25. April 2024

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zu Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens

Berlin (pm) – Das Planen und Bauen von Wohnungen werden in Zukunft deutlich schneller gehen. Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zu Beschleunigungen und zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren beschlossen. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen schneller werden, damit private und staatliche Investitionen effizient und zielgenau umgesetzt werden können.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir beschleunigen den Wohnungsbau, indem wir den Planungs- und Genehmigungsprozess verkürzen. So können Bebauungspläne im laufenden Prozess schneller geändert werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.

Nach der Mobilisierung von 14,5 Milliarden Euro bis 2026 für den sozialen Wohnungsbau durch den Bund ist dies ein weiterer Baustein, um schneller sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Beschleunigung der Bauleitplanverfahren war darüber hinaus ein wichtiger Beschluss des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass durch eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) die rechtlichen Grundlagen für eine weitgehende Digitalisierung der Bauleitplanverfahren geschaffen werden.

Folgende Änderungen sind u.a. geplant:

  • Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus wird das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen gestrafft. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine Neufassung des § 4a Absatz 3 BauGB vor. Die bisherigen „Kann“-Regelungen werden in „Soll“-Regelungen geändert. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
  • Zudem wird die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen