Stadtentwicklungssenator Gaebler begrüßt Beschluss zum Schneller-Bauen-Gesetz
Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler sagte nach der Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Schneller-Bauen-Gesetz (SBG):
„Das Schneller-Bauen-Gesetz ist eines der wichtigsten Vorhaben des Berliner Senats in dieser Legislaturperiode. Wir wollen damit Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und mehr Wohnungsbau ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass das Abgeordnetenhaus dafür nun den Weg freigemacht hat. Das SBG stellt für die Zukunft unserer Stadt entscheidende Weichen. Es ist ein Gesetz, das ein grundlegendes Umdenken im Bereich der Stadtentwicklung, des Bauens und des Wohnens ermöglicht und uns die Chance gibt, den Herausforderungen des Wohnungsmarktes in Berlin schnell und effizient zu begegnen.“
Das Schneller-Bauen-Gesetz vereinfacht und verkürzt den Genehmigungsprozess für Bauprojekte. Es gibt verschiedene Bausteine, die dieses Gesetz ausmachen und die in den kommenden Jahren in der Praxis umgesetzt werden. „Angesichts der komplexen Problemstellung ist es notwendig, dass möglichst alle ‚Stellschrauben‘ des Landes genutzt werden, um die Rahmenbedingungen des Bauens zu verbessern“, sagte Christian Gaebler. Dazu gehörten neben den landesgesetzlichen Regelungen auch die Arbeitsweise der Berliner Verwaltung und die Digitalisierung von Prozessen. Das Gesamtpaket umfasst daher sowohl gesetzliche Änderungen als auch untergesetzliche Maßnahmen, um eine größtmögliche Beschleunigungswirkung zu erzielen.
Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz werden insgesamt 45 Einzelnormen in zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung geändert. Inhaltlich geht es dabei z.B. um die Einführung neuer Fristen und Fiktionen, die Neuordnung von Zuständigkeiten oder eine Vereinfachung und Reduzierung gesetzlicher Anforderungen. Parallel zu den Gesetzesänderungen werden in dem Gesamtpaket zahlreiche Arbeits- und Prüfaufträge an die Berliner Verwaltung formuliert.
Da das Land Berlin nicht in allen für das Bauen relevanten Bereichen über Gesetzgebungskompetenz verfügt, zielt ein Teil davon auf die Änderung von Bundesgesetzen ab, die aufgrund des föderalen Systems in der Bundesrepublik auch durch die Länder initiiert werden können. Dabei geht es beispielsweise um Regelungen im Baugesetzbuch, durch die weitere Vereinfachungen und Verbesserungen für den Wohnungsbau realisiert werden sollen.
Eine zweite Gruppe von Maßnahmen nimmt zusätzliche Gesetzesänderungen auf Landesebene in den Blick, die inhaltlich zu prüfen sind und weiterer Vorbereitungen bedürfen, beispielsweise in der Bauordnung. Die letzte und größte Gruppe der untergesetzlichen Maßnahmen hat die Optimierung von Verwaltungsprozessen und allgemeinen Rahmenbedingungen zum Ziel, insbesondere die Digitalisierung von Verfahren, die effizientere Zusammenarbeit zwischen Behörden und die Vereinheitlichung von Entscheidungen durch Standards, Leitfäden und Handreichungen.
Das Land Berlin hat sich mit dem umfassenden Maßnahmenpaket zum Ziel gesetzt, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen. Werden die Verfahren schneller, können auch die ambitionierten Wohnungsbauziele besser erreicht werden. Gleichzeitig sinken durch geringere Finanzierungskosten auch die Baukosten, wodurch sich Wirtschaftlichkeit der Vorhaben erhöht.
Im Ergebnis wird das Bauen in Berlin nicht nur schneller und kostengünstiger, sondern auch einfacher und planbarer, was insgesamt zu einem besseren Investitionsklima und einer erhöhten Bautätigkeit führen soll.
Senator Christian Gaebler: „Für die Berlinerinnen und Berliner bedeutet das Schneller-Bauen-Gesetz konkret, dass sie mit einer besseren Versorgung von Wohnraum rechnen können. Wir müssen dabei sicherstellen, dass der Wohnungsmarkt nicht nur für wohlhabende Menschen zugänglich bleibt, sondern auch für Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen. Das bedeutet: mehr Sozialwohnungen und mehr öffentlich geförderte Wohnungen. Das SBG wird zu einer insgesamt besseren und nachhaltigeren Stadtentwicklung führen. Schnellere Bauprozesse bedeuten, dass wir auch zügiger auf neue Bedarfe reagieren können.“
Eine Übersicht über die wesentlichen Maßnahmen finden Sie unter: https://berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/schneller-bauen-gesetz/
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
BFW Landesverband Berlin/Brandenburg begrüßt Schneller-Bauen-Gesetz – ein wichtiger Schritt zur Entspannung des Wohnungsmarkts
Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg zeigt sich erfreut über das Schneller-Bauen-Gesetz, das in dieser Woche vom Berliner Senat verabschiedet wurde. Es setzt ein klares Signal für eine zügigere Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum in der Hauptstadt. Durch die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird die Umsetzung von Bauprojekten in Berlin beschleunigt, was in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Entspannung der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt leisten wird.
„Der Berliner Senat hat von Anfang an auf Transparenz und frühe Beteiligung aller betroffenen Gruppierungen gesetzt. Dieser kooperative Ansatz, bei dem auch die Unternehmensvertreterinnen und -vertreter des Bausektors intensiv einbezogen wurden, zeigt, wie erfolgreiche Gesetzgebung funktionieren kann“, erklärt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg. „So wurde sichergestellt, dass das Schneller-Bauen-Gesetz auch wirklich das erreicht, was es erreichen soll: schnelleren Wohnungsbau und mehr Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner.“
Quelle: BFW Landesverband Berlin/Brandenburg
BBU zum Schneller-Bauen-Gesetz: „Ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Berlin“
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschlossen. Hierzu sagt Maren Kern, Vorständin beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.:
„Heute ist ein guter Tag für Berlins Mieterinnen und Mieter. Mit dem Gesetz besteht eine echte Chance, dass Planen und Bauen in Berlin jetzt schneller und kostengünstiger werden. Das kann sich dann auch bei den Neubaumieten niederschlagen. So schnell wie dieses gute Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, so schnell muss es jetzt auch mit der Umsetzung gehen. Hier sind alle gefragt: der Senat, der jetzt die Reform und Digitalisierung der Berliner Verwaltung zügig voranbringen muss ebenso wie die Bezirke, die die rechtlichen Möglichkeiten des neuen Gesetzes nutzen müssen.“
Kern appellierte auch an den Bund, die durch den Ampel-Bruch aufgehaltenen Gesetzesentwürfe zum Gebäudetyp E und zur Baugesetzbuchnovelle ebenso weiter voranzutreiben wie bei der Frage verlässlicher und auf mehrere Jahre konzipierter Förderprogramme zu liefern.
Quelle: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Berliner Mieterverein: Richtiger Anlass ohne zielführende Umsetzung
Das verabschiedete Schneller-Bauen-Gesetz hat gute als auch schlechte Seiten. Unstreitig sind die derzeitigen Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben zu lang und erfordern eine Überarbeitung. Der Ansatz, über ein Schneller-Bauen-Gesetzes die Verwaltungsverfahren zu verbessern, ist zwar im Grundsatz zu begrüßen. Positiv ist zum Beispiel die Einführung einer koordinierenden „Bauantragskonferenz“ bei großen Bauvorhaben. Im Übrigen wird die Art und Weise der Umsetzung vom Berliner Mieterverein jedoch kritisiert. „Mit der Festlegung kürzerer Bearbeitungsfristen ist noch keine Beschleunigung erreicht“, bemerkt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „so lange die Bezirksverwaltungen nicht durch ausreichenden personellen Unterbau gestärkt werden, sind die Fristen nicht einzuhalten und wird das Gesetz ein Papiertiger bleiben“. Der Berliner Mieterverein hat erhebliche Zweifel, dass der Berliner Senat seinerseits über die personellen Ausstattungen verfügt, um zukünftig auch noch Aufgaben der Bezirksverwaltungen zu übernehmen.
Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mieterverein, ergänzt: „Der Senat bleibt eine Erklärung dafür schuldig, wie durch die so entstehenden Doppelstrukturen Verfahren beschleunigt werden sollen. Er hätte lieber die Digitalisierung und vor allem den digitalen Informationsaustausch zwischen Bezirksämtern und Senatsbauverwaltung stärken sollen, anstatt sich in Formalien wie Fristverkürzungen zu verzetteln.“
Der Berliner Mieterverein bemängelt auch, dass die in Teilen vorgesehene Kompetenzverschiebung von den Bezirken zum Senat von Misstrauen gegenüber den Bezirksverwaltungen zeugt und das bestehende zweistufige Berliner System in Frage stellt. Sebastian Bartels: „Es spricht einiges dafür, dass die Regelung, dass der Senat schon Bauvorhaben ab 50 Wohneinheiten wegen „gesamtstädtischer Bedeutung“ an sich ziehen kann, gegen Artikel 67 der Berliner Landesverfassung verstößt.“
Mit dem Gesetz werden kurzerhand Umwelt- und Artenschutzstandards abgesenkt. Mit einer „Tabula-Rasa-Mentalität“ sollen sämtliche vermeintliche Hindernisse auf dem Weg zu mehr Neubau aus dem Weg geräumt werden. An keiner Stelle verhält sich das Schneller-Bauen-Gesetz zu der Frage, wie sichergestellt werde kann, dass verstärkt ein am Bedarf der Berliner Bevölkerung orientierter Neubau entsteht. „Nach wie vor blendet der Berliner Senat diese Frage aus und verschließt sich damit einem für Mieterinnen und Mieter drängendem Anliegen“, bemerkt Wibke Werner.
Quelle: Berliner Mieterverein e.V.