26. April 2024

Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor – Kommentare dazu

Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten

Berlin (pm) – Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 26. Juli 2022 nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.

Die Änderungen wurden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.

Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Zugleich werden die Fördersätze leicht reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung“, so Bundesminister Habeck.

Die Umstellung dient auch der Verlässlichkeit; sie soll dafür sorgen, dass kontinuierlich gefördert werden kann. Die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem vereinfacht, indem Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer werden.

Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.

Im Einzelnen zur Reform der BEG:

Die Reform der BEG hat den klaren Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsförderung.
Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen: 1) kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und 2) ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.

  1. Sanierungsförderung
  • Bessere Übersicht bei der Antragstellung
    Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat.
    Dabei bleibt es bei der Breitenförderung für alle Antragssteller. Auch weiterhin können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen von der Gebäudeförderung profitieren können. Auch die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, das heißt als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
  • Neue Ausrichtung
    Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen – auch deshalb die Notwendigkeit, die Reform zügig zu vollziehen.

Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz. Neue gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sorgen dafür, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

  • Förderbedingungen
    Die Förderung soll weiterhin allen Antragstellergruppen zur Verfügung stehen. Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zu Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig. Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel. Die Fördersätze werden deshalb um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie bleiben damit weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei den Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe (s. Beispiele unten, diese Beispiele beziehen sich auf die maximal mögliche Zinsverbilligung). Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u. a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. Zu Informationen rund um das aktuelle Niveau der Zinsverbilligung, stehen die Produktseiten der KfW zur Verfügung.

Beispiel Komplettsanierung (sogenannte systemische Sanierung):
Bislang erhielten Antragstellende bei einer Komplettsanierung, das heißt bei einer umfassenden Sanierung, bei der eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde (konkret das Effizienzhaus/gebäude-Niveau EH/EG 40) einen Fördersatz von 50 % (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.

Beispiel Wärmepumpe:
Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe.

Beispiel Fensteraustausch:
Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Früher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro.

  1. Folgeanpassungen bei Neubauförderung

Bei der Neubauförderung erfolgt die Reform erst zu 2023. Diese erarbeitet das Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Jetzt erfolgen mit der BEG-Reform nur notwendige Folgeanpassungen, die aus der Reform der Sanierung. Konkret wird die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. So werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 % gesenkt. Mit der Zinsvergünstigung steht aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Ab 2023 soll die Gebäudeförderung für den Neubau neu ausgerichtet werden. Ziel ist, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

  1. Zeitliche Abfolge der BEG Reform

a) Schritt 1 – kurzfristige Umsetzung der Programmänderungen bei der KfW zum 28. Juli 2022

Schritt 1 der Umsetzung betrifft die Programmänderungen der KfW. Diese werden zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Die rasche Umstellung ist notwendig, um sicherzustellen, dass ohne Fadenriss weiter gefördert werden kann und Vorzieheffekte vermieden werden.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, gilt Vertrauensschutz, d.h. sie erhalten weiter die alten Förderkonditionen. Hiermit wird eine weit gefasste Übergangsregelung geschaffen, denn grundsätzlich schafft erst eine verbindliche Förderzusage einen gesicherten Anspruch auf Vertrauensschutz. Für alle, die noch keinen Antrag gestellt haben, besteht ein attraktives Förderangebot zu den geänderten neuen Konditionen, die zwar etwas niedriger sind, aber weiter attraktiv sind.

c) Schritt 2 – Umstellung der Förderbedingungen bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA zum 15. August 2022

Änderungen betreffend die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022. Hierunter fällt u.a. die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus. Das heißt, Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Kommentare

 

GdW: Förder-Fiasko wird fortgesetzt – Klimaziele und bezahlbares Wohnen rücken in noch weitere Ferne

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ohne Vorankündigung die bisherige Gebäudeförderung komplett umgestellt. Mit Blick auf KfW-Förderanträge für Komplettsanierungen tritt sie bereits zum morgigen 28. Juli 2022 in Kraft. Die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung wird mit Ablauf des heutigen Tages komplett eingestellt und stattdessen auf Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Die Fördersätze und Tilgungszuschüsse werden deutlich abgesenkt. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung, für die künftig das Bundesbauministerium statt des Wirtschaftsministeriums zuständig ist, wird für das Jahr 2023 umgestaltet.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Das Bundeswirtschaftsministerium setzt bei dem seit Jahresanfang herrschenden Förder-Fiasko noch einen oben drauf: Von heute auf morgen wird die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt. Das ist die größtmögliche Katastrophe für das Engagement der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für den Klimaschutz. Neben dem Vertrauensverlust und der Planungsunsicherheit macht der Wegfall der Zuschussförderung und die Reduzierung der Tilgungszuschüsse die BEG-Förderung für Wohnungsunternehmen unattraktiv. Die Folge ist, dass Klimaschutzinvestitionen unterbleiben müssen oder nur über höhere Mieten refinanziert werden können.

Die bereits geleisteten, aufwändigen Planungen der Wohnungsunternehmen für Sanierungsvorhaben sind damit ohne Vorankündigung ein Fall für die Papiertonne. Die langwierigen Vorbereitungen können nicht eben mal über Nacht umgeplant werden. Die Regierung verschärft damit die bereits herrschende Unsicherheit rund um unzureichende Förderung, Bau- und Energiepreisexplosionen, Fachkräfte- und Materialmangel deutlich. Das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen, vertrauensbildenden Politik. Die Leidtragenden sind neben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen als maßgebliche Anbieter von günstigem, zukunftsfähigen Wohnraum in Deutschland insbesondere die Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen. Für sie wird sich die Lage beim Wohnen angesichts allseits steigender Preise weiter verschlimmern.

Wenn künftig die Bauministerin für die Neubauförderung zuständig ist, bleibt zu hoffen, dass Bauen und Wohnen stärker in ihrer Gesamtheit und nicht als ein Annex der Klimapolitik gesehen werden. Und, dass ab 2023 für eine verlässliche und auskömmliche Fördersystematik gesorgt wird. Aber auch diese Hoffnung ist schon jetzt mit einer Hypothek belastet, denn die Tilgungszuschüsse für den Neubau werden laut den vorgelegten Plänen des Wirtschaftsministeriums ebenfalls auf fünf Prozent gesenkt. Damit bleibt mit dem heutigen Tag vor allem eines festzuhalten: Es steht sehr schlecht um die Ziele für klimaschonendes und bezahlbares Wohnen in Deutschland.“

Erläuterung: Was ändert sich bei der Förderung von Komplettsanierungen im Detail?

Für Effizienzhäuser (EH) fällt die Zuschussförderung komplett weg, es können nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Das EH 100 wird nicht mehr gefördert. In der dann noch vorhandenen Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse massiv zurückgefahren, auf fünf Prozent für ein EH 85 (aktuell 30 Prozent Zuschuss) und 25 Prozent für ein EH 40 EE (aktuell 50 Prozent Zuschuss). Zudem wird der Tilgungszuschuss für Neubau EH 40 NH von derzeit 12,5 Prozent auf fünf Prozent abgesenkt. Darüber hinaus soll ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt werden.

Im Vergleich zur bisherigen Situation, bei der sowohl eine Zuschussförderung als auch Tilgungszuschüsse für Kredite gewährt wurden, wird die Fördersystematik abrupt ab morgen also deutlich verschlechtert: Dann werden nur noch deutlich abgesenkte Tilgungszuschüsse für (zinsverbilligte) Kredite gewährt.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

 

Verunsicherung in der Branche wird immer größer: Förderung von energetischer Gebäudesanierung und Neubau wird erneut ohne Vorwarnung gekürzt

Mit Unverständnis reagiert der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen auf die angekündigten Kürzungen bei der Förderung von energetischer Gebäudesanierung und für den Neubau durch das Bundeswirtschaftsministerium: „In einer Zeit, in der Sanierungs- und Baukosten fast täglich steigen, in der unsere Energieversorgung höchst prekär ist und wir nicht wissen, wie wir über den Winter kommen, sorgt die Bundesregierung mit ihrer Förderpolitik zusätzlich für Verunsicherung. Das muss aufhören!“, sagte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Wir müssen Energie sparen und jedes Kilowatt hilft. Jedes ausgetauschte Fenster, jede moderne Heizungsanlage, jedes sanierte Dach trägt viel dazu bei. Und der Bundesregierung fällt dazu nur ein, von heute auf morgen die Fördersätze für die Gebäudesanierung deutlich zu reduzieren. Für Einzelmaßnahmen soll die Förderung sogar ganz wegfallen. Diese Politik ist nicht erklärbar“, so Salewski weiter.

„Am schlimmsten ist die erneute Kurzfristigkeit. Dienstagabend werden die Änderungen per Pressemitteilung verkündet und Donnerstag treten sie in Kraft. Das Wirtschaftsministerium hat offenbar nichts gelernt aus dem Förderchaos vom Januar. Die Immobilienwirtschaft ist ohnehin zutiefst verunsichert. Wir sehen einen Einbruch der Neubautätigkeit von rund 70 Prozent. Das zeigt die jüngste Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen. Wie das Ziel der Bundesregierung zu schaffen ist, 400.000 neue Wohnungen in einem Jahr zu bauen, wird immer mehr zu einem Rätsel. Gleiches gilt auch für die Sanierungsquote. Mit gekürzter Förderung geht es jedenfalls nicht“, erklärte der BFW-Präsident.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

 

Baugewerbe: Abrupter Stopp der Förderbedingungen in der energetischen Sanierung verhindert Sanierungen, anstatt sie zu fördern

Zur vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigten Änderung der Förderbedingungen im Bereich der energetischen Sanierung erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre: Eigentümer und Eigentümerinnen bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meint.

Es ist zwar richtig, angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Auch die bisherige Sanierungsquote von rund einem Prozent ist zu niedrig. Aber der vom Bundeswirtschaftsministerium eingeschlagene Weg ist falsch. Das betrifft auch die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Denn damit erhalten Gebäudeeigentümer umfassende Informationen zur Sanierung ihrer Immobilien. Weitere und höhere Investitionen werden dadurch angeregt.

Die Verunsicherung der Menschen ist derzeit groß – und sie wird bei dieser Politik noch größer. Wie sollen sich Eigentümer von Einfamilienhäusern eine energetische Sanierung noch leisten können, wenn die Fördersätze gesenkt werden? Und mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Fenstern und Türen ist es leider nicht getan. Hier irrt das Ministerium. Die Dämmung der Gebäudehülle, d.h. sowohl der Außenwände als auch von oberster und unterster Geschossdecken ist zur Erreichung der geforderten Standards unbedingt notwendig.

Daher wird der Schuss nach hinten losgehen: Es wird weniger saniert werden! Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Das Wirtschaftsministerium tut derzeit alles dafür, diesen Grundsatz zu verletzen.

Auch die Tatsache, dass für den Neubau noch keine verlässlichen Förderbedingungen für 2023 vorliegen, wird zumindest private Häuslebauer vom Bauen abhalten. Aber vielleicht ist das ja das eigentliche Ziel grüner Politik.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die alten Förderbedingungen in Kraft zu lassen. Am besten und viel einfacher wäre es ohnehin, energetische Sanierungsmaßnahmen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu belegen.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

 

ZIA: Das abrupte Umsteuern in der Förderung trifft Gewerbeimmobilien überraschend 

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA)  ist überrascht von einigen Weichenstellungen zur Förderung der Gebäudesanierung. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Abend ohne Vorankündigung die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgestellt“, so der ZIA.  Einige Änderungen im Bereich der KfW-Programme treten bereits am morgigen 28. Juli in Kraft, andere Fördersegmente der Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändern sich zum 15. August 2022. Die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung wird sofort eingestellt und stattdessen komplett auf Kreditförderung und Tilgungszuschüsse umgestellt.

ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner dazu: „Der Weg der Bundesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität ist richtig, und die Förderung der Gebäudesanierung ist ein entscheidender Schritt, um hier voranzukommen.“ Nur gibt es, so Mattner,  beim Vorgehen in diesem Fall einen „echten Wermutstropfen“. Der ZIA-Präsident: „,Die Immobilienwirtschaft wird wieder einmal abrupt von einem Schwenk der Förderpolitik getroffen. Nach den Turbulenzen im vergangenen Jahr hatte uns die Politik Kontinuität und Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen versprochen.“ Die heutigen Änderungen „schwächen  bei vielen bereits angelaufenen Sanierungs- und Neubauprojekten der Immobilienwirtschaft über Nacht die wirtschaftliche Grundlage“, so Mattner.

Dass die Zuschussförderung komplett gestrichen wird, ist aus ZIA-Sicht ein Schlag ins Gesicht für die Branche. Denn die Sanierungsherausforderung im Gebäudesektor ist, das betont der Präsident, von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. „Um dem gerecht zu werden, sind vergünstigte Tilgungszuschüsse und Kredite allein zu wenig, schließlich brauchen wir Klimaschutz und bezahlbares Bauen und Wohnen“, so Dr. Andreas Mattner.

Der ZIA unterstützt angesichts der aktuellen Gaskrise die Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung von gasbetriebenen Heizungen zu stoppen. Allerdings sind bei den weiteren Neuerungen die Wirtschaftsimmobilien von der Neuausrichtung und besonders von Kürzungen betroffen: Die Höchstgrenze der förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal fünf Millionen Euro bei den Einzelmaßnahmen und auf zehn Millionen Euro in den KfW-Programmen reduziert.

Auch das Gesamtvolumen der Förderung ist aus Sicht der Verbandes zu gering: Der Bedarf liege bei 20 Milliarden Euro, so Mattner.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

 

Bundesingenieurkammer: Kurzfristige Änderung der Förderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nicht zielführend! 

Die Bundesingenieurkammer kritisiert die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Reform zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „Um die Sanierungsquote zu erhöhen und die von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist eine Absenkung der Fördersätze und die Streichung einzelner Förderprogramme absolut kontraproduktiv“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp die Entscheidung. Es sei zu erwarten, dass sich Bauvorhaben verzögern oder diese nicht wie geplant umgesetzt würden. „Ingenieurinnen und Ingenieure sind ein relevanter Motor für die Gebäudesanierung und die Erreichung der damit verbundenen Klimaschutzziele. Mit der kurzfristen Änderung der Förderung energetischer Gebäudesanierung geht jedoch jede Planungssicherheit verloren. Daher hätten wir uns statt einer scheibchenweisen Reform der BEG, die Bauherren und Planer verunsichert, eine einheitliche Reform gewünscht, wie sie ursprünglich zum 1. Januar 2023 angekündigt war“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu aufgestellt. Eine entsprechende Reform hat das BMWK nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter. Die Fördersätze wurden jedoch um 5-10 Prozentpunkte abgesenkt. Lediglich für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24.00 Uhr) bei der KfW eingehen, gelten die alten Förderkonditionen. Änderungen, die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA betreffen (u.a. Heizungen, Gebäudehülle), erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022.

Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)

 

Bauverband zum plötzlichen Förderstopp von EH-100-Sanierungen: „Die Fehler von heute kosten morgen viel Geld“

Der heute vom Bundeswirtschaftsministerium angekündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen sowie die generelle Absenkung der Fördersätze nach unten sind laut Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg im höchsten Maße kontraproduktiv. „Statt einer niedrigeren Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen brauchen Eigentümer und Eigentümerinnen eine größere finanzielle Unterstützung. Nur so kann der Umstieg von fossilen auf regenerative Energien gelingen“, kritisiert Geschäftsführer Thomas Möller die aktuellen Beschlüsse. „Energetische Sanierungen sind teuer. Wie sollen sich die Menschen das noch leisten können, wenn die Fördersätze stetig sinken?“ Er befürchtet, dass durch die heutige Entscheidung künftig noch weniger alte Gebäude saniert werden. „Die Fehler von heute kosten morgen viel Geld und schaden der Umwelt!“

Angesichts der Energiekrise und des fortschreitenden Klimawandels sei jede zusätzliche Sanierungsmaßnahme im Gebäudebestand wichtig. Momentan beträgt die Sanierungsquote für bestehende Gebäude deutschlandweit nur etwa ein Prozent. Angestrebt ist mindestens eine Verdoppelung der Quote. Das Entscheidende bei der energetischen Sanierung ist laut Landesvereinigung Bauwirtschaft allerdings die Dämmung der gesamten Gebäudehülle sowie der untersten und obersten Geschossdecken. Mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Türen und Fenstern allein – wie vom Ministerium angeregt – könnten die geforderten Standards nicht erreicht werden.

Ein ebenso falsches Signal sei außerdem die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Mit diesem Bonus haben Gebäudeeigentümer bislang umfassende Informationen zur Sanierung ihrer Immobilien erhalten. Dadurch wurden oftmals auch weitere und höhere Investitionen angeregt. „Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, die bisherigen Förderbedingungen im Sanierungsbereich in Kraft zu lassen und für 2023 im Neubaubereich schnellstmöglich verlässliche Förderregelungen festzuschreiben. Nur dann ist der private Häuslebauer bereit, auch in teurere klimafreundliche Bauweisen zu investieren.“

Quelle: Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

 

BuVEG: Energieeinsparungen durch Energieeffizienz wird nicht ausreichend Bedeutung beigemessen

Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) kritisiert die Verminderung der Förderung zur Sanierung des Gebäudebestandes und die zunehmende Komplexität der Antragsbedingungen bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). „Man wird kaum eine flächendeckendere Sanierung mit niedrigeren Fördersätzen und komplizierteren Anforderungen erreichen. Zudem gibt es eine ungerechtfertigte Diskrepanz zwischen Gebäudehülle und Anlagentechnik. Die Gebäudehülle sollte auf keinen Fall zurückstehen, denn eine signifikante Senkung des Energiebedarfs findet nur mit einer effizienten Gebäudehülle statt. Es hätte hier die Chance gegeben, diese Ungleichverteilung aufzulösen“, so Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Verbandes.

Quelle: BuVEG

 

vdw Sachsen: Investitionen werden de facto unmöglich gemacht – Zuschussförderung für Komplettsanierungen von heute auf morgen unmöglich gemacht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Abend ohne Vorankündigung die bisherige Förderpolitik im Bereich Gebäudesanierung komplett umgestellt. Bereits mit Ablauf des heutigen Tages wird die KfW-Zuschussförderung für Komplettsanierungen völlig überraschend eingestellt. Stattdessen wird nur noch auf Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt, wobei die Fördersätze für die Tilgungszuschüsse auch noch deutlich abgesenkt werden. „Das Chaos rund um den abrupten Förderstopp beim Neubau Anfang des Jahres wird jetzt auch auf Sanierungen ausgeweitet und trifft damit die sächsischen Wohnungsunternehmen besonders hart“, kritisiert Alexander Müller, Sprecher des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. „Vor dem Hintergrund extrem gestiegener Baupreise werden dringend benötigte Investitionen in modernen, bezahlbaren, klimaschonenden Wohnraum de facto unmöglich gemacht.“

„Mit dem Wegfall der Zuschussförderung und der deutlichen Reduzierung der Tilgungszuschüsse wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) so unattraktiv, dass sich Wohnungsunternehmen angesichts der Baupreise und der verschärften Anforderungen, die das Bauen noch weiter verteuern, entscheiden müssen: Entweder sie unterlassen die Investitionen komplett oder sie müssen die Mieten deutlich erhöhen, um die Maßnahmen refinanzieren zu können. „Vor allem kommunale Wohnungsunternehmen, die mit bezahlbaren Wohnungen in besonderem Maß soziale Verantwortung übernehmen und sich zugleich auch dem Klimaschutz, der Stadtentwicklung und einer modernen Wohnraumversorgung verpflichtet fühlen, stehen jetzt auch im Bereich Sanierung vor einem massiven Problem“, so Alexander Müller. „Und das gilt nicht nur für Investitionen, die in Zukunft in die Planung gehen, sondern ganz besonders für Maßnahmen, die bereits in Planung sind und nicht mal eben über Nacht komplett umgeplant werden können – von den Kosten, auf denen die Unternehmen sitzen bleiben, ganz zu schweigen.“ So werde das Vertrauen in die Politik immer weiter untergraben. „Um Investitionsentscheidungen in Millionenhöhe verantwortungsvoll treffen zu können, braucht die Wohnungswirtschaft langfristige Planungssicherheit. Stattdessen wird die Unsicherheit in einem ohnehin extrem schwierigen Marktumfeld mit großen Risiken noch weiter verschärft.“

Begründet wird der Förderstopp von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und dessen Ministerium unter anderem damit, dass wegen steigender Energiepreise Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel seien. „Nicht nur mit Blick auf die ebenfalls rasant gestiegenen Baupreise, den Fachkräftemangel auf den Baustellen und die Zinsentwicklung ist das viel zu kurz gedacht“, kritisiert Alexander Müller. „Die stark gestiegenen Energiekosten führen zudem auch dazu, dass die Wohnungsunternehmen aktuell in Größenordnungen Nebenkostensteigerungen für die Mieter vorfinanzieren müssen. Die dadurch gebundene Liquidität fehlt ebenfalls für Investitionen und dürfte manches Unternehmen sogar an den Rand der Insolvenz führen. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage, steigende Energiepreise machten Investitionen schneller rentabel, geradezu zynisch.“

Noch nicht abschließend abzusehen sind Auswirkungen, die das erneute Förder-Fiasko beim Bund auf Förderprogramme des Freistaats haben wird. „Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums auch in der sächsischen Förderlandschaft noch für einige Turbulenzen sorgen wird, da die Förderpolitik auf Bundes- und Landesebene in vielen Bereichen eng verwoben ist“, so Alexander Müller. „Es müssen jetzt schnell gute Lösungen gefunden werden, wie sich ein völliger Investitionskollaps noch verhindern lässt. Dabei stehen wir als Wohnungswirtschaft als verlässlicher Partner bereit, fordern diese Verlässlichkeit aber auch von der Politik ein.“

Quelle: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

 

Berliner Mieterverein begrüßt Hinwendung der Bundesregierung zum Gebäudebestand, verlangt aber eine stärkere Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten

„Die heute vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte Konzentration der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen auf den Wohngebäudebestand ist richtig und wird vom Berliner Mieterverein begrüßt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Im Wohngebäudebestand spielt die Musik, wenn es um den Klimaschutz geht“. Die bisherige Priorisierung der Förderung auf den Neubau verminderte nur den CO2-Zuwachs, denn jedes neues Gebäude erhöht zunächst die CO2-Emissionen. Zudem hatte die Neubauförderung des Bundes keine soziale Komponente, denn die Förderung hatte keine Auswirkung auf die Miethöhe. „Ein Blick auf die Struktur der geförderten Neubauten zeigt, dass die bisherige Förderung vorrangig in Gebäude floss, deren Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung wegen der hohen Preise nicht anmietbar waren. Im Gebäudebestand wirken öffentliche Fördermittel hingegen dämpfend auf die Mieterhöhung“.

Von der Fördermittelbegrenzung im Neubau ist aber auch der soziale Wohnungsneubau betroffen. Der Mieterverein fordert Wirtschaftsminister Habeck auf, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung weiterhin für den Neubau von Sozialwohnungen Fördermittel für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.

Die dringend erforderliche Hinwendung auf Gebäudebestand muss neben den Fördermitteln auch gesetzliche Verpflichtungen zu energetischen Verbesserung der schlechtesten Gebäude beinhalten. Der Bund ist aufgefordert, die in der EU aktuell diskutierte Energieeffizienzrichtlinie vorzuziehen und eine Sanierung in Stufen einzuführen. „Dem damit entstehenden Druck auf zusätzliche Mieterhöhungen muss neben der mietverbilligenden Förderung auch mit einer verbesserten Mieterschutzregelung Rechnung getragen, durch die die Mieterhöhung auf jährlich 4 % der Investitionskosten und maximal 1,50 €/qm im Monat begrenzt wird“, so Wild.

Quelle: Berliner Mieterverein e.V.

 

BVMB kritisiert Reduzierung der KfW-Förderung durch Bundesregierung: „Erneute Nacht- und Nebelaktion zu Lasten der Bauwirtschaft“

Bauherren und solche, die es eigentlich werden wollten, haben es aktuell nicht leicht: Die Zinsen steigen, die Preise für Baustoffe explodieren – und jetzt gab es auch noch einen erneuten Tiefschlag durch die Bundesregierung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, dass quasi mit sofortiger Wirkung die Förderprogramme der KfW-Bank gekürzt werden. Betroffen sind energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungen von privaten Gebäuden. Für sie gibt es künftig weniger Geld von der KfW. „Das ist erneut eine Nacht- und Nebelaktion des Wirtschaftsministeriums zu Lasten geplanter und projektierter Bauvorhaben“, kritisiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Die Maßnahmen seien in der aktuellen Lage „kontraproduktiv“ und würden auch insbesondere die mittelständischen Bauunternehmen beeinträchtigen, so Gilka.

„Politik muss entsprechende Anreize schaffen“

Es ist nicht der erste Paukenschlag dieser Art, mit dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/GRÜNE) Bauherren und Bauunternehmen aufwühlt. Nach jeweils ebenso kurzfristigen Mitteilungen, dass die Fördermittel der KfW-Bank für dieses Jahr ausgeschöpft seien und einer ebenso überraschenden kurzzeitigen Neuauflage, hat der Minister aktuell angekündigt, die Fördergelder für Neubau und Sanierungen privater Gebäude zu kürzen. Will ein privater Bauherr beispielsweise seine Fassade dämmen, die Heizung gegen eine energiesparendere austauschen oder energieeffizientere Fenster einbauen, muss er künftig deutlich tiefer in die eigene Tasche greifen. Als Grund nannte der Minister, dass damit mehr Bauherren in den Genuss einer Förderung kämen, wenn jeder etwas weniger bekomme.

Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) ist das eine „Milchmädchenrechnung“. Das richtige Signal wäre laut deren Hauptgeschäftsführer Michael Gilka gewesen, stattdessen die Fördermittel insgesamt so weit zu erhöhen, dass alle Antragsteller weiterhin die entsprechenden Fördersätze beziehen können.

„Wenn die Bundesregierung will, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Häuser energetisch aufwerten, dann muss sie auch die entsprechenden Anreize schaffen“, so Gilka. Angesichts der aktuellen Inflation sei jetzt zu befürchten, dass viele private Hauseigentümer derartige Sanierungen einfach bleiben lassen, weil sie sich „die schlicht nicht mehr leisten können“.

„Die angekündigte Erhöhung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung auf rund 15 Milliarden Euro halten wir für richtig“, kommentiert der BVMB-Vertreter. Der Verband begrüße auch den Ansatz, bei Komplettsanierungen zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zu gewähren. „Diese dürfen aber nicht auf Komplettsanierungen
begrenzt sein, sondern müssen auch für energieeffiziente Neubauten gelten“, fordert Gilka eine Anpassung, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern derartige Maßnahmen zu erleichtern.

Bauherren und Bauwirtschaft vermissen Verlässlichkeit der Politik

Keinerlei Verständnis jedoch hat die BVMB insbesondere für die Kurzfristigkeit der angekündigten Förderkürzungen. Diese würden letztlich „von jetzt auf gleich“ in Kraft treten. „Damit ist wieder für Bauherren, noch für die Bauwirtschaft die erforderliche Planbarkeit und Verlässlichkeit gegeben“, kritisiert Gilka. Die Reduzierung der Förderung bei Neubauten werde dazu führen, dass das Ziel der Bundesregierung, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, nicht einmal mehr mittelfristig erreicht werde. Er fordert für künftige Aktionen dieser Art zumindest eine entsprechende Vorlaufzeit ein, damit sich die Betroffenen entsprechend darauf einstellen könnten. „Die Baufirmen planen ihre Kapazitäten nicht von heute auf morgen, sondern sind darauf angewiesen, dass sie sich auf die Politik wenigstens ansatzweise verlassen können.“ Insoweit seien die angekündigten Maßnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Baumaterial und anhaltendem Fachkräftemangel „in erheblichem Maße kontraproduktiv“.

Quelle: BVMB