20. April 2024

Bauindustrie Hessen:
„Neue Bundes-Verordnung zu Ersatzbaustoffen in der Praxis nicht umsetzbar! Landesregierung muss nachbessern!“

Wiesbaden (pm) – Die Bundesregierung hat im Mai 2021 die „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“, kurz EVB, beschlossen. Ziel ist, eine rechtsverbindliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Abfällen zu schaffen, die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe zu steigern und schädliche Umwelteinwirkungen beim Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe zu verhindern.

„Die EBV sollte eigentlich die große Chance bieten, mineralische Ersatzbaustoffe im Straßen- und im Tiefbau rechtssicher zu verwerten. Aber wir sehen weiterhin erheblichen Klärungsbedarf. Die EBV ist leider durch erhebliche Rechtsunsicherheiten gekennzeichnet, viele Fragen im Hinblick auf die Ausführbarkeit der Verordnung sind noch völlig offen, Auslegungshinweise, die diese Unsicherheiten beseitigen könnten, fehlen wie vor“, beschreibt Helena Fischer, Geschäftsführerin der Regionalgruppe Nordhessen des Bauindustrieverbandes die Lage wenige Monate vor dem In-Kraft-Treten der EVB zum 1. August 2023.

„Die Bauunternehmen stehen aufgrund fehlender Übergangsregelungen vor dem Problem, wie bereits vorhandene Ausschreibungen in der Ausführung handzuhaben sind. Sowohl Bund als auch das Land Hessen sind jetzt gefordert, den am Bau Beteiligten zügig zu einem rechtssicheren Umgang mit RC-Baustoffen im Straßenbau und Tiefbau zu verhelfen. Und wir fordern seit langem eine gesetzliche Regelung der Kriterien, nach denen RC-Baustoffe die Abfall-Eigenschaft verlieren und den Produktstatus gewinnen. Das kommt in der neuen EBV aber nicht vor. Wenn Materialien ein Verfahren durchlaufen haben, das nach gesetzlichen Vorgaben Umwelteinwirkungen ausschließt, warum kann diesen Stoffen nicht der Abfall-Charakter abgesprochen werden? Wenn sich weder der Bund noch das Land Hessen in der Lage sehen, derartige Regelungen zu treffen, ist die EU gehalten, europaweite Regelungen zum Abfall-Ende von Bauschutt sowie Bodenaushub zu treffen.“

Kritisch sieht die Bauwirtschaft auch, dass die EVB den Hochbau komplett ausgeblendet. Helena Fischer vom Bauindustrieverband Hessen-Thüringen: „Auftraggeber und bauausführenden Unternehmen brauchen transparente und praxistaugliche Regelungen für Bauabfälle und Bodenaushub: von der Entstehung über die Behandlung bis hin zur Entsorgung. Wichtig ist, dass im Baubereich grundsätzlich der Bauherr als Verursacher der Baumaßnahme Abfallerzeuger ist, damit die Entsorgung möglichst frühzeitig und durchgehend geplant werden kann. Die Verordnung muss auf den Baustellen umsetzbar sein, wenn wirklich mehr für die Wiederverwendung von Bauabfällen getan werden soll. Die vorliegende Verordnung entspricht nicht den tatsächlichen Anforderungen der Bauprojekte und wird das Bauen weiter verteuern. Eine vertane Chance!“

Pressemitteilung: Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.