Berlin (pm) – Neuer Praxisleitfaden unterstützt Kommunen und gemeinwohlorientierte Akteure bei der Vergabe von Grundstücken für bezahlbaren Wohnraum
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat heute den Mustervertrag Erbbaurecht veröffentlicht. Ziel ist es, insbesondere Kommunen, Stiftungen sowie weitere gemeinwohlorientierte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der rechtssicheren und praxistauglichen Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen zu unterstützen. Mit der Veröffentlichung des Mustererbbaurechtsvertrags setzt das BMWSB eine Empfehlung des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ aus der 20. Legislaturperiode um.
Der Mustererbbaurechtsvertrag richtet sich vor allem an Akteure, die bisher wenig Erfahrung mit dem Erbbaurecht haben. Er soll dabei helfen, Verträge so auszugestalten, dass sie die stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Potentiale des Erbbaurechts voll ausschöpfen und zugleich für Investoren attraktiv bleiben. Denn nur, wenn das Erbbaurecht für beide Seiten tragfähig ausgestaltet ist, kann es einen wirksamen Beitrag für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Mit dem Mustererbbaurechtsvertrag legt das BMWSB ein umfassend kommentiertes Baukastensystem vor. Es bietet Orientierung und konkrete Formulierungsvorschläge für die Vertragsgestaltung und erleichtert damit die praktische Anwendung erheblich. Ein besonderer Fokus liegt auf den Regelungsbedarfen und Besonderheiten des bezahlbaren Mietwohnungsneubaus.
Das BMWSB sieht im Erbbaurecht ein zunehmend wichtiges Instrument zur Mobilisierung von Flächen für die Schaffung von Wohnraum. In vielen Kommunen ist bereits seit einiger Zeit ein deutlicher Bedeutungszuwachs zu beobachten. Vielerorts werden öffentliche Grundstücke zunehmend im Erbbaurecht vergeben oder ausschließlich auf dieser Grundlage bereitgestellt. Mit der Veröffentlichung des Mustererbbaurechtsvertrags stellt das BMWSB ein praxisorientiertes Werkzeug bereit, das die Anwendung des Erbbaurechts erleichtert und seine Bedeutung für die Wohnraumversorgung weiter stärken soll. Ziel ist es, bundesweit zu einer einheitlicheren und zugleich flexibleren Vertragsgestaltung beizutragen.
Dazu Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz: „Dort, wo Grund und Boden immer knapper und teurer werden, dürfen wir nicht einfach weitermachen wie bisher. Deshalb brauchen wir Instrumente, die Investitionen, Eigentum und zugleich das öffentliche Interesse in Balance bringen. Das Erbbaurecht kann genau diese Brücke schlagen. Es ermöglicht Investitionen in dringend benötigten Wohnraum, ohne dass Städte, Gemeinden oder gemeinwohlorientierte Akteure ihre Flächen dauerhaft aus der Hand geben. Mit dem Mustererbbaurechtsvertrag geben wir ein praxisnahes Instrument an die Hand, das für Kommunen Planungssicherheit schafft, Investoren langfristige Perspektiven eröffnet und dafür sorgt, dass Wohnraum auch für kommende Generationen mobilisiert werden kann. Wenn öffentliche Hand und private Akteure partnerschaftlich zusammenarbeiten, kann so eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten entstehen: für Städte und Gemeinden, für Investoren und vor allem für Menschen, die ein Zuhause suchen.“
Inhalte des Mustererbbaurechtsvertrags im Überblick
Der Mustererbbaurechtsvertrag enthält umfassend kommentierte Formulierungsvorschläge insbesondere für die folgenden Vertragsinhalte:
- Ermittlung eines marktgerechten und zugleich sozialverträglichen Erbbauzinses, sowie dessen Wertsicherung und Anpassung
- Verteilung öffentlicher Lasten und Abgaben
- Städtebauliche, ökologische und soziale Bindungen, Bauerrichtungspflicht, Errichtung und Nutzung von Bauwerken sowie Wiederaufbauverpflichtung
- Regelungen zu Verkauf und Beleihung einschließlich Zustimmungserfordernissen Verfügungsbeschränkungen und gegenseitigen Vorkaufsrechten
- Heimfallregelungen und Vertragsstrafen
- Vertragslaufzeiten von Erbbaurechtsverträgen: Beendigung und vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags, Vorrecht auf Erneuerung
Der Mustererbbaurechtsvertrag wurde im Auftrag des BMWSB von Prof. Dr. Dirk Löhr und Dr. Matthias Nagel erstellt und durch den Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) fachlich begleitet. Ein breites Begleitgremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Stiftungen, Kirchen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bundesnotarkammer sowie der Finanzwirtschaft hat den Prozess eng unterstützt.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen