5. Mai 2024

Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“

Berlin (pm) – Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD) loben gemeinsam den 26. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ aus.

Am 12. April 2024 gaben der Staatssekretär im BMWSB, Dr. Rolf Bösinger, und der Präsident des BKD, Dirk Sielmann, in Berlin den Startschuss für den wichtigsten Ideenwettbewerb zur urbanen Gartenkultur in Deutschland, eine Art deutsche Meisterschaft der Kleingärtnervereine.

Der Bundeswettbewerb zeichnet das bürgerschaftliche Engagement der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus und soll die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam machen. Er würdigt besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen, mit denen Kleingärtnervereine über die Grenzen der Gartenanlagen hinaus positive Impulse in das Wohnumfeld senden. Durch den Wettbewerb werden Städte, Gemeinden und deren beispielhafte Kleingartenpolitik gewürdigt, die in besonderer Weise das gewählte Thema des Wettbewerbs umsetzen.

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „In Kleingärten treffen sich Nachbarn, Freunde und Familien. Hier wird Zusammenhalt und Gemeinschaft gestärkt. Unsere Städte und Gemeinden leben durch Kleingärten noch einmal mehr auf, denn sie sind vielerorts grüne Oasen, verbessern das Mikroklima, fördern die Biodiversität und binden CO2. Diese Stärken der Kleingärten möchten wir mit dem Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ 2026 unter dem Motto „Kleingartensommer: cool und gemeinsam, statt hitzig und einsam“ würdigen.“

Dirk Sielmann, Präsident des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.: Mit dem Motto „Kleingartensommer: cool und gemeinsam, statt hitzig und einsam“ gibt es 2026 das erste Mal zwei Wettbewerbs-Schwerpunkte. Die Kleingärtner sollen einerseits zeigen, wie ihre Gärten dem Klimawandel strotzen und diese als kühle Orte für seine Nutzer und deren Nachbarschaft dienen, andererseits sollen sie zeigen wie durch ehrenamtliches Engagement sozialer Zusammenhalt – auch über Kleingartengrenzen hinaus – gelebt wird.

In einem zweistufigen Verfahren können sich die rund 14.400 Kleingartenanlagen des BKD in 2024 und 2025 zuerst in den Landeswettbewerben für den Bundeswettbewerb qualifizieren. Anschließend bereist 2026 eine Jury, in der das BMWSB Mitglied ist, die teilnehmenden Kleingartenanlagen und ermittelt die Preisträger.

Weitere Informationen, den genauen Auslobungstext und die Bewertungskriterien zum Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ finden Sie unter: https://kleingarten-bund.de/veranstaltungen/wettbewerbe/bundeswettbewerb/


Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen