Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont:
„Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird – weil jedes Zuhause zählt.
Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern.
Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“
Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind:
- Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
- Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
§ 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.
- Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
§ 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.
- Der Umwandlungsschutz wird gestärkt.
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.
- Die Nachverdichtung wird einfacher.
Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.
- Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
- Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.
- Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Kommentare
„Deutschland muss ins Machen kommen. Das haben wir gefordert, und mit dem Bau-Turbo der neuen Bundesbauministerin Verena Hubertz kommt ein erstes starkes Signal. Es erweitert die Handlungsmöglichkeiten für mehr Wohnraum genau dort, wo der Mangel herrscht: in den Städten und Gemeinden.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Unter anderem durch die Einführung des Paragrafen 246e im Baugesetzbuch und die damit ermöglichte Abweichung von Bebauungsplänen könnten neue Wohnungsbauprojekte nicht nur einfacher, sondern auch schneller genehmigt werden. Gleiches gilt für neue Möglichkeiten für Innenverdichtungen und die Aufstockung bestehender Gebäude.
Die Kommunen stehen jetzt aber auch in der Verantwortung, die gewonnenen Freiräume wirtschaftlich angemessen und gesellschaftlich sinnvoll in Wohnraum umzusetzen. Dass der Wohnungsbauturbo noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden soll, begrüßen wir – je schneller, desto besser.
Der heutige Tag ist eine Starthilfe für den Wohnungsbau. Gleichzeitig müssen wir jetzt auf Maßnahmen schauen, die dauerhaft zu mehr und vor allem bezahlbarem Wohnraum führen. Die Bundesbauministerin nimmt richtigerweise auch die Reduzierung der Baukosten in den Blick, den eigentlichen Hebel für mehr Bezahlbarkeit am Wohnungsmarkt. Ob in konventionellen oder industriellen Bauweisen, hierauf können Baufirmen eine Antwort liefern. Doch um hierfür noch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, müssten die 16 Landesbauordnungen harmonisiert, die Anforderungen an die Gebäude reduziert und das Vergaberecht flexibilisiert werden.“
„Wir begrüßen die vom Bundesbauministerium vorgelegte BauGB-Novelle ausdrücklich. Mit dem neuen § 246e wird ein echter Wohnungsbauturbo gezündet: Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Das ist ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel.
Besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt sind. Auch die Möglichkeit, Befreiungen nicht nur im Einzelfall, sondern für ganze Straßenzüge zu gewähren, ist ein echter Fortschritt – für mehr Tempo, Planbarkeit und Wohnraum.
Sehr erfreulich ist, dass die ursprünglich vorgesehene Begrenzung in § 246e BauGB auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen wurde. Damit kann die neue Sonderregelung zur Planungsbeschleunigung künftig auch bei kleineren Projekten oder sogar einzelnen Wohneinheiten angewendet werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in der Breite voranzubringen.
Ebenfalls positiv ist die Aufnahme eines neuen § 216a BauGB, der sich mit der Bewältigung von Lärmschutzkonflikten befasst. Auch diesen Vorschlag hatten wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht. Die neue Regelung schafft zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit für die Planung und Umsetzung von Wohnbauvorhaben in lärmsensiblen Lagen.
Bauministerin Hubertz hat mit dieser Novelle einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Jetzt braucht es den zweiten Turbo – für einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen. Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg.“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe
„Wir begrüßen den politischen Willen, mehr Tempo in den Wohnungsbau zu bringen. Entscheidend ist aber, dass die geplanten Regelungen auch in der Praxis funktionieren und Anwendung finden. Was wir brauchen, sind weniger bürokratische Hürden, klare Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW
Damit bezahlbarer Wohnraum entstehen kann, muss seine Schaffung endlich als überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankert werden. Weiter wäre die Aufnahme des ‚Gebäudetyps E´ in das Gesetzgebungsverfahren ein wichtiger Baustein zu schnellem und kostengünstigem Bauen.
Der Bau-Turbo ist ein sinnvoller Baustein auf dem Weg zu mehr Tempo im Wohnungsbau – aber eben nur einer. Wenn wir die Wohnungsbaukrise ernsthaft bewältigen wollen, braucht es deutlich mehr Mut zu Vereinfachung. Gerade die heute veröffentlichten Zahlen zu den Baugenehmigungen zeigen, dass der dringend notwendige Neustart bislang ausbleibt. Bei den Mehrfamilienhäusern herrscht mit -0,1 Prozent eine Stagnation auf niedrigstem Niveau. Das macht umso deutlicher, wie wichtig es ist, jetzt einen echten Bau-Turbo zu zünden.
Kritisch sehen wir die im Gesetzentwurf vorgesehene Zustimmungspflicht der Kommunen. Natürlich soll die Zustimmung der Gemeinde zwingend bleiben – aber ob und unter welchen Voraussetzungen sie zustimmt, sollte auch weiterhin in der Verantwortung der Kommune selbst liegen. Sonst schaffen wir neue Bürokratie, wo wir eigentlich entschlacken wollen. Dies dürfte die Genehmigungsverfahren eher verlangsamen als beschleunigen.
Unverständlich bleibt in diesem Zusammenhang außerdem die Diskussion über eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten nach 2014. Das konterkariert jedes Bemühen, mehr Wohnungsneubau zu ermöglichen und bremst den Bau-Turbo aus, bevor er überhaupt Fahrt aufnehmen kann.“
Entlastung, aber noch keine Kehrtwende. ZIA fordert „Bau-Turbo 2“
„Die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz macht Tempo. Das ist richtig so, und der „Bau-Turbo“ ist ein wichtiger erster Schritt. Jetzt setzen wir auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes in Bundestag und Bundesrat unter Nutzung aller gesetzlich möglichen Fristverkürzungen”, bewertet Iris Schöberl, Präsidentin des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft, ZIA, den heutigen Kabinettsbeschluss zum „Bau-Turbo“. „Die beschlossenen, dringend benötigten Erleichterungen werden der Immobilienwirtschaft wieder mehr Bewegungsspielraum geben und so auch Impulse für den Wohnungsneubau setzen”, ergänzt Schöberl.
Noch immer hinken die Baugenehmigungen dem Bedarf weit hinterher. Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für April 2025 sprechen eine deutliche Sprache. Sie lagen mit 18.500 zwar 4,9 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats und 3,7 Prozent über dem Vorjahreszeitraum, sind aber aus Sicht des ZIA noch weit von dem Niveau entfernt, das für eine Schließung der Wohnungslücke erforderlich ist.
„Trotz aller Schwierigkeiten sehen wir Bewegung bei der Bundesregierung und wieder mehr Optimismus bei den Unternehmen“, so Schöberl. „Es gibt allerdings nach wie vor einen erheblichen Spielraum für weitere Entlastungen: Absenkung der Baustandards, Verbesserung der Finanzierungsbedingungen durch Überarbeitung der Programme der KfW und steuerliche Anreizmodelle sowie die Senkung der Grunderwerbssteuer. Dies alles sind zusätzliche, wirksame Instrumente, um den Bau von Wohnungen deutlich zu beschleunigen. Ich fordere daher das Bau-Ministerium auf, bereits jetzt mit den Planungen für einen „Bau Turbo 2” zu beginnen“, sagt Schöberl.
Quelle: Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V.
Kommunen sind gefordert neue Spielräume auch zu nutzen
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. „Der Bau-Turbo ist ein wichtiger Schritt, der aber allein nicht ausreichen wird, um die Lage beim Wohnungsbau fundamental zu verbessern. Es ist allerdings ein Hoffnung machendes Zeichen, dass Bundesfinanzminister Klingbeil gemeinsam mit Bundesbauministerin Hubertz den Bau-Turbo vorstellt“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Politischen Willen in den Gemeinden vorausgesetzt, kann dabei etwas Gutes herauskommen. Diesen politischen Willen sehen wir aber nicht in allen Gemeinden, vor allem nicht in manchen Großstädten“, sagte Salewski. „Das ist der Hemmschuh: Wenn eine Kommune nicht bauen will, ändert das kein Bau-Turbo.
Kritisch sehen wir die Zustimmungspflicht der Kommunen, die das Bauen erschweren kann, weil komplexe Vorbedingungen mit zusätzlichen Kosten und zusätzlicher Zeit auf den Investor übertragen werden könnten. Das Umwandlungsverbot lehnen wir ab, da es einen Eingriff in den freien Markt darstellt, der die Eigentumsbildung verhindert, ohne dass neue Wohnungen gebaut werden.“
„Wir sind uns mit der Bauministerin Hubertz einig. Wir brauchen vor allem Tempo. Von der Stand- auf die Überholspur beim Bauen schaffen wir es aber nicht mit Tempo 30 – Wumms, Bazooka, Bau-Turbo – das sind alles schön klingende Worte – auf der Baustelle müssen sich aber die Kräne drehen und nicht die Wortspiele. Mehr Bauland, mehr Baustellen, mehr Wohnraum – das führt uns wieder zu bezahlbarem Wohnen. Es sind die Entscheider in den Kommunen, auf die es jetzt ankommt“, erklärt Salewski.
Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
Bundesingenieurkammer: Kabinett beschließt „Bau-Turbo“
Die Bundesingenieurkammer unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Novellierung des Baugesetzbuches und den damit erhofften „Bau-Turbo“ der neuen Bundesbauministerin Verena Hubertz. Als Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ hat die Bundesingenieurkammer an den Grundlagen des nun verabschiedeten Maßnahmenpakets mitgewirkt. Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates in den Bereichen Wohnungswesen und Infrastruktur wieder zurückzugewinnen, braucht es jedoch zusätzlich ein Umdenken im Bauwesen, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und den politischen Willen zu Reformen bei Bund und Ländern.
„Das Bauwesen hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland in eine Richtung entwickelt, die heute dringend einer Umkehr bedarf. Wir müssen die nächsten Jahre eine Transformation einleiten, die dem Motto folgt ‚weniger ist mehr‘ – weniger Bürokratie, um mehr bauen und sanieren zu können. Optimistisch stimmt mich, dass wir jetzt aus vielen Politikbereichen Signale erhalten, dass dies nicht nur erkannt, sondern auch aktiv angegangen werden soll. Wir stehen gerne bereit, um mit unserem Fachwissen notwendige Reformprozesse des Bauwesens nachhaltig zu befördern.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
„Aus Sicht der norddeutschen sozialen Vermieter gilt es, den ‘Bundes-Bau-Turbo’ mit den Programmen ‘einfaches Bauen’ in Schleswig-Holstein und den Hamburg-Standard zu verzahnen. In beiden Bundesländern haben staatliche Behörden wichtige Vorarbeit für die Senkungen von Baukosten geleistet. In Schleswig-Holstein ist das einfache Bauen inzwischen sogar Voraussetzung, um eine öffentliche Förderung zu erhalten.
VNW-Direktor Andreas Breitner
Wir haben in den vergangenen 20 Jahren viel Zeit durch zusätzliche bürokratische Hürden verloren. Zuletzt kamen gestiegene Baupreise und Zinsen hinzu, die den Bau bezahlbarer Wohnungen erschweren. Ich sorge mich jetzt, dass mit dem Bau-Turbo des Bundes jetzt ein weiteres bürokratisches Hindernis aufgebaut wird. Das gilt es, unbedingt zu verhindern. Dann wird der Bauturbo seine positive Wirkung entfalten.
Zugleich sorgen sich die sozialen Vermieter, dass vor lauter Kostensenkungsinitiativen die enormen Belastungen infolge von ideologisch motivierten Klimaschutzvorhaben aus dem öffentlichen Fokus verschwinden.
In Hamburg entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid darüber, ob das Erreichen von Kimaneutralität um fünf Jahre auf das Jahr 2040 vorgezogen werden soll. In Schleswig-Holstein gibt es bereits einen entscheiden Beschluss der Landesregierung, in Mecklenburg-Vorpommern sieht der Koalitionsvertrag so etwas vor.
Die sozialen Vermieter fürchten, dass durch weiter verschärfte Klimaschutzregeln dem bezahlbaren Wohnen das Garaus gemacht wird. In Rostock und Neubrandenburg, so wurde dieser Tage bekannt, verursacht allein die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität mehrere Hundert Millionen Euro. Bezahlen müssen das die Mieterinnen und die Mieter über hier Heizkosten.
Wenn die bereits beschlossenen Maßnahmen jetzt noch weiter verschärft werden, bekommen wir ein erheblich soziales Problem. Wir müssen bereits jetzt erleben, dass von dem Klimageld, das die Ampel-Regierung vor mehr als drei Jahren versprochen hatte, heute keine Rede mehr ist. Mit anderen Worten: die Menschen bleiben am Ende auf den Kosten sitzen.”
Fertighausindustrie begrüßt Kabinettsbeschluss: Bau-Turbo jetzt auch für das Eigenheim
Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) begrüßt die heute im Kabinett beschlossene Sonderregelung für den Wohnungsbau als klares Signal für mehr Tempo beim Bauen. Besonders erfreulich: Die ursprünglich vorgesehene Mindestzahl von sechs Wohneinheiten entfällt. „Damit stärkt die Bundesregierung deutlich die Stellung des Eigenheims“, erklärt BDF-Präsident Mathias Schäfer.
Zunächst war geplant, die beschleunigte Genehmigung nur bei größeren Wohngebäuden vorzusehen. Durch den Verzicht auf die Mindestgröße können nun auch das Ein- und Zweifamilienhaus vom Bau-Turbo profitieren. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung so früh in ihrer neuen Amtszeit ein starkes Zeichen für Planungsbeschleunigung setzt“, so Schäfer weiter. „Dass sie dabei das Einfamilienhaus – die beliebteste Wohnform in Deutschland – explizit mitdenkt, zeigt, dass sie die Wohnwünsche der Menschen ernst nimmt.“
Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.
IVD-Präsident Wohltorf kritisiert widersprüchliche Wohnungsbau-Politik: „Mit einem Fuß auf dem Gas, mit dem anderen auf der Bremse“
Die Bundesregierung hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Darin enthalten sind sowohl der sogenannte Bau-Turbo als auch die Verlängerung des Umwandlungsverbots von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Gleichzeitig wollen Bauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig in einem parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse durchsetzen. Dazu erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Wer gleichzeitig aufs Gaspedal tritt und auf die Bremse, kommt nicht nur nicht voran, sondern macht das gesamte Getriebe kaputt. Genau das passiert mit der Wohnungsbau-Politik der Bundesregierung. Auf der einen Seite verspricht der Bau-Turbo mehr Tempo beim Wohnungsbau. Auf der anderen Seite streuen die Bauministerin und die Justizministerin mit ihrer geplanten Mietpreisbremse Sand ins Investitionsgetriebe.
Zudem enthält der heutige Gesetzentwurf die Verlängerung des Umwandlungsverbots von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bis 2030. Obwohl Mietern nach einer Umwandlung schon jetzt maximaler Kündigungsschutz zusteht, wird denjenigen Mietern, die lieber in den eigenen vier Wänden leben würden, der Weg ins erschwingliche Wohneigentum verstellt. In Zeiten hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnungen im Bestand für Normalverdiener häufig die einzige Möglichkeit, Wohneigentum zu bilden.
Die Politik muss sich entscheiden: Will sie mehr Wohnungen oder mehr Hürden? Wer es mit der Ausweitung des Wohnraumangebots ernst meint, muss privates Kapital mobilisieren und den Erwerb von Eigentum ermöglichen und nicht beides politisch blockieren. So sendet die Bauministerin widersprüchliche Signale, die die für Investoren erforderliche Planungssicherheit untergraben.“
Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.
Ein erster Schritt aus der Baukrise
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des „Bau-Turbo“ stellt die Bundesregierung die Weichen für deutliche Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie für Aufstockungen und Nachverdichtungen in Städten und Metropolen. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) sieht in dem Gesetzesvorhaben nicht nur ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft, sondern auch erste Impulse gegen die Wohnungsnot und für den klimafreundlichen und modularen Holzbau. Um der Branche langfristig aus der Krise zu helfen, bleiben jedoch weitere grundlegende Reformen notwendig.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem heutigen Beschluss zum „Bau-Turbo“ die Bundesregierung bei der Baukrise mit Tempo gegensteuern will. Mit den neuen Regelungen können die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Die Regierung zeigt damit, dass sie ein zentrales Hemmnis und einen Kostentreiber im deutschen Baurecht erkannt hat“, kommentiert DeSH-Präsident Dr. Stephan Lang. „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Auftakt, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und die Bauwirtschaft aus der Krise zu führen. Um die Ziele langfristig zu erreichen und den Bausektor klimafreundlich auszurichten, bedarf es jedoch weiterer grundlegender Reformen und einer zukunftsweisenden Förderpolitik.“
Holzbau kann seine Stärken ausspielen
Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen § 246e, der bis Ende 2030 weitreichende Ausnahmen von bestehenden Planungsregeln ermöglicht. Weitere Anpassungen des Baugesetzbuches dienen der gezielten Beschleunigung und Vereinfachung von Wohnbauvorhaben. Damit werden strukturelle Hemmnisse für das Bauen im Bestand beseitigt und kommunale Handlungsspielräume gestärkt. Im Rahmen der Ressortabstimmung ist zudem die ursprüngliche Beschränkung der neuen Regelungen auf Vorhaben mit mindestens sechs Wohneinheiten gestrichen und die Anwendung somit auch für kleinere Bauprojekte möglich. „Mit Blick auf den hohen Vorfertigungsgrad und die technischen Vorteile des Holzbaus bieten die geplanten Änderungen im Baugesetzbuch eine große Chance für das serielle und modulare Bauen mit Holz. Die nachhaltige und klimafreundliche Bauweise ist prädestiniert für Aufstockungen und Nachverdichtungen in Städten und kann zur schnellen und effizienten Schaffung von neuem Wohnraum beitragen“, erklärt der DeSH-Präsident.
Reformen mit Tempo, Qualität und Klimaschutz umsetzen
„Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für wichtige Erleichterungen im Baurecht geebnet. Jetzt muss die Politik den eingeschlagenen Kurs beibehalten und die notwendigen Reformen zügig umsetzen und weiterführen“, betont Lang. Entscheidend wird sein, wie schnell und zielgerichtet die neuen Regelungen in der Praxis ankommen. Länder und Kommunen spielen dabei eine Schlüsselrolle – Sie müssen den neuen Spielraum aktiv nutzen und Verfahren mutig vereinfachen. Gleichzeitig braucht es eine enge Verzahnung mit den Förderprogrammen und eine Wende hin zum Einsatz nachhaltiger Baustoffe. „Wenn Tempo, Qualität und Klimaschutz zusammen gedacht werden, kann der „Bau-Turbo“ ein echter Aufbruch für den Wohnungsbau werden.“
Quelle: Deutsche Säge- und Holzindustrie
Bundesverband Micro-Living begrüßt „Bau-Turbo“
Das Bundeskabinett will heute den sogenannten Bau-Turbo auf den Weg bringen. Dieser soll es Kommunen ermöglichen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, indem von Bebauungsplänen abgewichen werden kann. Der Bundesverband Micro-Living wertet dieses Vorhaben als wichtigen Schritt zu einer spürbaren Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland, so BML-Vorsitzender Michael Vogt.
„Die Bundesregierung hat verstanden, dass viele Bauprojekte an zu hohen bürokratischen Hürden scheitern. Es ist sehr begrüßenswert, dass langwierige Genehmigungsprozesse nun beschleunigt werden können“, so Vogt. Gerade vor diesem Hintergrund sei es allerdings unverständlich, dass das Bundesbauministerium an anderer Stelle mehr Bürokratie schaffen wolle. „Eine Regulierung des möblierten Wohnens, wie sie im Koalitionsvertrag erwähnt wird, wäre absolut kontraproduktiv für die Schaffung von neuem Wohnraum in den Universitätsstädten und Ballungszentren. In Zeiten, in denen Studierende und Fachkräfte händeringend nach Wohnungen suchen, können wir es uns nicht leisten, Investitionen abzuwürgen. Wir appellieren daher eindringlich an die Bundesbauministerin, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen“, so Vogt.
Auch für viele Unternehmen sei es im europäischen Wettbewerb ein wichtiger Standortfaktor, ob die Beschäftigten in der Nähe ihres Arbeitsortes geeignete Wohnungen finden. „Wir sollten uns Vorhaben wie eine verstärkte Regulierung des möblierten Wohnens in der aktuellen wirtschaftlichen Lage genau überlegen“, fordert der BML-Vorsitzende. „Wenn wir im Wettbewerb um Studierende und gut ausgebildete Fachkräfte europaweit nicht das Nachsehen haben wollen, müssen wir ihnen die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Zielgruppenspezifische Wohnangebote in den Städten spielen dabei eine große Rolle.“
Quelle: Bundesverband Micro-Living e.V.
„Die Novelle des Baugesetzbuchs ist ein notwendiger Schritt, um das Bauen in Deutschland effizienter, nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten. Für den Holzbau sind vor allem die neuen Regelungen zur Nachverdichtung und Aufstockung (§ 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3a BauGB) ein Fortschritt. Gerade im innerstädtischen Raum braucht es schnellere Verfahren und bauliche Lösungen, die emissionsarm, leicht, leise und zügig umsetzbar sind – dafür ist der Holzbau prädestiniert. Im Wohnungsbau wird oft der Modulbau angewendet, er verkürzt die Baustelle, senkt Lärmemissionen und spart damit zunehmend auch die Baukosten. Dass künftig auf das Einzelfallerfordernis verzichtet werden kann, ist auch ein Signal an die serielle Sanierung und die Modulbauweise.
Sun Jensch, Geschäftsführerin der Koalition für Holzbau (KfH)
Zu begrüßen ist auch, dass die zwischenzeitlich gestrichene Möglichkeit zur Abweichung von der TA Lärm nun wieder Teil des Gesetzentwurfs ist. Das schafft mehr Spielraum für innerstädtische Projekte, bei denen durch serielle und modulare Holzbauweise lärmarme Lösungen ohnehin zum Standard gehören.
Was uns fehlt, ist der nächste konsequente Schritt: Ein abgestimmtes Bauordnungsrecht, das modulare und serielle Holzbausysteme nicht länger benachteiligen. Um skalierbar über Bundesländergrenzen hinweg bauen zu können, braucht es einheitliche Vollgeschossdefinitionen, anerkannte Typengenehmigungen und schnellere Nachweisverfahren. Die Novelle ist ein guter Anfang – sie muss zügig ergänzt werden, damit wir zukunftsorientiert und zugleich bezahlbar bauen können.“
VDMA Gebäudetechnik begrüßt „Bauturbo“ – Nachhaltigkeit mitdenken
Der vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB), bekannt als Bauturbo oder 100-Tage-Gesetz, steht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Das Gesetz hat das Ziel, Bauvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen, insbesondere im Wohnungsbau. VDMA Forum Gebäudetechnik befürwortet die Vereinfachung von Planungsverfahren, warnt jedoch davor, zentrale Anforderungen für einen ganzheitlichen Lebenszyklusansatz, wie Energieeffizienz, Gesundheit, Sicherheit und Barrierefreiheit außer Acht zu lassen. „Um in Deutschland zügiger planen und bauen zu können, ist es grundsätzlich richtig, dass Bauordnungen reformiert werden. “, sagt Robert Hild, Geschäftsführer VDMA Allgemeine Lufttechnik und VDMA Aufzüge und Fahrtreppen. „Jedoch darf das Ziel schnellerer Verfahren nicht auf Kosten von Energieeinsparung, nachhaltiger Bauweise und Barrierefreiheit gehen. Vor allem im Gebäudesektor steckt enormes Potenzial, Energie effizient einzusetzen und CO2-Emissionen zu reduzieren.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wohnbauprojekte künftig auch dann genehmigt werden können, wenn sie nicht vollständig den bisherigen baurechtlichen Vorgaben entsprechen (§ 246e BauGB). Bestehende Gebäude dürfen leichter aufgestockt, umgebaut oder umgenutzt werden – zum Beispiel zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf Dächern oder in Hinterhöfen. Gleichzeitig sollen kommunale Entscheidungsbefugnisse gestärkt werden – mit mehr Handlungsspielraum bei städtebaulichen Anforderungen – inklusive klarerer Regelungen zu Emissions- und Lärmschutz.
Nachhaltigkeit braucht verlässliche Rahmenbedingungen
VDMA Gebäudetechnik fordert die neue Bundesregierung auf, mit der BauGB-Novelle nicht nur den „Turbo“ beim Bauen zu zünden, sondern auch Rahmenbedingungen für den Bestand zu schaffen, die umfassend sind und auf lange Sicht tragen. „Die TGA muss in einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz mitgedacht werden, der nicht nur CO₂-Emissionen reduziert, sondern alle Aspekte des Lebenszyklus berücksichtigt – durch Einbindung moderner Gebäudetechnik für Gesundheit, Digitalisierung, Sicherheit und Barrierefreiheit“, erklärt Sascha Seiss, stellvertretender Vorsitzender VDMA Gebäudetechnik und Mitglied der Geschäftsführung KONE GmbH.
Aus Sicht des VDMA Gebäudetechnik ist das 100-Tage-Gesetz ein wichtiger Schritt hin zur Bauwende. Jetzt kommt es darauf an, Rahmenbedingungen zu schaffen, die langfristig wirken – für mehr Neubau, eine höhere Sanierungsquote und eine starke TGA im Dienst der Nachhaltigkeit.
Quelle: VDMA Forum Gebäudetechnik
Holzindustrie begrüßt „Bauturbo“
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) begrüßt den Kabinettsentwurf des sogenannten „Bauturbo“. Das Gesetz ist eine wichtige Weichenstellung für mehr Effizienz im Bausektor. Insbesondere für den vorgefertigten Holzbau eröffnen die vorgesehenen Änderungen neue Möglichkeiten.
„Mit dem Gesetz macht die Bundesregierung einen überfälligen Schritt, um Bauprojekte schneller und flexibler umsetzen zu können“, erklärt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge. „Gerade für serielle Bauweisen bietet der Gesetzentwurf Erleichterungen und dringend benötigte Planungssicherheit. Davon profitiert auch der klimafreundliche Holzbau, der 80 Prozent aller vorgefertigten Bauten ausmacht.“
Zu den Vereinfachungen für den vorgefertigten Bau gehört insbesondere die Regelung, dass Befreiungen von Vorschriften für vergleichbare Projekte gleich mehrfach erteilt werden können. „Ausnahmen von Vorschriften müssen dann nicht für jedes einzelne Bauprojekt erteilt werden, sondern können bei seriellen Bauten auch „in Serie“ erfolgen“, lobt Ohnesorge die Regelung. „Auch positiv zu bewerten ist die Flexibilisierung von Nachverdichtungen und Umnutzungen im urbanen Raum – etwa wenn Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden sollen. Das bietet gerade in dicht besiedelten Ballungsräumen mehr Wohnraum und eröffnet auch neue Chancen für den vorgefertigten Holzbau, insbesondere bei der seriellen Sanierung und dem Innenausbau“, so Ohnesorge abschließend.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH)
Regina Kraushaar begrüßt bundesweiten Wohnungsbau-Turbo
Anlässlich der heutigen Vorstellung des sogenannten Bau-Turbos durch die Bundesbauministerin Verena Hubertz in Berlin äußert sich die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar. Sachsen engagiert sich seit Jahren für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau, insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Die heutige Beschlussfassung des im Bundeskabinett befindlichen Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist aus Sicht des Freistaates Sachsen ein wichtiger Schritt.
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Ich freue mich sehr, dass sich unsere neue Bundesbauministerin Verena Hubertz schnell und umfassend in die Beschleunigung des Wohnungsbaus eingearbeitet hat und jetzt handelt. Das, was wir schon länger über die Bauministerkonferenz gefordert haben, kommt: die Straffung von Genehmigungsverfahren und damit schnelleres Bauen, mehr Freiheiten bei der Änderung von Bebauungsplänen, die rechtssichere Einführung des neuen Gebäudestandards E oder die Vereinfachung von Förderprogrammen – ein echter Bau-Turbo.
Ich wünsche mir sehr, dass dieser Bau-Turbo zünden kann und hoffentlich dazu führt, dass endlich Investoren und damit die Bauwirtschaft ermutigt werden, wieder mehr in den Wohnungsbau zu investieren. Kollegin Hubertz setzt aus meiner Sicht die richtigen Impulse, damit in Deutschland deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum angeboten werden kann.«
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
BVMB fordert unmittelbar wirkende Maßnahmen
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 251.000 Wohnungen fertiggestellt – etwa 14 Prozent weniger als noch 2023, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Angesichts der deutlich spürbaren Versäumnisse früherer Jahre hat die neue Bundesregierung einen sogenannten „Wohnungsbauturbo“ im Kabinett beschlossen. Damit soll der ins Stocken geratene Wohnungsbau wieder belebt werden. Geplant sind unter anderem Änderungen im Baugesetzbuch, die Genehmigungsverfahren für Wohnhäuser vereinfachen sollen. Gleichzeitig soll die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und möglicherweise auch auf Neubauten ab dem Jahr 2014 ausgeweitet werden, wie aktuell Bauministerin Verena Hubertz jüngst im Interview mit der Bild am Sonntag sich vorstellen könnte.
Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), äußert jedoch deutliche Kritik. Seiner Einschätzung nach sei der angekündigte „Wohnungsbauturbo“ wenig wirkungsvoll. Die in Rede stehenden Maßnahmen bezeichnet er als unzureichend – bestenfalls als „Tropfen auf den heißen Stein“. Sie reichten nicht aus, um den Wohnungsbau nachhaltig anzukurbeln. Besonders kritisch sieht die BVMB die mögliche Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse. Diese wirke zwar kurzfristig entlastend für Mieter, verschärfe aber langfristig das Problem durch eine Angebotsverknappung. Der Verband fordert daher insbesondere eine rasche Wiedereinführung umfangreicher Förderprogramme, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau. „Wir brauchen eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, um eine entschlossene Wohnungsbaupolitik auf den Weg zu bringen – verbunden mit langfristig angelegten Strukturreformen“, meint Gilka.
Mit gezielten Änderungen im Baugesetzbuch will die neue Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln. So sollen künftig unter anderem Ausnahmen von bestehenden Bebauungsplänen erleichtert werden – etwa für Aufstockungen oder eine Bebauung in rückwärtigen Grundstücksbereichen. Auch in Gebieten ohne gültigen Bebauungsplan soll der Wohnungsbau einfacher genehmigt werden können. Zudem plant die Koalition eine Lockerung der Lärmschutzvorgaben: Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) soll künftig nur noch als unverbindliche Orientierungshilfe dienen. Für Michael Gilka greifen diese Maßnahmen jedoch zu kurz: „Das ist alles ganz nett und sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber wirklich begeistern kann das niemanden.“ Eine spürbare Wirkung auf den Wohnungsbau erwartet er davon nicht. Gilka betont, dass es stattdessen konkrete Anreize brauche, die direkt bei Investoren sowie (privaten) Bauherrinnen und Bauherren ankommen. Vor allem müsse es finanziell attraktiver und einfacher werden, in den Wohnungsbau zu investieren. Eine Reform der Grunderwerbsteuer in Kombination mit gezielten Fördermaßnahmen für Wohneigentum – insbesondere für Familien – könnte wirkungsvoll zur Entlastung beitragen.
Die Ursachen für die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt sind vielschichtig. Eine zentrale Rolle spielt die unzureichende Ausweisung von Bauland in der Vergangenheit – ein Versäumnis, das nun spürbare Folgen zeigt. Hinzu kommen deutlich gestiegene Baukosten, bedingt durch höhere Lohn- und Materialpreise sowie gestiegene Anforderungen an Lärm- und Schallschutz und an die Energieeffizienz im Sinne des Klimaschutzes. Nicht zuletzt hat der sprunghafte Anstieg der Bauzinsen die Finanzierung massiv erschwert. Laut Prof. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) handelt es sich um eine „Trias aus Bauland, Baukosten und Bauzinsen“, die die Wohnungswirtschaft aktuell besonders stark belastet.
„Scheinbar hat die Ministerin ihre Hausaufgaben gemacht“, sagt Michael Gilka mit Blick auf die Ankündigung, Bau- und Bodenkosten gezielt in den Fokus zu nehmen und an relevanten Stellschrauben zu drehen. Die jüngst geäußerte Einschätzung, man könne dabei bis zu 50 Prozent einsparen, hält er allerdings für unrealistisch. Der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ müsse nun aber konsequent bei den potenziellen Bauherrinnen und Bauherren ansetzen. „Die bisherigen Maßnahmen wirken allenfalls indirekt – sie erweitern den kommunalen Handlungsspielraum bei der Genehmigung von Wohnprojekten. Doch ob die Kommunen diese Möglichkeiten tatsächlich nutzen, ist fraglich – oft fehlt es bereits an ausreichendem Personal in den Bauverwaltungen“, kritisiert er.
Entscheidend sei daher, ob die kommunalen Behörden bereit und in der Lage seien, geeignete Flächen tatsächlich freizugeben – und dabei gegebenenfalls auch städtebauliche oder gestalterische Ansprüche pragmatisch zu hinterfragen. In diesem Zusammenhang schlägt die BVMB vor, Bauleitpläne zeitlich zu befristen oder regelmäßigen Überprüfungen zu unterziehen. Zudem müsse die im neuen § 36a BauGB vorgesehene Zustimmungsfiktion der Gemeinden zeitlich deutlich gestrafft und eine verbindliche Frist von maximal 14 Tagen für etwaige Stellungnahmen eingeführt werden.
Quelle: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)