25. April 2024

BDB fordert klare Grenze bei EU-Vergabeverordnung und sieht Planungsbüros gefährdet

Berlin (pm) – Aktuell läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil sie in der Ermittlung der Schwellenwerte für Planungsleistungen europäisches Recht verletzt sieht. Die Bundesregierung plant nun eine Gesetzesänderung, die dazu führt, dass trotz verschwindend geringem Interesse europäischer Wettbewerber mehr Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure fordert heute gemeinsam mit vielen anderen Verbänden die Bundesregierung dazu auf, dem Druck der EU-Kommission nicht nachzugeben und die bewährte nationale Regelung nicht abzuschaffen.

Die geplante Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) hätte zur Folge, dass nahezu alle öffentlichen Planungsleistungen, auch kleinste Projekte, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Leidtragende der dadurch zu befürchtenden Kosten- und Bürokratiewelle sind neben den ohnehin schon unter großem Druck stehenden kommunalen Auftraggebern vor allem kleine und mittelständische Planungsbüros. Sie würden aus Sicht des BDB in Zukunft zugunsten von Generalunternehmern signifikant benachteiligt.

BDB-Präsident Christoph Schild: „Durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die gleichzeitig immer weiter steigenden Anforderungen an die gebaute Umwelt gerät das Planen und Bauen schon jetzt immer mehr ins Stocken. Die Bunderegierung ist daher aufgefordert, die drohende Wettbewerbsverzerrung zu verhindern und den rechtlichen Dissens nicht auf dem Rücken der planenden Berufe auszutragen. Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und nicht mehr Bürokratie.“

Pressemitteilung: Bund Deutscher Baumeister, Architekten & Ingenieure e.V. (BDB)