4. Mai 2024

Architekten halten Koalitionsvertrag in Hessen für eine gute Grundlage. Sie fordern Novelle des Berufsrechts.

Wiesbaden (pm) – Der Entwurf des Koalitionsvertrags der neuen hessischen Landesregierung stößt bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) auf großes Interesse. Der Ressortzuschnitt insbesondere des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum steht dafür, dass die neue Landesregierung auch weiterhin wichtige Politikfelder vernetzt und eine integrierende Entwicklung des Landes verfolgt. Dies wird seitens der AKH sehr begrüßt.

Deutlich wird auch, dass die Novelle der hessischen Bauordnung und die Vereinfachung der Bauvorschriften, wie die Kammer es mit der griffigen Beschreibung des Gebäudetyp E gefordert hat, wichtige Ziele der neuen Koalition sind. „Wir sehen dies als einen unabdingbaren Baustein zur Baukostensenkung und zur dringend erforderlichen Ankurbelung der eingebrochenen Baukonjunktur, insbesondere im Wohnungsbau“, so Brigitte Holz, Präsidentin der AKH. Begrüßt wird auch, dass die Herausforderungen von Klimaschutz und Klimaanpassung, die ihren Niederschlag unter anderem in einer konsequenten Kreislaufwirtschaft finden, Gegenstand des Koalitionsvertrages sind.

Die neue Koalition verfolgt sowohl die Strategie der Innenverdichtung als auch der Baulandschaffung. Hier wird es sehr darauf ankommen, wie die Schwerpunkte in der praktischen Politik gesetzt werden. Sehr zu begrüßen ist in jedem Fall, dass die Bundesmittel der Städtebauförderung weiterhin durch Landesmittel aufgestockt werden sollen. Positiv bewertet die Kammer auch, dass die enge Verzahnung der Landes- mit der Kommunalebene ein wichtiges Anliegen ist, was unter anderem durch Hilfen bei einer kommunalen Bodenbevorratungspolitik zum Ausdruck kommt. Es ist richtig, dass die neue Landesregierung auf diesem Feld handelt.

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen weist deutlich darauf hin, dass das Berufsrecht der Architekten dringend an die neuen Aufgabenstellungen, die sich aus vielfältigen Transformationsanforderungen ergeben, angepasst werden muss.

Quelle: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH)