27. Juli 2024

Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket I – Kommentare

Berlin (pm) – Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das Solarpaket. Die Maßnahmen beschleunigen den Ausbau der Photovoltaik und der anderen erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund der ambitionierten PV-Ausbauziele bis 2030. Der schon zu Beginn der Legislatur im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerte beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und auch wettbewerbsfähige Preise in einem klimaneutralen Stromsystem.

Bundesminister Habeck: Die heutige Einigung zum Solarpaket ist ein wichtiger Schritt zum Erreichen unserer Ausbauziele. Nach dem Rekordjahr 2023, mit über 14 Gigawatt Photovoltaik Zubau, legen wir damit den Grundstein für die vereinfachte und unbürokratischere Nutzung. Das Paket ist ein weiterer Booster für den Ausbau der Solarenergie. Damit beschleunigen und entbürokratisieren wir die gesamte Spannbreite der Solarenergie, vom Balkonkraftwerk über die größere Gewerbedachanlage bis zur großen Freiflächenanlage. Das Paket enthält auch wichtige Regelungen, um den Ausbau der Wind- und Bioenergie sowie die Netzanschlüsse zu beschleunigen.

Auch die Novelle des Klimaschutzgesetzes wurde verabschiedet. Die Klimaschutzpolitik wird damit vorausschauender, flexibler und dadurch effizienter. Entscheidend ist: Die Klimaschutzziele und die festgelegten jeweiligen Jahresemissionsmengen bleiben unverändert bestehen. Durch die Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz.

Das Solarpaket setzt einen Großteil der Maßnahmen der Solarstrategie des BMWK um. Diese Strategie und das Solarpaket wurden nah an der Praxis eng mit den Stakeholdern im Rahmen von zwei Photovoltaik-Gipfeln vorbereitet, um eine Umsetzung ohne Reibungsverluste zu schaffen. Das Solarpaket beinhaltet Maßnahmen für Gewerbe und Handel, für Wohngebäude und damit für die Teilhabe von Mieterinnen und Mietern, für Balkon-Photovoltaik und für Freiflächenanlagen. An vielen weiteren Stellen werden die Regelungen zugunsten der Anlagenbetreibenden erheblich vereinfacht. Zudem ist das Solarpaket in Teilen auch ein Paket zum schnelleren Ausbau von anderen erneuerbaren Energiequellen, Netzen und Speichern.

Hier der Link zum Überblickspapier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Kommentare aus der Bau- und Immobilienwirtschaft

Solarpaket I: Grünes Licht für einfachere Sonnenenergienutzung

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Verabschiedung des „Solarpaket I“. „Endlich wurden die Regelungen etwas unbürokratischer gestaltet. Das wünschen wir uns auch für weitere Bereiche. Viele Weichen für eine einfachere Nutzung von Solarstrom sind nun gestellt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde eingeführt, das war überfällig. Das macht die Versorgung mit und Nutzung von Solarenergie jetzt leichter und kann dem Thema einen echten Schub geben“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Alle Experten sind sich einig: In der dezentralen Erzeugung und Nutzung von Strom liegt die Zukunft. Jede Entbürokratisierung, Vereinfachung und Ermöglichung wird dringend benötigt. Die Erweiterung der Nutzung, der durch eine Solaranlage produzierten Energie auch auf gewerbliche und Nebengebäude ist logisch und richtig. Das haben wir lange gefordert. Die Erhöhung der Grenze für die gewerbliche Infizierung auf 20% hilft vor Ort. Wir werden sehen, ob dieser Rahmen in der Praxis ausreichen wird. Es ist dadurch nicht alles eitel Sonnenschein, ein paar Wolken trüben weiterhin das Bild, aber es ist eine echte Verbesserung der Lage bei der Nutzung von Solarstrom für Eigentümer und die Mieterinnen und Mieter“, so der BFW-Präsident.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

ZIA: „Begrüßen die Verabschiedung – Weitere Reformen müssen in einem ‚Solarpaket II‘ kommen“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den heutigen Bundestagsbeschluss zum Solarpaket I. „Damit werden viele Hemmnisse für den Ausbau der Photovoltaik aus dem Weg geräumt, wie beispielsweise die Lockerung der Anlagenverklammerung und die Neueinführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, kommentiert ZIA-Geschäftsführer Dr. Joachim Lohse. Die Ampel-Koalition denkt in einem ebenfalls heute beschlossenen Entschließungsantrag zudem über ein folgendes Solarpaket II nach. „Das ist genau der richtige Weg. Bis zur Bundestagswahl im kommenden Jahr haben wir ein Zeitfenster für weitere notwendige Reformen, das die Bundesregierung unbedingt nutzen sollte, um Hindernisse für den PV-Ausbau in der Immobilienwirtschaft zu beseitigen“, so Lohse weiter.

ZIA: Solarpaket II muss zügig kommen

Der ZIA hatte in der öffentlichen Anhörung des Bundestags als Sachverständiger gefordert, dass weitere Maßnahmen in einem Solarpaket II angegangen werden sollen. Daher begrüßt der ZIA, dass der Bundestag zusammen mit dem Solarpaket I eine Entschließung gefasst hat, die ein Solarpaket II noch in dieser Wahlperiode wahrscheinlich macht. Der ZIA empfiehlt hierfür:

  • Das Aufsichts- und Steuerrecht muss zeitgemäß ausgestaltet werden. Viele Großdächer von Gewerbeimmobilien wie Einkaufscentern oder Logistikimmobilien werden nur deshalb nicht für Solarstrom genutzt, weil das Aufsichtsrecht Restzweifel an der Zulässigkeit einer Investition in PV-Aufdachanlagen offenlässt und das Investmentsteuerrecht dem Erwerb und Betrieb von Anlagen zum Erzeugen erneuerbarer Energien Grenzen setzt. Für Immobilien-Spezialfonds gelten sehr enge Grenzen für die sogenannte aktive unternehmerische Bewirtschaftung. Dies betrifft auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen. Diese ist aktuell nur dann steuerlich unproblematisch, wenn die daraus erzielten Einnahmen weniger als 20 Prozent der Gesamteinnahmen des Fonds betragen. Bei Immobilien-Spezialfonds kann das Überschreiten dieser Grenze zu einem sogenannten Statusverlust führen, woraus weit überschießende steuerliche Belastungen folgen. Problematisch: Das Einhalten dieser Grenzen lässt sich nicht im Vorfeld planen. Mietausfälle und Ergebnisse von nachgelagerten Betriebsprüfungen sind hier beispielhaft als unbekannte Größe zu nennen. Die weitreichenden Folgen eines Statusverlustes führen in der Praxis dazu, dass solche Anlagen de facto nur in sehr geringem Umfang oder gar nicht installiert und betrieben werden. Investitionen werden so ausgebremst und unnötige Hürden auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität im Gebäudesektor aufgebaut.
  • Der Schwellenwert bei der Direktvermarktungspflicht sollte bei hohem Eigenverbrauch oder Mieterstrommodellen auf die real eingespeisten Strommengen bezogen werden und nicht auf die installierte Leistung. Wenn der Stromertrag einer eigenen PV-Anlage zum großen Teil selbst verbraucht oder an Mieter verkauft werden soll, dann ist es unverständlich, warum schon ab einer Anlagenkapazität von nur 100 kWp die geringen Mengen an Überschussstrom nicht unbürokratisch ins Stromnetz eingespeist werden dürfen, sondern vom Gebäudeeigentümer selbst direkt vermarktet werden sollen, was einen erheblichen organisatorischen und bürokratischen Aufwand bedeutet. Die starre Kopplung der Direktvermarkungspflicht allein an die Größe der PV-Anlage ist realitätsfern.

In der Entschließung fordert das Parlament die Bundesregierung u.a. dazu auf, bis Ende 2024 konkrete Vorschläge für eine umfassende Digitalisierung und Beschleunigung der Netzanschlussverfahren zu erarbeiten.

  • Der ZIA empfiehlt, dass Netzanschlussbegehren vom Verteilnetzbetreiber innerhalb einer angemessenen, jedoch verbindlichen Frist realisiert werden sollten. Bleibt die Rückmeldung zu einem Netzanschlussbegehren vollständig aus, dann sollte die Anlage nach einer gesetzlich festgelegten Frist als genehmigt gelten.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

GdW: Solarpaket 1 ist großer Schritt nach vorne – weitere große Stolpersteine müssen beseitigt werden

Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte Solarpaket 1 beschlossen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft begrüßt die neuen Regelungen, mit denen endlich die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auf den Weg gebracht wird. Es müssen aber noch weitere große Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden, damit die Energiewende im Quartier gelingen kann.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Mit dem Solarpaket 1 kommen wir einen guten Schritt weiter bei der erneuerbaren Energieversorgung im Quartier. Die neuen Regelungen bedeuten eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Mieterstrom.

Positiv sind im Solarpaket bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vor allem drei Punkte: Die Definition eines Gebäudes wird auch auf ‚baulich verbundene‘ Anlagen erweitert. Und der Gebäudestrom gilt künftig auch für Nebenanlagen desselben Gebäudes. Damit wird bei der künftigen Energieversorgung ein sinnvoller Blick weg vom Einzelgebäude stärker hin zum Quartierszusammenhang ermöglicht. Zu begrüßen ist außerdem, dass mit dem neuen Solarpaket die explizite Möglichkeit geschaffen wird, den Strom aus einer Gebäudestromanlage zwischenspeichern zu können.

Mit dem Solarpaket 1 werden einerseits viele Erleichterungen für die dezentrale Stromerzeugung auf den Weg gebracht, es gibt aber weiterhin große Bremsen, die es zu lösen gilt. Bislang dürfen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen nur einen geringen Teil des Umsatzes durch Mieterstrom erzielen. Diese Grenze ist bei einer Vollausstattung der Wohnung aber sehr schnell überschritten. Danach fällt Umsatzsteuer sowohl für den Strom als auch dann plötzlich für die Miete an, die ansonsten umsatzsteuerbefreit ist. Das bedeutet eine große Benachteiligung.

Darüber hinaus besteht ein schwer kalkulierbares Risiko für die Wohnungsunternehmen darin, dass die Mieter den in ihrem Quartier erzeugten Strom nicht abnehmen müssen. In diesem Fall müsste das Wohnungsunternehmen den vor Ort erzeugten Strom zu geringen Preisen ins öffentliche Netz einspeisen.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass so viel Strom wie möglich vor Ort erzeugt, gespeichert und verwendet werden kann, ohne dass öffentliche Netze in Anspruch genommen werden und Abgaben gezahlt werden müssen. Die Energiewende wird als Gemeinschaftsprojekt letztlich dann gelingen, wenn alle – auch die Mieterinnen und Mieter vor Ort – an ihr teilhaben können. Der jeweils beste und effizienteste Mix aus erneuerbarer Energieerzeugung und energetischer Ertüchtigung im Quartier muss ermöglicht werden. So wird die Energiewende für alle zum Erfolg – und vor allem bezahlbar.“

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen