24. April 2024

Beitrag zur Entbürokratisierung des Bauens

Baugewerbe begrüßt Vereinfachung der Brandenburgischen Landesbauordnung und die Bauvorlageberechtigung durch Meisterbetriebe

Potsdam (pm) – Anlässlich der Befassung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung mit dem Entwurf der Brandenburgischen Landesbauordnung, erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau: „Wir brauchen eine Vereinfachung des Bauens in Brandenburg. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf gelungen.“ So werden künftig, wie auch schon in Berlin, nicht mehr nur Architekten Baugenehmigung beantragen dürfen. Bei kleineren Projekten können die Anträge künftig auch durch Meisterbetriebe eingereicht werden. „Dies ist eine Stärkung des Bauhandwerks und eine Würdigung des Knowhows unserer Meisterbetriebe “, so Schreiner.

Kritisch sieht das Baugewerbe jedoch die Einführung von Typengenehmigungen, die für einmal genehmigte Bauwerke gelten, die an anderer Stelle noch einmal gebaut werden. Dazu Schreiner: „Das ist ein möglicher Weg, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Es besteht die Gefahr, dass sich Planungsfehler durch alle mit der gleichen Genehmigung errichteten Gebäude ziehen. Damit potenzieren sich auch die Folgekosten zur Beseitigung der Fehler. Es sei nur an die mangelhaft geplante Belüftung bei den Schulergänzungsbauten der Berliner Schulbauoffensive erinnert.“ Außerdem ist bei seriell geplanten Bauvorhaben das regionale Baugewerbe in der Regel außen vor.

In jedem Fall ist für das Baugewerbe wichtig, dass alle über die vom Bund erstellte Musterbauordnung hinausgehenden landesrechtlichen Regelungen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. „Die Angleichung der Berliner und der Brandenburgischen Bauordnung sind für unsere Betriebe deshalb von großer Bedeutung“, so Manja Schreiner. So darf es nach Ansicht der Bauexperten nicht sein, dass in Staaken andere Regelungen für ein Bauvorhaben gelten als in Dallgow oder in Mariendorf andere als in Dahlewitz. Schreiner weiter: „Die sich daraus ergebenden Unterschiede in den Antragstellungen bedeuten für die kleinen und mittelständischen Betriebe der Bauwirtschaft, die zum größten Teil in Berlin und Brandenburg tätig sind, einen erheblichen Aufwand.“ Mit der vorliegenden Novelle der Brandenburgischen Bauordnung ist ein erster Schritt in Richtung Angleichung von Berlin und Brandenburg gelungen.

Pressemitteilung: Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.