26. April 2024

Bei Bürgerpartizipation auch Bauziele im Blick behalten

Einbeziehung der Stadtgesellschaft richtig / bezahlbarer Wohnraum nur mit schlanken und günstigen Prozessen möglich / Einbindung nicht mittelbar Betroffener nicht zwingend notwendig

Berlin (pm) – Anlässlich der am 8. Juli 2019 offiziell veröffentlichten Partizipationsleitlinien der räumlichen Stadtentwicklung erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg: „Die Einbeziehung der Stadtgesellschaft ist richtig und wichtig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen sind extra dafür geschaffen.“

Der Bauverband blickt in Bezug auf Genehmigungsaufwand und Kostenentwicklung jedoch kritisch auf die darüber hinaus gehende Selbstverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers sowie die Breite der geplant involvierten Beteiligten. „Wenn wir schnell bezahlbaren Wohnraum in Berlin schaffen wollen, müssen wir die Verfahren so schlank und günstig wie möglich gestalten“, betont Dr. Schreiner. Sie argumentiert: „Alles, was den Prozess eines Bauverfahrens zusätzlich verlängert, erhöht die Kosten. Dessen muss man sich bewusst sein!“ Auch wenn die Einbindung unmittelbar Betroffener durch Projekte in der Nachbarschaft positiv zu bewerten ist, sei eine Einbindung mittelbar Betroffener hingegen nicht zwingend notwendig.

Pressemitteilung: Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.