18. April 2024

BMWSB-Haushalt 2023 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen

Berlin (pm) – Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 beschlossen und dem Bundesbauministerium mehr Mittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt.

Dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin: „Die beschlossene Rekordsumme für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen spiegelt die Prioritätensetzung dieser Bundesregierung wider. Es ist gelungen, zusätzliche finanzielle Impulse zu setzen, die in den vergangenen Monaten in der Wohnungs-, Energie- und Klimapolitik angestoßen wurden. Diese kommen unmittelbar bei den Bürgerinnen und Bürgern an – als direkte finanzielle Unterstützung oder durch bessere Infrastrukturen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld. Im kommenden Jahr werden nun eine neue Wohneigentums- und Neubauförderung aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds auf den Weg gebracht. Die umfassende Reform des Wohngeldes, die mit dem Wohngeld Plus – Gesetz in Angriff genommen wurde, ist gesichert. Der Bundesrat befasst sich am 25.11.2022 im zweiten Durchgang mit der Novelle. Zudem werden zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ab 2023 über 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es ist ein sehr gutes Signal, dass der Haushaltsgesetzgeber eine erhebliche Aufstockung der erfolgreichen Programme „Altersgerecht Umbauen“, „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ und „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen hat.“

Mit den Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers erreicht der Einzelplan 25 des BMWSB im Haushaltsjahr 2023 ein Gesamtvolumen von knapp 11 Mrd. Euro (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen). Hinzu kommen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rd. 2,6 Mrd. Euro für die Titel aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie 1,1 Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Haushalt des BMWSB bleibt damit ein gewichtiger Zukunfts- und Investitionshaushalt mit hoher Bedeutung für die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland.

Gegenüber dem Regierungsentwurf 2023 wurden insb. folgende Änderungen im Einzelplan 25 beschlossen (Auszug):

· „Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz“: Mehrausgaben wegen Wohngeld-Plus-Gesetz (+ 1.850 Mio. EUR Aktualisierungsvorbehalt) sowie zweitem Heizkostenzuschuss (+ 360 Mio. EUR).

Übertragung der Mittel (Ausgaben + 697 TEUR sowie VE + 763 TEUR) aus dem Geschäftsbereich des BMAS wegen Übergang des Aufgabengebiets „Wohnungslosigkeit“ in den Geschäftsbereich des BMWSB sowie den nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit.
· „Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms ‚Altersgerecht Umbauen‘“. Fortführung mit einer neuen Programmscheibe i.H.v. 75 Mio. EUR.

„Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich“: Verstärkung der Bauforschung (Ausgaben + 4,773 Mio. EUR und VE + 10 Mio. EUR).
„Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen“: Neues Bundesprogramm als finanzieller Anreiz für den Klima- und Gesundheitsschutz (Ausgaben + 6 Mio. EUR und VE + 6 Mio. EUR).
„Internationale Zusammenarbeit / Internationale Stadtentwicklungsinitiative“: neue Mittel (Ausgaben + 1 Mio. EUR und VE in Höhe von 500 TEUR) zur Ausfüllung der neuen G7‑Initiative.
· Kap. 2503 Tit. 725 05: „Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin“. Mehrausgaben (+ 15,19 Mio. EUR) zur Finanzierung des 5. Nachtrags bei der Maßnahme „Erweiterungsbau Marie-Elisabeth-Lüders-Haus“.

· „House of One“ in Berlin: Ausbringung zusätzlicher Ausgaben in Höhe von 5,9 Mio. EUR sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10 Mio. EUR

Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (Kap. 6092):

Neue Programmscheibe in Höhe von 200 Mio. EUR zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
Neue Programmscheibe in Höhe von 400 Mio. EUR für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
„Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien“: Neuausbringung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1,1 Mrd. EUR (aus dem BEG), davon 650 Mio. EUR für die Neubauförderung für Wohngebäude und 350 Mio. EUR für die Wohneigentumsförderung. Weitere Fördermittel in Höhe von 100 Mio. EUR werden für die Neubauförderung für Nicht-Wohngebäude bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Programms gilt die bisherige Förderung fort.
Weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR stehen für die Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie im kommenden Jahr zur Verfügung.

Der Haushaltsgesetzgeber hat der Bundesregierung zudem aufgegeben, über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“, „Städtebauförderung“, „Nationale Projekte des Städtebaus“, „Smart Cities“, „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ jeweils bis zum 30. September jährlich präzise zu berichten, wie die Förderprogramme laufen. So ist gesichert, dass das Parlament pass- und zielgenau nachsteuern kann, bevor der Haushalt des Folgejahres in Kraft tritt.

Klara Geywitz: „Ich freue mich, dass der Haushaltsgesetzgeber mein Ziel nach mehr Transparenz unterstützt. Förderprogramme werden nicht dadurch gut, dass sie teuer sind, sondern wenn sie ihr Ziel erreichen.“

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen