2. Mai 2024

BMWSB: Klimaschutzsofortprogramm des Bundesbauministeriums ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung

Berlin (pm) – Verschiedene Klimaschutzinitiativen hatten in den vergangenen Tagen behauptet, dass ein Klimaschutzsofortprogramm für den Gebäudebereich fehle. Das trifft nicht zu. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatte ein Klimaschutzsofortprogramm erarbeitet, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu senken. Dieses ist in das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung eingeflossen, das die Bundesregierung am 21. Juni 2023 vorgelegt und dem Expertenrat für Klimaschutz übergeben hatte. Dieser überprüft derzeit das Klimaschutzprogramm.

Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen machte deutlich: „Unser Ziel ist die zügige Dekarbonisierung des Gebäudebereiches, damit wir den Klimaschutz deutlich voranbringen können. Wir haben daher im neuen Klimaschutzprogramm zahlreiche Maßnahmen definiert, die bereits Stück für Stück umgesetzt werden. Dazu zählen Sofortmaßnahmen wie die Neubauförderung, die Holzbauinitiative, die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen, die Stärkung des Klimaschutzes in den Kommunen. Und dazu zählen langfristige Maßnahmen wie die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung mit einer kommunalen Wärmeplanung und mit dem Gebäudeenergiegesetz. Während ein Teil der Maßnahmen schnell umgesetzt werden kann, brauchen andere länger Zeit, da viele unterschiedliche Bereiche der Gesellschaft betroffen sind. Die Wärmewende ist hier ein zentraler Bestandteil, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu stärken und unabhängig von klimaschädlichen Rohstoffen wie Öl, Gas und Kohle zu werden.“

Zu den Sofortmaßnahmen im Gebäudebereich zählen u.a.

  • die Neubauförderung, die mit ihrem EH40-Standard und dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) auf den Klimaschutz ausgerichtet ist.
  • die kommunale Wärmeplanung, die den Kommunen in der Wärmewende Planungssicherheit geben soll, und die das Bundesbauministerium derzeit erarbeitet.
  • das Gebäudeenergiegesetz, das den Einsatz der Erneuerbaren Energien regelt.
  • das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK), für das das BMWSB in 2023 erneut 400 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
  • die Holzbauinitiative, die den Einsatz des ökologischen Rohstoffes Holz im Gebäudesektor stärkt (Holz ist gleichzeitig ein CO2-Speicher und ersetzt im Gebäudebau klimaschädliche Rohstoffe).
  • die Städtebauförderung, die den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe enthält.

Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Klimaziele künftig sektorübergreifend definiert werden. Damit soll der Blick verstärkt auf die künftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen gerichtet und die Gesamtverantwortung aller Bereiche gestärkt werden – bei weiterhin voller Transparenz einzelner Sektoren.

Weitere Informationen zum Klimaschutzprogramm und zum Klimaschutzgesetz finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzgesetz-2197410

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen