19. April 2024

Asbest beim Bauen im Bestand – wirksame Maßnahmen ergreifen

Berlin (pm) – Obwohl die Verwendung von Asbest seit dem Jahr 1993 verboten ist, kommen Beschäftigte beim Bauen im Bestand auch heute damit in Kontakt. Dabei können unbewusst asbesthaltige Materialien bearbeitet und dadurch gefährliche Faserstäube freigesetzt werden. Umso wichtiger sind wirksame Schutzmaßnahmen. Aufklärung und eine Handlungshilfe für die Praxis bringt jetzt eine neue Branchenlösung.

Vom einstigen Wunderstoff mit einer breiten Verwendung im Baubereich wurde Asbest zu einer Gesundheitsgefahr für die damaligen Verwender. Auch fast 30 Jahre nach dem Asbestverbot in Deutschland sterben jährlich noch immer mehr als 1.500 Menschen an den Folgen des früheren, oft sorglosen Umgangs mit Asbest.

Doch auch heute noch ist Asbest als Problem existent: Seit 2015 ist bekannt, dass in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, Asbest auch in bisher „unverdächtigen“ Bau­produkten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesen­klebern u.a. enthalten sein kann. Daraus folgt, dass deutlich mehr Unternehmen als bislang angenommen von der Thematik Asbest betroffen sind – nämlich nahezu jedes Handwerks­unternehmen bei Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden.

Deshalb müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Gefährdung verringern. Um den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand zu geben, wurde die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ entwickelt. Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufs­genossenschaften haben dazu gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden soll.

„Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Es ist bislang im Handwerk nicht durchgängig bekannt, dass in zahlreichen Baustoffen Asbest enthalten sein kann. Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maß­nahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.“

Die Handlungshilfe beruht auf den Eckpunkten der geplanten Asbestregelungen der Gefahrstoff­verordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat, und greift das Anliegen auf, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten.

Die Branchenlösung steht ab sofort zum kostenlosen Download auf der Website der BG BAU bereit: www.bgbau.de/asbest

 

Pressemitteilung: BG BAU