8. Mai 2024

Bund saniert 68 kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport-, Jugend- und Kultur

Berlin (pm) – Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung die Förderung von 68 kommunalen Projekten mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds stehen hierfür 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Auf den Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im vergangenen Jahr hatten sich 676 Kommunen und Landkreise mit 812 Projektskizzen und einem beantragten Fördervolumen von rund 2,55 Milliarden Euro beworben.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Ich freue mich, dass der Bund wieder Städte und Gemeinden bei der Sanierung ihrer Sporthallen, Schwimmbäder, Jugend- und Kultureinrichtungen unterstützen kann. Diese Einrichtungen übernehmen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum wichtige soziale Funktionen insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen. Mein Dank gilt dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der sich in Zeiten knapper Kassen für die Fortsetzung des Programms eingesetzt und damit die Projektauswahl ermöglicht hat. Das Geld wird den Kommunen künftig in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt, damit die Investitionen schneller auf der Baustelle ankommen.“

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ leistet der Bund einen Beitrag zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei der sozialen Infrastruktur in den Kommunen und Landkreise. Nach abgeschlossener Sanierung müssen die Gebäude hohen energetischen Anforderungen genügen und einen deutlichen Beitrag zur Absenkung von Treibhausgas-Emissionen leisten. Bei Freibädern stehen Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Vordergrund.

Für die ausgewählten Projekte beginnt nun das eigentliche Antragsverfahren. Das mit der Umsetzung beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird dafür auf die Projektkommunen zugehen.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen