Dresden (pm) – Kabinett bringt Änderung der Sächsischen Bauordnung im Rahmen von StaMo I auf den Weg – Papier nur noch in begründeten Ausnahmefällen
Wer in Sachsen bauen will, soll seinen Bauantrag künftig grundsätzlich digital stellen können. Das sieht der Entwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) vor, den das Kabinett heute (3. November 2026) vorgelegt hat. Darin enthalten ist die Änderung der Sächsischen Bauordnung: Bauanträge und Bauvoranfragen sollen danach grundsätzlich online bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden können. Papieranträge sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die neue Regel soll voraussichtlich ab 1. Juli 2027 gelten.
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Wenn wir das Bauen in Sachsen einfacher, schneller und transparenter machen wollen, dann müssen wir auch bei der Antragstellung ran. Wer baut, will seinen Antrag erstens papierlos vorlegen können und zweitens jederzeit online nachsehen, wo das Verfahren steht. Damit das geht, braucht es die digitale Baugenehmigung. 36 von 42 Bauaufsichtsbehörden sind schon am Start, die übrigen folgen mit dem Rückenwind unserer gesetzlichen Regelung bis Ende März 2027. Ich danke den Kammern, Planungsbüros und den Bauaufsichtsbehörden vor Ort, die mit uns gemeinsam den Umstieg gut begleiten wollen, damit er für alle Beteiligten gelingt. Mit der digitalen Bauakte wird das Bauen für unsere Investoren leichter – das ist mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen.«
Mit der Digitalisierung von Bauanträgen laufen Antrag, nachgereichte Unterlagen, Rückfragen der Behörde und am Ende der Bescheid in einem gemeinsamen digitalen Vorgang zusammen – landesweit auf demselben Weg und unabhängig von Öffnungszeiten. Postwege fallen weg, ebenso die doppelte Arbeit mit Papier- und Digitalakte. Antragsteller und Planungsbüros können so digital und jederzeit ihren Verfahrensstand einsehen. Das schafft mehr Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen und hilft, dass Investitionen und dringend benötigte Wohnungen schneller auf den Weg kommen. Die Digitalisierung ist dabei ein Baustein neben weiteren Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Bauverfahren.
Hintergrund
Die digitale Antragsstellung soll über die Einer-für-Alle-Lösung (EfA) im sogenannten EfA-Vorgangsraum erfolgen. Mecklenburg-Vorpommern hat die Lösung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Mehrzahl der Bundesländer entwickelt, Sachsen hat sie an die eigenen Vorgaben angepasst.
Für die Antragstellung braucht man ein Nutzerkonto (BundID oder Unternehmenskonto).
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung