Brüssel (abki) – Der Rat hat heute eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden förmlich angenommen. Die Richtlinie wird zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Energiearmut in der EU beitragen.
Null-Emissions-Gebäude bis 2050
Derzeit sind Gebäude für mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Nach den neuen Vorschriften sollen bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sein, und bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand der EU in einen emissionsfreien Gebäudebestand umgewandelt werden.
Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz
Für Nichtwohngebäude werden mit der überarbeiteten Richtlinie Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz eingeführt, die sicherstellen, dass diese Gebäude die festgelegte Höchstmenge an Primär- oder Endenergie , die sie pro m2 jährlich verbrauchen können, nicht überschreiten. Nach den neuen Vorschriften müssen alle Nichtwohngebäude im Jahr 2030 über den 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 über den 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz liegen. Dies wird zu einem schrittweisen Ausstieg aus den Nichtwohngebäuden mit den schlechtesten Werten führen.
Die Mitgliedstaaten können bestimmte Gebäude von den Vorschriften ausnehmen, z. B. historische Gebäude, Gotteshäuser oder Gebäude im Besitz der Streitkräfte.
Zielvorgaben für die schrittweise Renovierung
Die Mitgliedstaaten werden auch dafür sorgen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % gesenkt wird. Mindestens 55 % der Energieeinsparungen werden durch die Renovierung der 43 % Wohngebäude mit den schlechtesten Werten erreicht.
Bei ihren Renovierungsbemühungen werden die Mitgliedstaaten technische Hilfe und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen einführen, wobei der Schwerpunkt auf gefährdeten Haushalten liegt.
Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden
Um den Gebäudesektor zu dekarbonisieren, werden die nationalen Pläne für die Gebäudesanierung einen Fahrplan für die schrittweise Abschaffung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2040 enthalten.
Solarenergie und nachhaltige Mobilität
Die neuen Vorschriften werden den Einsatz geeigneter Solarenergieanlagen in neuen Gebäuden, öffentlichen Gebäuden und bestehenden Nichtwohngebäuden, die einer genehmigungspflichtigen Renovierung unterzogen werden, sicherstellen.
Sie sehen auch eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur vor, einschließlich Ladestationen für Elektroautos in oder neben Gebäuden, Vorverkabelung oder Leerrohre für künftige Infrastrukturen und Abstellplätze für Fahrräder.
Die nächsten Schritte
Die Richtlinie wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht zu übernehmen.
Die Kommission wird die Richtlinie bis 2028 im Lichte der gewonnenen Erfahrungen und der bei ihrer Umsetzung erzielten Fortschritte überprüfen.
Hintergrund
Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat am 15. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt. Die Richtlinie ist Teil des Pakets „Fit for 55“, das die Vision eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 vorgibt.
Die bestehende Richtlinie, die zuletzt 2018 überarbeitet wurde, legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und renovierten Gebäuden fest. Sie legt eine Methodik zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest und führt einen Energieausweis für Gebäude ein.
Die überarbeitete Richtlinie ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“, der in der von der Europäischen Kommission im Oktober 2020 veröffentlichten Renovierungswellenstrategie hervorgehoben wird.
Überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Quelle: Council of the EU and the European Council (Original), Hilfsmittel: KI, Lektorat: Architekturblatt