6. Mai 2024

Bauwirtschaft Hessen begrüßt veröffentlichten Fahrplan des hessischen Umweltministeriums zum Umgang mit der Ersatzbaustoffverordnung in Hessen

Wiesbaden (pm) – „Die hessische Bauwirtschaft begrüßt, dass das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (hessisches Umweltministerium) die Beantwortung wesentlicher Fragen im Zusammenhang mit der Ersatzbaustoffverordnung kurzfristig in Aussicht gestellt hat“, kommentiert Dr. Burkhardt Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V. (BIV) die kürzlich in Kassel stattgefundene und vom Regierungspräsidium Kassel, dem Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., der Umweltallianz und dem BIV organisierte Veranstaltung. Unter dem Motto „Erdaushub, Bauschutt und andere mineralische Abfälle – Rechtssicherer Umgang im Sinne der Kreislaufwirtschaft“, stellte der Leiter des Referats „Abfallentsorgungsanlagen und Überwachung der Abfallentsorgung“ Jens Finkenstein im hessischen Umweltministerium den aktuellen Stand der Vollzugshinweise zu der Ersatzbaustoffverordnung vor. „Die Fragen, die mit Priorität 1 eingestuft worden sind, sollen Ende März 2023, die als Priorität 2 eingestuften Fragen sollen bis Ende August 2023 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so Herr Finkenstein.

„Die Bauwirtschaft leistet einen zentralen Beitrag für die Umsetzung der politischen Zielstellungen. Unsere Unternehmen haben mit großem Erfolg in innovative Recyclingtechnologien investiert. Schon heute können zertifizierte rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton im Hochbau verwendet werden, sofern diese die Anforderungen des Deutschen Instituts für Normung einhalten. Der rechtssichere Einsatz von Recyclingmaterial im Straßen- und Tiefbau soll durch die Ersatzbaustoffverordnung bundeseinheitlich geregelt werden“, so Andreas Lieberknecht, Geschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.

Wir benötigen aber Bauherren und Planungsbüros, die bereit sind mit Recyclingmaterial zu bauen. Die Akzeptanz von Recyclingmaterial auf Auftraggeberseite besteht noch nicht. Diese ist aber zwingend notwendig, damit Primärrohstoffe geschont und Sekundärrohstoffe in Umlauf gebracht werden“, erklärt Dr. Siebert. „Die Kette für ein kreislaufgerechtes Bauen kann nur dadurch geschlossen werden, indem alle am Bau Beteiligten, vom Bauherren über das Planungsbüro bis hin zum Produkthersteller und Bauunternehmen Recyclingmaterial beim Bauen verwenden“, macht Lieberknecht deutlich.

Pressemitteilung: Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.