20. April 2024

Asbest die unvergängliche und gefährliche Altlast

Überarbeitete Gefahrstoffverordnung und Weißdruck der VDI 6202 Blatt 3 für 2021 angekündigt

Asbest (c) ab

Berlin (ab) – Die wesentlichen Umsetzungen der Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs werden dieses Jahr erwartet.

Der Referentenentwurf für die neue Gefahrstoffverordnung soll im 1. Quartal 2021 vorgelegt werden, wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS, sagte.  „Auf der Ermächtigungsgrundlage des §19 Abs. 3 Nr.16 ChemG soll eine Informations- und Mitteilungspflicht für den Veranlasser (Auftraggeber) von Tätigkeiten im Gebäudebestand in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen werden„, laut BMAS. Und weiter: „Der Veranlasser soll anlassbezogen – vor Beginn einer geplanten Baumaßnahme – dazu verpflichtet werden, entsprechend der Nutzungs- und Baugeschichte des Objektes zu ermitteln, ob in dem Arbeitsbereich, der von den Tätigkeiten betroffen ist, Asbest vorhanden oder zu vermuten ist.“ Weitere Eckpunkte der künftigen Neuregelungen in der Gefahrstoffverordnung wurden in den Ergebnispräsentationen zum Nationalen Asbestdialog veröffentlicht.

Der Verein Deutscher Ingenieure, VDI, wird voraussichtlich im 2. Quartal 2021 den Weißdruck der VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 veröffentlichen. „In der VDI 6202 Blatt 3 „Schadstoffe in technischen und baulichen Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung“ wird ein Standarduntersuchungsumfang beschrieben, der – abhängig u.a. von der Art der zu untersuchenden Materialien, der betroffenen Fläche und der Anzahl der entnommenen Proben – mit einer bestimmten Aussagesicherheit verbunden ist“, wie ein Sprecher des BMAS sagte. Und weiter: „Eine Aussage oder gar rechtsverbindliche Definition zu „Asbestfreiheit“ kann in einer VDI-Richtlinie nicht getroffen werden. Die Ergebnisse der technischen Erkundung und die damit erzielte Aussagesicherheit sind vielmehr Grundlage für weitergehende Betrachtungen zu den Aspekten Arbeitssicherheit und Abfallentsorgung.

Zum Schutz vor Erkrankungen aus Asbestbelastungen wurde im April 2020 die Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten an und in älteren Gebäuden veröffentlicht. Die Leitlinie richtet sich an Heimwerker, Mieter und private Auftraggeber. Neben konkreten Entscheidungshilfen bietet die Leitlinie eine sehr gute Einführung in das Thema Asbest.

Weiterführende Links

Nationaler Asbestdialog

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/Nationaler-Asbestdialog/nationaler-asbestdialog.html

Leitlinie

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/Asbestdialog/leitlinie-fuer-die-asbesterkundung.pdf?__blob=publicationFile&v=1