26. April 2024

Das Bundeskanzleramt wird erweitert

Im Kanzlerpark erhält das Band des Bundes im Westen seinen städtebaulichen Abschluss

Ein bogenförmiger Erweiterungsbau am Rand des Kanzlerparks wird das so genannte Band des Bundes nach Westen hin städtebaulich abschließen. (c) Schultes Frank Architekten
Ein bogenförmiger Erweiterungsbau am Rand des Kanzlerparks wird das so genannte Band des Bundes nach Westen hin städtebaulich abschließen. (c) Schultes Frank Architekten

Berlin (pm) – Ein Erweiterungsbau soll die große Raumnot des Bundeskanzleramtes beenden und alle Beschäftigten wieder an einem Standort zusammenführen. Weitere Funktionsgebäude wie ein Post- und Logistikbereich, ein multifunktionaler Veranstaltungssaal und eine Hubschrauberlandeplattform werden ebenfalls auf diesem Campus an der Adresse Willy-Brandt-Straße 1 angesiedelt. Mit der konkreten Planung des neuen Gebäudekomplexes soll 2019 begonnen werden.

Ein bogenförmiges Bürogebäude wird den Kanzlerpark und damit das sogenannte Band des Bundes mit seinen Regierungsbauten im Spreebogen nach Westen hin städtebaulich abschließen. Nach Entwürfen des Architekturbüros Schultes und Frank, das bereits für das bestehende Kanzleramtsgebäude verantwortlich zeichnet, soll in Regie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ein Erweiterungsbau geplant und errichtet werden.

Notwendig wird die Erweiterung des 2001 bezogenen Kanzleramtsgebäudes, da sich die Aufgaben des Bundeskanzleramtes seither deutlich verändert und vermehrt haben. Beispielhaft genannt seien hier Themen wie Energiewende, Terrorismusbekämpfung, Migration, Cyberkriminalität oder die große Zukunftsaufgabe Digitalisierung. Die Beschäftigtenzahl ist seit 2001 von 410 auf derzeit rund 750 gewachsen. Dies hat neben einer signifikanten Überbelegung des Hauptgebäudes, das für maximal 460 Arbeitsplätze ausgelegt ist, dazu geführt, dass etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf anderen Liegenschaften untergebracht werden mussten.

Campus Bundeskanzleramt

Um in einer Campuslösung alle Beschäftigten des Bundeskanzleramtes, mit einem Bedarf von zusätzlich rund 400 Büroräumen, wieder zusammenzuführen, ist ein sechsgeschossiges Bürogebäude geplant. Es bildet als Grenzbebauung den westlichen Abschluss des Bandes des Bundes und nimmt als Halbrund die Kubatur des sogenannten Kanzlerparks auf. Daran anschließend werden in einem zweigeschossigen Bauteil weitere Serviceeinrichtungen für die gesamte Liegenschaft wie etwa eine Kantine und ein Veranstaltungsbereich Platz finden. Eine Landeplattform für Hubschrauber ersetzt die ursprüngliche Landefläche im Park. Auf einem angrenzenden bundeseigenen Grundstück wird zudem ein Post- und Logistikbereich gebaut. Neben der vorhandenen Nordbrücke über die Spree soll eine neue Fußgängerbrücke im Süden Bestandsgebäude und Erweiterungsbau miteinander verbinden.

Vorausgegangen waren der Entscheidung für den Neubau im Kanzlerpark umfangreiche Machbarkeitsstudien des BBR mit verschiedenen Standortvarianten. Nach der Entscheidung für den Standort im Kanzlerpark wurden weitere Entwicklungsszenarien vom Büro Schultes Frank Architekten erarbeitet. Das Gebäudeensemble des Bundeskanzleramtes wurde seinerzeit von diesem Büro entworfen – nach einem 1994 gewonnenen Realisierungswettbewerb, der vom BBR, vormals Bundesbaudirektion, durchgeführt worden war. Die dazugehörigen Außenanlagen – Kanzlergarten und Kanzlerpark – wurden gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekturbüro Lützow 7 geplant und umgesetzt. Ebenso stammt das städtebauliche Gesamtkonzept für das Band des Bundes vom Büro Schultes Frank Architekten. Axel Schultes und Charlotte Frank hatten bereits zuvor den 1992 ausgelobten Wettbewerb zur Gestaltung des Spreebogens als Regierungsquartier gewonnen. In diesem städtebaulichen und architektonischen Zusammenhang soll nun die Erweiterung des Bundeskanzleramtes integriert werden. Die Architekten Schultes und Frank wurden aufgrund ihrer Urheberrechte für das Band des Bundes wie auch des Kanzleramtes in die Erweiterungsüberlegungen eng einbezogen.

Baustein im Band des Bundes

Im Rahmen der Vorstudien hatte das BBR an fünf verschiedenen Standorten sowohl auf der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes als auch in dessen unmittelbarem Umfeld eine Vielzahl von Varianten für einen Erweiterungsbau zunächst ergebnisoffen untersucht. Dabei spielten neben der städtebaulichen Einbindung die funktionalen und planungsrechtlichen Anforderungen, der sensible Umgang mit dem Kanzlerpark und den angrenzenden Grünzügen, insbesondere der Schutz des Robinienwäldchens, sowie die weiterhin öffentliche Zugänglichkeit der Ingeborg-Drewitz-Allee eine entscheidende Rolle.

Nach intensiven Diskussionen und der Entscheidung für eine Campuslösung wurde auf dieser Grundlage vom Büro Schultes Frank Architekten die ausgewählte Variante konkretisiert. Dabei wird die bereits vorhandene halbrunde Raumkante der städtebaulichen Figur durch das Erweiterungsgebäude deutlicher ausgebildet werden und somit das Band des Bundes optisch stärken.

Ein Projekt von besonderer Komplexität

Die gesamte Baumaßnahme weist eine besondere Komplexität auf. Zu nennen seien hier die Unterbringung einer Vielzahl von Funktionsbereichen, qualitativ hohe technische Anforderungen, die Notwendigkeit umfassender öffentlich-rechtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine besondere öffentliche Vorbildfunktion wegen der herausgehobenen Funktion des Nutzers und des hohen baukulturellen Anspruchs des Bundes an seine Bauten, insbesondere an seine Regierungszentrale. Die hohen qualitativen Anforderungen bestehen unter anderem in der herausragenden Gestaltungsqualität des für die Bundesrepublik repräsentativen Bauwerks und seiner Außenanlagen. Besondere Aufgaben bestehen hinsichtlich des Sicherheits- und Geheimschutzes und der Technischen Gebäudeausrüstung sowie in übergeordneten Aspekten wie etwa Nachhaltigkeit in Bau und Betrieb sowie Barrierefreiheit.

Mit der bevorstehenden Aufnahme der konkreten Planung werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt Terminziele definiert, die im weiteren Verlauf zu verifizieren und weiter zu detaillieren sind. Demnach ist 2019 bis 2023 eine umfangreiche Planungsphase vorgesehen, in der die bauplanungsrechtlichen Verfahren durchgeführt werden und die Entwurfsplanung, Baugenehmigung, Ausführungsplanungen für Ausschreibungen und Vergaben sowie Vertragsabschlüsse umfasst. Anschließend ist mit weiteren vier Jahren Bauzeit zu rechnen, so dass eine Fertigstellung des Gebäudekomplexes frühestens 2027 und der Einzug dann 2028 in Aussicht stehen.

Die Gesamtkosten für das Projekt lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beziffern. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurden die Gesamtkosten mit Preisstand 2018 vom Verfasser auf rund 460 Millionen Euro geschätzt. Diese Schätzung berücksichtigt nicht künftige Baupreissteigerungen oder Kosten, die im Zuge des Risikos nicht vorhersehbarer Ereignisse im Bauablauf entstehen können.

Pressemitteilung: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung