4. Mai 2024

Baugewerbe begrüßt Verschlankung der Brandenburgischen Landesbauordnung

Bauvorlageberechtigung durch Meisterbetriebe künftig auch in Brandenburg möglich

Berlin (pm) – „Die neue Landesbauordnung wird das Bauen in Brandenburg vereinfachen“ erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau. So sind künftig nicht nur Architekten und Ingenieure bauvorlageberechtigt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und kleineren Bauten können die Bauanträge durch Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs vorgelegt werden. „Dies ist eine Wertschätzung des mittelständischen Bauhandwerks und eine Würdigung des Fachwissens unserer Meisterbetriebe. Damit steigt auch die Attraktivität der Meisterfortbildung. Vor dem Hintergrund, dass sich für kleine Planungsmaßnahmen oftmals kein Architekt oder Bauingenieur finden lässt, ist eine Beschleunigung der Bautätigkeit in Brandenburg zu erwarten“, sagt Manja Schreiner.

Dass die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister im Verhältnis zu Berlin nicht einheitlich gestaltet wurde, trübt die Freude ein wenig. In Berlin dürfen Meisterbetriebe für Gebäude bis zu 250 Quadratmeter Nutzfläche eine Bauvorlage einreichen, während die Brandenburger Bauordnung die Obergrenze bereits bei 100 Quadratmetern setzt.

„Mit der Überarbeitung der Landesbauordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Baubeschleunigung getan worden“, betont Manja Schreiner, „allerdings wären einheitliche Bauordnungen in einer so eng verzahnten Wirtschaftsregion wie Berlin-Brandenburg wünschenswert gewesen. Denn Unterschiede in den Antragstellungen sind für die kleinen und mittelständischen Betriebe der Bauwirtschaft, die zum größten Teil in beiden Bundesländern tätig sind, immer mit Mehraufwand verbunden.“

Die Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung soll noch in diesem Jahr vom Parlament beschlossen werden.

Pressemitteilung: Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.