15. Mai 2026

Bundesrat stimmt Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung zu: Vergabebeschleunigungsgesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft – Kommentare

Berlin (pm) – Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Vergabebeschleunigungsgesetz ist der Weg frei für eine öffentliche Beschaffung in Deutschland, die zukünftig einfacher, schneller und digitaler sein wird – und das mittelstandsfreundlich.

Mit dem Gesetz wird die Wirtschaft um fast 100 Millionen Euro und die öffentliche Verwaltung um 280 Millionen Euro jährlich entlastet. Nachweispflichten werden reduziert, Vergabeunterlagen verschlankt und die Wertgrenzen für die unbürokratische Beschaffung durch Direktaufträge erhöht. Auch wird die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit erleichtert, was beispielweise für die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung wichtig ist. Zudem werden die Chancen kleiner und mittlerer Unternehmen und Start-ups im Wettbewerb um öffentliche Aufträge verbessert.

Das Gesetz wird nun zeitnah verkündet und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Kommentare

Bundesrat sichert Modernisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Gesetz setzt wichtige Impulse für schnellere, digitalere und effizientere Vergabeverfahren und wahrt zugleich den Grundsatz der losweisen Vergabe als zentrales Element des Mittelstandsschutzes.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

„Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das auch bleiben. Der zur losweisen Vergabe gefundene Kompromiss sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen und ermöglicht, dass die Gelder aus den Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller in die Umsetzung kommen. Das jahrelange Tauziehen um zentrale vergaberechtliche Grundfragen hat Planungssicherheit erschwert und dringend notwendige Investitionen verzögert. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Regelungen praxisnah umzusetzen und sorgfältig zu evaluieren – damit das Vergaberecht seinem Anspruch gerecht wird, Geschwindigkeit und Qualität gleichermaßen zu sichern.“

Die BAK sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um Investitionen schneller umzusetzen und gleichzeitig Qualität, Wettbewerb und fachliche Unabhängigkeit im Planungswesen zu sichern.

Quelle: Bundesarchitektenkammer

Bundesingenieurkammer begrüßt Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes

Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“ den mittelstandsfreundlichen Losgrundsatz grundsätzlich bestätigt, jedoch Ausnahmen für Infrastruktur- und Verkehrsprojekte ermöglicht.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßt, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann und bemerkt kritisch: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können. Solch langwierige Gesetzesabstimmungen und -verhandlungen erhöhen den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig.“

Mit Blick auf die in einigen Bereichen nun zunehmend möglichen General- und Totalunternehmervergaben wird die Klarstellung einer möglichen alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen als guter Kompromiss bewertet: „Die Anpassungen schaffen mehr Flexibilität und ermöglichen praxistaugliche Vergabemodelle, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen“, so Bökamp weiter.

Quelle: Bundesingenieurkammer

„Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossene Sache. Das ist ein wichtiges Signal für die gesamte Baubranche. Wir haben jetzt die Rechtssicherheit, die Unternehmen und Auftraggeber gleichermaßen brauchen, um Bauprojekte schneller zu planen und zu bauen.
Das Gesetz schafft spürbare Erleichterungen: Direktvergaben, vereinfachte Verfahren und mehr Digitalisierung werden den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Das ist gut für alle, sowohl für die öffentlichen Auftraggeber von den Kommunen bis zum Bund als auch die Bauunternehmen.
Der gefundene Kompromiss bei der Losvergabe ist vertretbar. Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann die öffentliche Hand vom Primat der Losvergabe abweichen. Zusätzlich können nun aus zeitlichen Gründen bei Investitionen aus dem Sondervermögen und bei Infrastrukturprojekten des Bundes große Lose gebildet werden. Grundsätzlich aber bleibt es beim Primat der Losvergabe. Damit ist gewährleistet, dass für die anstehenden Bauaufgaben die Kapazitäten aller Firmen eingesetzt werden können. Der nun gefundene Kompromiss bietet die Gewähr dafür, dass alle Firmen, unabhängig von ihrer Größe, eine faire Chance auf Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.
Dass der Bundesrat hier klar Stellung bezogen und die Bedeutung des Mittelstands anerkannt hat, ist ein wichtiges Zeichen. Die Losaufteilung ist für kleine und mittlere Betriebe die einzige Möglichkeit, an öffentliche Aufträge zu kommen. Regionale Wertschöpfung, Sicherung der Gewerbesteuereinnahmen, Ausbildung und Fachkräftegewinnung und -sicherung vor Ort – all das hängt daran.
Unterm Strich überwiegt eindeutig das Positive: Deutschland will massiv in seine Infrastruktur investieren. Damit dieses Geld schnell ankommt, brauchen wir leistungsfähige Vergabeverfahren und die Power aller Bauunternehmen im Land, die als eigenständige Auftragnehmer partizipieren. Hier hat die Bundesregierung geliefert.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe