9. Dezember 2024

BVMB befürchtet weiteren Rückgang der Bautätigkeit

Bonn (pm) – Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ – im Volksmund „EU-Gebäuderichtlinie“ – ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent senken. Eine weitere Stufe soll 2035 erreicht werden. Dazu kommt eine Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 2030. Die Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – müssen die Richtlinie nun in nationale Regeln übersetzen. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) sieht dem mit „gewisser Sorge“ entgegen, wie Hauptgeschäftsführer Michael Gilka erklärt: „Wir appellieren hier dringend an die Bundesregierung, sich nicht wieder vor lauter Ideologie selbst rechts zu überholen“, warnt er vor allzu ehrgeizigen Zielen. „Das darf nicht zu einer Sanierungspflicht für Bestandsbauten durch die Hintertüre werden.“ Die Politik sei dafür verantwortlich, dass sich die Menschen trotz Klimaschutz das Bauen noch leisten können.

Umsetzung „nicht erneut mit der ideologischen Brechstange“

Die Erinnerungen an das Desaster rund um das Heizungsgesetz sind noch allzu präsent. „Wir haben da schon mal ein Musterbeispiel der Bundesregierung erlebt, wie man es nicht macht“, denkt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka an das Kommunikationsdesaster rund um dieses Regelwerk zurück. Er fordert die Ampelkoalition zu mehr Professionalität bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie auf. „Die neuen zu erwartenden nationalen Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass die Menschen in Deutschland die Kosten für ein Eigenheim nicht mehr stemmen können“, fordert Gilka. Zwei Jahre haben die EU-Mitgliedsländer jetzt Zeit zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie. „Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung nicht wieder mit der ideologischen Brechstange vorgeht, sondern die Zeit zur Umsetzung sinnvoll nutzt, um eine fundierte Diskussion über angemessene und praktikable Regelungen zu führen. Übrigens ist es auch nicht verboten, dafür die Kompetenz und Erfahrung der Bauwirtschaft und ihrer Spitzenverbände mit einzubinden!“, bietet die BVMB konkret Hilfe an.

Werde die EU-Gebäuderichtlinie in Form von noch einmal steigenden Mindeststandards in nationales Recht umgesetzt, sei es zumindest nötig, den Bauherrn und Eigentümern ausreichend finanzielle Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. „Wir brauchen endlich Augenmaß der Bundesregierung bei den Energiestandards und zugleich Verlässlichkeit bei den Förderprogrammen. Bei beiden herrscht seit Jahren Fehlanzeige“, analysiert Gilka. Die Verfügbarkeit von Fördermitteln sei „vielfach vom Zufall abhängig“, unübersichtlich und intransparent. „Die Wohnungsbaukrise ist noch lange nicht ausgestanden und es sind bereits hohe energetische Standards beim Neubau einzuhalten, die das Bauen schon jetzt unerschwinglich machen“, so Gilka weiter.

„Das verschreckt noch den Letzten, der eigentlich bauen wollte!“

Bei den Förderprogrammen müsse der Bund mehr Professionalität und Tempo walten lassen, so Gilka. Der Bundesrechnungshof habe bereits moniert, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle personell unterbesetzt ist. Das habe zur Folge, dass Fördermittel oft erst mit erheblicher Verspätung ausbezahlt würde, weil die Behörde nicht mit der Prüfung der Verwendungsnachweise hinterherkomme. „Das ist ja wohl ein schlechter Scherz. Jetzt mangelt es nicht nur an der finanziellen Ausstattung der Fördertöpfe, sondern auch noch an der Umsetzung“, kritisiert Gilka scharf. „So wird das ganz sicher nichts mit der politisch gewünschten Sanierungswelle. Im Gegenteil: Das verschreckt noch den Letzten, der eigentlich bauen wollte.“

Quelle: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)