichtigen Handwerke von 94 auf 41 Handwerke reduziert.

Pressemitteilung: Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.