28. März 2024

Baugenehmigungen in Niedersachen dauern zu häufig ein halbes Jahr und länger – Architektenkammer fordert gesetzliche Fristen

Architektenkammer befragte im Oktober 2020 ihre Mitglieder nach der Servicequalität der niedersächsischen Baugenehmigungsbehörden

Hannover (pm) – Der Vorstand der Architektenkammer Niedersachsen hat auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 in Hannover auf lange Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen hingewiesen. Diese benötigen auch nach Vorliegen des vollständigen Bauantrags in einem Viertel der Fälle sechs Monate und mehr. Dies sind somit keine Einzelfälle. Grundlage der Kritik war eine im Oktober von der Kammer durchgeführte Umfrage bei den Antragsstellern, die nach der Servicequalität der 108 niedersächsischen Baugenehmigungsbehörden fragte.

Diese sei von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich, was zu spürbaren zeitlichen regionalen Verzerrungen beitrage, so Kammerpräsident Robert Marlow. Obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weit überwiegend sehr engagiert arbeiteten, sei hierdurch die bestehende Unterbesetzung vieler Ämter nicht auszugleichen. Gleichzeitig zeigten die Umfrageergebnisse, dass es nicht an der Qualität, der von den Architekturbüros eingereichten Anträge liegen könne. In den letzten Monaten hätten die Probleme aufgrund der Corona-Krise noch zugenommen. Bearbeitungszeiten und auch die Erreichbarkeit der Behörden hätten sich bei gut der Hälfte der Ämter verschlechtert. „Die Auswirkung ist, dass die Bauherren nicht verlässlich planen können. Das verursacht hohe Bereitstellungskosten und behindert Projektplanungen und den Bauablauf“, sagte Marlow. Der Kammervorstand betonte, dass sich die Kritik nicht gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden richte, vielmehr müssten die Behörden dringend Personal aufstocken. Anders seien neue Unternehmensansiedlungen und bezahlbarer Wohnraum nicht zu schaffen.

Der Kammervorstand bot den Dialog und eine engere Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden an und forderte vom Land Niedersachsen, im Rahmen der Niedersächsischen Bauordnung, Bearbeitungshöchstzeiten festzuschreiben, um die Planbarkeit der Verfahren zu verbessern und Druck auf die Kommunen hinsichtlich der Stellenausstattung auszuüben.

Pressemitteilung: Architektenkammer Niedersachsen