Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sowie die aktualisierte Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 7,4 Milliarden Euro in 2025 auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. In 2026 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12,8 Milliarden Euro.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mehr bauen, günstiger bauen, besser zusammenleben – Weil jedes Zuhause zählt! Unter diesem Motto nehmen wir jetzt und in Zukunft noch mehr Geld in die Hand. Dabei bleibt die Soziale Wohnraumförderung die tragende Säule des Haushalts des Bundesbauministeriums und wird weiter ausgebaut. 2026 sind stolze 4 Milliarden Euro dafür gesichert. Bis 2029 werden die Bundesmittel sogar auf 5,5 Milliarden Euro anwachsen. Die Förderung wird durch die Länder noch einmal in vergleichbarer Größenordnung aufgestockt.
Damit wir besser zusammenleben, wächst die Städtebauförderung 2026 auf eine Milliarde. Euro an. Damit werden nachhaltige Wohn- und Lebensräume gefördert – sei es durch den Bau von Spielplätzen, der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder durch neue Mobilitätskonzepte. Wir bauen Perspektiven und nicht nur Wohnungen.
Wir setzen auf die Zukunft: Auch in 2026 bleibt der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitionshaushalte der Bundesregierung. Mit unseren Programmen und noch weiteren Bausteinen schaffen wir es, dass die Bagger wieder rollen in Deutschland. Damit entstehen bezahlbarer Wohnraum und lebenswerte Quartiere.“
Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2026 starten. Für den Haushalt 2025 ist das parlamentarische Verfahren bereits in vollem Gange. Am 4. September 2025 ist die Bereinigungssitzung geplant.
Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:
- Der soziale Wohnungsbau wird wie geplant schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
- Die Programmmittel für die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (1,1 Milliarden Euro), „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (650 Millionen Euro) und „Wohneigentumsförderung für Familien“ (250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (350 Millionen Euro) und „Gewerbe zu Wohnen“ (2026 mit 360 Millionen Euro). Hinweis: Die im neuen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgebrachten Programme sollen perspektivisch zu zwei Themenbereichen „Neubau“ und „Sanierung“ zusammengeführt werden.
- Die Städtebauförderung wird 2026 planmäßig erhöht: Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds mit Programmmittel in Höhe von 75 Millionen Euro fortgeführt werden.
- Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Programmmittel von 160 Millionen Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume im Einzelplan 25 des BMWSB vorgesehen.
- Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung sind gesichert. Für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Kommentare
Baugewerbe: Fortschritte bei Infrastruktur – Wohnungsbau ohne Perspektive
„Es ist ein gutes Signal, dass der Bundeshaushalt 2026 nun zügig Mittel aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen mobilisiert, um den Investitionsstau bei der Infrastruktur zu lösen. Die geplanten rund 34 Mrd. Euro für Straße, Schiene und Wasserstraße zeigen den politischen Willen, den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen. Dieser Weg muss jetzt konsequent und über die Laufzeit des Sondervermögens hinaus verstetigt werden. Denn das Sondervermögen allein löst nämlich nicht dauerhaft die Kurzatmigkeit der Finanzierung nach Kassenlage – wie der jüngste Vergabestopp bei der Autobahn GmbH eindrucksvoll belegt.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Parallel zur Umsetzung des Sondervermögens muss jetzt an der Überleitung zu Finanzierungsmodellen, wie von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vorgeschlagenen Fondstrukturen, gearbeitet werden. Letztlich wird der derzeitige Mittelzuwachs für die Investitionen bei der Infrastruktur über das Sondervermögen generiert, während wir gleichzeitig einen Rückgang der Investitionslinien für die Infrastruktur bei den Verkehrsträgern im Kernhaushalt des Verkehrsministeriums gegenüber der Linie in 2024 sehen. Sinn und Zweck des schuldenfinanzierten Sondervermögens war und ist es aber, zusätzliche Investitionen zu finanzieren.
Im Wohnungsbau fehlt die Perspektive. Zwar ist der Mittelaufwuchs im sozialen Wohnungsbau um 400 Mio. Euro sowie in der Städtebauförderung um gut 200 Mio. Euro positiv zu bewerten und auch die Förderlinien im freifinanzierten Wohnungsneubau bleiben stabil. Doch das reicht nicht aus, um den Wohnungsmarkt spürbar zu entlasten. Ohne gezielte Investitionsanreize lässt sich selbst mit einem „Bau-Turbo“ kein Tempo gewinnen. Was weiterhin fehlt, ist ein kraftvoller Impuls – etwa durch ein spezifisches Förderprogramm für Projekte zumindest im Bauüberhang, das den EH55-Standard mit regenerativer Heizung kombiniert, wie es die Bundesregierung selbst angekündigt hat.
Dass dieser Investitionsimpuls in der Haushaltsplanung 2026 weiter ausbleibt, ist vor dem Hintergrund, dass die Mittel für die energetische Sanierung im Gebäudebestand um gut drei Milliarden Euro gekürzt werden, besonders unverständlich. Hier hat es für Investitionen in Wohnimmobilien keine annähernde Kompensation gegeben. Im Gegenteil, auch bei der Förderung über Zuschüsse im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ gibt es keine Neuauflage sondern nur eine Abfinanzierung der bestehenden Programme. Das verkennt deutlich die Herausforderungen, die wir bei der Anpassung unseres Gebäudebestandes bei einer alternden Bevölkerung haben. Im Bereich Wohnungsbau brauchen wir im Haushaltsverfahren noch eine deutliche Aufstockung der Investitionsmittel.“
ZIA: Licht und Schatten gleichermaßen
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 und der neuen Finanzplanung bis 2029 legt die Bundesregierung einen Etat vor, der Zukunftsinvestitionen sowie neues und schnelleres Wachstum ermöglichen soll. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft begrüßt dies grundsätzlich, sieht in den Einzelplänen allerdings Licht und Schatten gleichermaßen.
Insbesondere in folgenden Bereichen sieht der ZIA Korrekturbedarf:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG, in der Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich gebündelt werden, wird gegenüber dem Haushalt für 2025 deutlich um rund 3,3 Mrd. Euro gekürzt und liegt nun sogar unter den abgerufenen Fördermitteln von 2024. „Das ist kein gutes Signal für den Klimaschutz im Gebäudebereich und schafft keine stabile Förderkulisse. Hier droht ein Förderstopp im nächsten Jahr mit gravierenden Folgen für die Planungssicherheit und die Transformation des Gebäudebestandes. Gerade die BEG-Förderung war in Bezug auf Euro pro eingesparten Tonnen CO₂-Äquivalente eines der wichtigsten und effektivsten Förderinstrumente in der letzten Legislaturperiode. Hier zu kürzen wäre ein fatales Signal für die Energiewende und die klimaneutrale Transformation“, erläutert ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan.
Wohnungsbau und Stadtentwicklung
Zu begrüßen ist dagegen die Aufstockung der Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau auf 4,0 Mrd. Euro, ebenso die Erhöhung der Ausgaben für die Städtebauförderung auf nun 1 Mrd. Euro. Damit ist ein Schritt hin zur im Koalitionsvertrag angekündigten – und vom ZIA seit langem geforderten – Verdoppelung der Städtebauförderung erfolgt. Es bleibt aber eine Lücke von 580 Mio. Euro, bis das Versprechen eingelöst ist. Angesichts des hohen Transformationsbedarfs von innerstädtischen Immobilien für Wohnen, Einzelhandel und Büro ist die Erhöhung mehr als nötig und angemessen.
Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Mittel für das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ deutlich erhöht wurden. Entscheidend ist nun, dass auch die regulatorischen Hürden abgebaut werden, damit das Geld auch ausgegeben werden kann.
Im Programm KNN (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) sind wie schon im Jahr 2025 statt der 1 Mrd. Euro, die die Vorgängerregierung vorgesehen hatte, weiterhin nur 650 Mio. Euro vorgesehen. „Wir können nach wie vor nicht erkennen, dass die Förderkulisse vereinfacht und in Neubau und Sanierung aufgeteilt wird – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen wäre. Das muss 2026 in die Umsetzung gehen!”, betont Özkan. „Bei der Neugestaltung der Förderprogramme setzen wir uns dafür ein, dass es auf keinen Fall finanzielle Einschränkungen geben darf. Klar ist aber auch: Die Staatsquote liegt heute bei 37% und ist viel zu hoch. Eine Senkung, z.B. durch Aussetzung oder Senkung der Grunderwerbssteuer, würde dem Bau einen gewaltigen Schub verleihen“, so Özkan weiter.
Digitalisierung
Das neugeschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bietet erhebliches Potenzial, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuholen. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sind hier für das kommende Jahr 8,5 Mrd. Euro für Digitalisierung vorgesehen.
„Mit dem neuen Ministerium rückt endlich ein Ressort ins Zentrum, das für Finanzierung, Architektur und Kontrolle aller Digitalvorhaben verantwortlich ist. Wir hoffen, dass die dringend notwendige Digitalisierung nun vorangetrieben werden kann. Dazu zählen z.B. der Infrastrukturausbau, die Registermodernisierung, eine leistungsfähige IT des Bundes und die Digitalisierung der Verwaltung insgesamt. Die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist unbedingt notwendig, um unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern“, so Özkan weiter.
Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)
Bauindustrie: Haushaltsausschuss löst Ausschreibungsstopp bei Autobahn GmbH auf – Bundeshaushalt 2026 darf Investitionspfad nicht verlassen
Wir haben seit Wochen dafür gekämpft und am Ende hat der Haushaltsausschuss schnell und pragmatisch entschieden. Mit den kurzfristig freigegebenen Investitionsmitteln in Höhe von 450 Mio. Euro kann die Autobahn GmbH wichtige Projekte fortführen. Mit weiteren 709 Mio. Euro können zudem neue Projekte zur Modernisierung der Bundesfernstraßen noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Dass diese Entscheidung inmitten der parlamentarischen Sommerpause erfolgt ist, ist ein gutes Zeichen für die parlamentarische Handlungsfähigkeit in unserer Demokratie. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf einen gemeinsamen Weg einigen konnten und damit klargemacht haben, dass es die Bundesregierung mit ihrer Ankündigung ernst meint, die Bagger rollen zu lassen.
BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller
Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2026 muss dieser eingeschlagene Weg unbedingt fortgeführt werden. Denn Planungssicherheit und eine verlässliche Investitionsperspektive sind Grundvoraussetzungen, die unsere Unternehmen vom Staat als Auftraggeber erwarten. So wie von den Unternehmen eine lückenlose Auftragserfüllung erwartet wird. Wenn dies erfüllt ist, kommt Deutschland endlich wieder ins Machen.
Schaut man sich aber die Zahlen des Haushaltsentwurfs 2026 genauer an, sehen wir noch wichtigen Nachbesserungsbedarf. Während die Deutsche Bahn für 2026 auskömmlich finanziert sein dürfte, wird das Investitionsniveau für die Bundesfernstraßen um nur 2,5 % bzw. 250 Mio. Euro erhöht. Hier darf nicht der gleiche Fehler wiederholt werden, wie im Etat 2025 und weshalb der Haushaltsausschuss erst heute zusätzliche Gelder beschließen musste. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgesteuert und die Lücke von rund 700 Mio. Euro geschlossen werden. Dass es trotz des Sondervermögens überhaupt zu einer solchen Lücke kommt, ist nicht nachvollziehbar. Als Konsequenz muss für die mittelfristige Finanzierungsperspektive die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiederherstellung des Finanzierungskreislaufs Straße sowie die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH schnellstens umgesetzt werden.
Dramatisch sieht es bei den Bundeswasserstraßen aus, die weder Mittel aus dem Sondervermögen erhalten und nur noch knapp über dem Investitionsniveau von 2024 liegen sollen. Das System Wasserstraße ist damit komplett unterfinanziert, obwohl eine Liste an baureifen Projekten vorliegt, die einen Kollaps verhindern könnten. Anstatt auf 1,4 Mrd. Euro zu kürzen, bräuchte es eine Aufstockung der Investitionen auf mindestens 2 Mrd. Euro. Dabei hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erst gestern im Hamburger Hafen selbst bestätigt, dass der Infrastrukturausbau zu langsam vorangehe. Nun steht aber erneut die Befürchtung im Raum, dass selbst laufende Projekte gestoppt werden müssten. Das darf und kann nicht das Ziel der Bundesregierung sein.
Positiv zu bewerten sind hingegen die Ansätze für den Bereich des Bundesbauministeriums. Mit einer Steigerung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Mio. Euro und zusätzlichen Mitteln für die Städtebauförderung hat Verena Hubertz vergleichsweise gut verhandelt. Allerdings sollen gerade im Bereich der energetischen Sanierung die Mittel sinken. Das wäre natürlich kein gutes Zeichen zur Modernisierung des Gebäudebestands. Parallel kommt es darauf an, dass die neue Förderkulisse, über die die Mittel für Neubau und Sanierung aus dem Sondervermögen eingesetzt werden sollen, schnell umgesetzt wird. Die Bundesbauministerin sollte hierfür nach der Sommerpause einen klaren Weg aufzeigen, an dem sich die Wohnungsbauunternehmen, aber auch Länder und Kommunen orientieren können. Schließlich ist auch hier Vertrauen und Verlässlichkeit die halbe Miete.
Deutsche Säge- und Holzindustrie: Gebäudebereich gerät ins Hintertreffen
Das Bundeskabinett hat heute den Haushaltsentwurf 2026 beschlossen. Trotz wachsender Ausgaben und neuer Schulden sollen zentrale Programme im Gebäudesektor deutlich gekürzt werden. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) warnt vor einer verfehlten Prioritätensetzung: Die Streichung der Mittel für die serielle Sanierung sende ein falsches Signal an Industrie und Verbraucher. Außerdem gefährden die Einschnitte bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Umsetzung der Wärmewende und rücken die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor in weite Ferne.
„Der Haushaltsentwurf 2026 ist ein Rückschritt für die Transformation des Gebäudesektors“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. „Gerade in Zeiten von Baukrise und Verbraucherverunsicherung sind verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Statt einen klaren Kurs vorzugeben und das Tempo bei der Gebäudewende zu erhöhen, sendet die Bundesregierung das falsche Signal: Mittel für zentrale Förderprogramme werden gestrichen oder gekürzt – das untergräbt das Vertrauen der Branche und gefährdet den dringend benötigten Umbau des Gebäudebestands.“
Haushalt kürzt zentrale Förderprogramme für den Gebäudesektor
Konkret sieht der Haushaltsentwurf für 2026 erhebliche Einsparungen im Bereich der Gebäudeförderung vor: Die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sinken gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Milliarden Euro auf insgesamt zwölf Milliarden Euro – ein Großteil davon ist bereits durch laufende Verpflichtungen gebunden. „Neue Impulse für energetische Sanierungen sind damit kaum möglich“, bemängelt Möbus. Zudem wurde der Fördertitel für die serielle Sanierung vollständig gestrichen. Das Instrument sollte die Modernisierung im Bestand beschleunigen und bezahlbar gestalten. „Serielles Bauen und Sanieren birgt für die Zukunft große Potenziale. Die ersatzlose Streichung ist ein fatales Signal – nicht nur für den Klimaschutz, auch für Bauherren, Immobilienunternehmen und die krisengebeutelte Bauindustrie.“
Kurswechsel für Bauwirtschaft, Verbraucher und Klima erforderlich
Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Bauindustrie nachhaltig zu stabilisieren, braucht es verlässliche Förderbedingungen und eine langfristig ausgerichtete Sanierungsoffensive. „Die Bundesregierung muss jetzt umsteuern und Investitionsanreize stärken statt kürzen“, fordert Möbus. Dazu gehört die Fortführung der Förderung serieller Sanierung, eine auskömmliche Ausstattung der BEG sowie klare politische Leitplanken für klimafreundliches Bauen und Modernisieren. „Wer bezahlbares und klimafreundliches Wohnen und Heizen zusammendenken will, muss die Gebäudeförderung langfristig und verlässlich in die Zukunft führen.“
Quelle: Deutsche Säge- und Holzindustrie
Bundeshaushalt 2026: Baustoffindustrie warnt vor Kollaps im Wohnungsbau
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Blick in die Haushaltsentwürfe für 2025 und 2026 offenbart Gegenteiliges: Statt neuer Investitionen werden bestehende Programme lediglich vom regulären Haushalt in das Sondervermögen verschoben – ohne spürbare finanzielle Aufstockung. Im Bereich der Sanierungsförderung werden die Mittel 2026 sogar deutlich zusammengestrichen, obwohl die Sanierungsquote im Gebäudesektor weiterhin viel zu niedrig ist. Positiv ist immerhin der Hochlauf der Infrastrukturinvestitionen. Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) kritisiert die Prioritätensetzung beim Bundeshaushalt und warnt vor einem drohenden Kollaps im Wohnungsbau.
„Der Bundeshaushalt 2026 setzt nicht die richtigen Prioritäten. Die Bundesregierung unterschätzt völlig die Lage am Wohnungsmarkt“, sagt bbs-Hauptgeschäftsführer Matthias Frederichs. Konjunkturdaten untermauern die Kritik. Zwischen dem Höchststand Ende 2022 und Mitte 2025 sind die Baustarts im Wohnungsbau um rund 85 Prozent eingebrochen. Die Produktion von Wandbaustoffen – darunter Ziegel, Kalksandstein und Porenbeton – wurde im Zeitraum 2022 bis 2024 um rund 50 Prozent zurückgefahren. Seit dem ersten Quartal 2025 stagniert die Produktion auf diesem niedrigen Niveau. Ähnlich drastisch sieht es bei den Baugenehmigungen aus, die im selben Zeitraum um 48 Prozent gesunken sind. Sollte keine konjunkturelle Wende eintreten, so warnt Frederichs, könnten einige Unternehmen das Handtuch werfen. Dann droht ein Dominoeffekt – beginnend bei den Baustoffproduzenten bis hin zur gesamten Wertschöpfungskette im Wohnungsbau.“ In diesem Fall wäre ein zukünftiger Kapazitätsaufbau kaum mehr möglich.
Zwar soll die soziale Wohnraumförderung in den kommenden Jahren weiter aufgestockt werden, was aus Verbandssicht zu begrüßen ist. Allerdings fehlen Anreize für den frei finanzierten, bezahlbaren Wohnungsbau. Besonders fatal ist aus Sicht des bbs, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte vorübergehende Förderung des EH55-Standards weder in der Vorhabenplanung des Bauministeriums noch in den Haushaltsentwürfen auftaucht. Frederichs rechnet vor: „Ein Förderprogramm nach dem EH55-Vorbild würde einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit bedeuten und könnte dafür sorgen, dass ein großer Teil des Bauüberhangs doch noch realisiert wird. Das wären gut investierte Mittel.“ Denn eines sei klar: Bleibe die politische Kehrtwende aus, drohe der Wohnungsbau trotz des erheblichen Bedarfs von mindestens 320.000 neuen Wohnungen jährlich für längere Zeit unter die Marke von 200.000 Wohneinheiten zu fallen – soziale Verwerfungen wären die Folge.
Auch bei der dringend erforderlichen Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudesektor setze der Haushaltsentwurf falsche Signale: „Weite Teile unseres Gebäudebestands sind energetisch ineffizient. Mit den perspektivisch weiter steigenden Energie- und CO2-Kosten drohen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern in wenigen Jahren erhebliche zusätzliche Belastungen. Hier bedarf es einer ambitionierten Förderpolitik, um sozialen Sprengstoff zu vermeiden”, sagt Frederichs.
In Bezug auf die dringend notwendige Infrastrukturerneuerung sei es laut Frederichs zwar erfreulich, dass die Investitionen in die Bundesverkehrswege im Haushalt 2026 auf hohem Niveau verstetigt werden. Es sei allerdings zweifelhaft, ob die geplanten Mittel so schnell wie geplant ausgegeben werden können – daher müsse dringend die Möglichkeit der überjährigen Verwendung der Gelder gewährleistet werden. „Das Infrastruktur-Sondervermögen ist für die Modernisierung Deutschlands von zentraler Bedeutung. Angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Verschuldung muss gewährleistet sein, dass die Mittel auch zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden”, so Frederichs.
Für die anstehende zweite Jahreshälfte fordert Frederichs eine klare Prioritätensetzung: „Die Bundesregierung muss kurzfristig alle im Koalitionsvertrag vereinbarten wohnungspolitischen Maßnahmen anstoßen, so dass sie bis Jahresende umgesetzt werden können. Gleichzeitig bedarf es einer Neujustierung der Sanierungsförderung und der Gewährleistung von Zusätzlichkeit bei den Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen.“
Quelle: Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.