26. April 2024

Circular Economy Action Plan der EU: Bessere Rahmenbedingungen für Eisenhüttenschlacken

Duisburg (pm) – Eine der zentralen Strategien des EU Green Deals von Dezember 2019 für eine nachhaltige Zukunft ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft. In dieser Woche hat die EU dazu einen neuen Aktionsplan vorgestellt. Er betont die Bedeutung von Sekundärrohstoffen, deren Vermarktung EU-weit gefördert werden soll, nicht zuletzt durch das öffentliche Beschaffungswesen. EUROSLAG, das europäische Netzwerk für die Produktion, Verwendung und Entwicklung von Eisenhüttenschlacken, ein Nebenprodukt bei der Stahlherstellung, und das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung begrüßen diese Maßnahmen. „Der Einsatz von Produkten aus Eisenhüttenschlacke vermeidet die Nutzung natürlicher Ressourcen. Zusätzlich leisten Nebenprodukte aus der Stahlindustrie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. So konnten die CO2-Emissionen durch den Einsatz von Hüttensand bei der Zementherstellung allein in Deutschland in den letzten Jahrzehnten um mehr als 200 Millionen Tonnen reduziert werden. Der vorliegende Aktionsplan verbessert die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene und stellt wichtige ökologische und ökonomische Weichen für die Zukunft“, sagt Thomas Reiche, Vorstandsvorsitzender von EUROSLAG und Geschäftsführer des FEhS-Instituts.

Eine wesentliche Voraussetzung für die verstärkte Verwendung von schlackenhaltigen Baustoffen und Düngemitteln ist die bedingte Bevorzugung von Sekundärrohstoffen im öffentlichen Beschaffungswesen, das 14 Prozent des europäischen Inlandsprodukts ausmacht. „Wir hoffen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans zum Thema „Green Public Procurement“ zügig umgesetzt werden. Denn die teilweise gängige Praxis, bei Ausschreibungen ausschließlich Naturgestein zu verlangen, obwohl Produkte aus Eisenhüttenschlacke technisch und ökologisch gleichwertig sind, widerspricht den Zielen der EU“, so Reiche weiter.

Eine weitere Forderung der EU ist die Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Schaffung von kreislaufwirtschaftsfördernden, einheitlichen Kriterien für Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft von Stoffen.

Der „Circular Economy Action Plan“ liefert vor dem Hintergrund die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, umfassende Maßnahmen für ein nachhaltiges Wirtschaften. Sie betreffen das Produktdesign, Informations- und Kontrollmechanismen für Verbraucher und Verwaltungen sowie Produktionsprozesse, zum Beispiel bei elektronischen Geräten, Verpackungen, Kunststoff, Gebäuden und Nahrungsmitteln.

Pressemitteilung: FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V.