20. April 2024

Bauwirtschaft: Gute Zwischenergebnisse bei Erreichung der Klimaschutzziele

Herausforderung für Gebäudesektor bleibt weiterhin groß

Berlin (pm) – „Das Zwischenziel der Minderung der Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO2-Emissionen, hat Deutschland erreicht. Das geht aus dem 8. Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende sowie aus Zahlen des Umweltbundesamtes hervor. Wir dürfen uns aber auf diesen Zahlen nicht ausruhen, denn im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gibt es weiterhin viel zu tun,“ so der Kommentar von Marcus Nachbauer, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, dem Zusammenschluss des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks.

Im Gebäudebereich wurden seit 1990 die Treibhausgasemissionen (THG) um 42,9 % auf 120 Mio. t CO2-Äquivalente reduziert. Damit ist das im Energiekonzept aus dem Jahre 2010 über alle Sektoren hinweg gesetzte Ziel von 40 % bis 2020 übertroffen. „Das ist eine gute Bilanz. Auch wenn der Gebäudesektor sein Sektorziel, was ihm mit dem Klimaschutzgesetz aufgegeben war, um 2 Mio. t und damit um 2,9 % verfehlt hat, hat sich die Energieeffizienz von Gebäuden stetig verbessert,“ so das Fazit Nachbauers. Denn auch die für 2020 vorgegebene Zielmarke für den Anteil Erneuerbarer Energie am Wärmeverbrauch von 14 % ist mit 14,3 % (2018) und 14,5 % (2019) bereits erfüllt worden. Ebenso ist der nicht erneuerbare Primärenergieanteil von 2008 bis 2019 um 23,2 % zurückgegangen, 2018 waren es sogar 26 %. „Auch hier ist die Zielmarke von 20 % übererfüllt. Damit sind wir auf einem guten Pfad, um das Ziel einer Reduktion um 55 % bis 2030 zu erreichen,“ so Nachbauer.

Nachbauer weiter: „Wir wollen in unseren Anstrengungen, den Gebäudebereich energetisch zu modernisieren, nicht nachlassen. Aber das Ziel, die Gebäudesanierungsrate von derzeit rund 1 % deutlich anzuheben, bleibt ambitioniert.“ Die Expertenkommission empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum Monitoringbericht unter anderem, dass nicht nur Bundesgebäude ihrer Vorbildwirkung verpflichtend ab 2022 nachkommen, sondern eine Verdopplung der Sanierungsrate auch für landeseigene Gebäude übernommen werden sollte. „Dabei dürfen aus unserer Sicht auch die kommunalen Gebäude wie auch sämtliche Industrie- und Wirtschaftsgebäude nicht außer Betracht gelassen werden,“ ergänzte Nachbauer.

„Allerdings gehen wir auch davon aus, dass die verbesserten Fördersätze der KfW-Programme, die Einführung der steuerlichen Förderung und die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ihre volle Wirkung erst noch entfalten werden. Daher gilt es, den eingeschlagenen Weg des Informierens und Förderns weiterzugehen und jetzt nicht einfach die Anforderungen an die Energieeffizienz zu verschärfen“, so Nachbauer abschließend, „denn Bauen und Wohnen müssen für alle bezahlbar bleiben.“

Pressemitteilung: Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB)