1. September 2026

Klimaneutralität 2040: Schleswig-Holstein will Modell für andere Bundesländer sein

Klimaneutralität 2040: Schleswig-Holstein als Modell
VNW-Direktor Andreas Breitner und Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter © Schleswig-Holstein

Kiel (pm) – Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter und VNW-Direktor Andreas Breitner haben mit einem gemeinsamen Schreiben an die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien für den schleswig-holsteinischen Weg zur Klimaneutralität im Gebäudesektor geworben. Grundlage ist die Ende Juni von Landesregierung, Wohnungswirtschaft, Eigentümervertretungen, Sozialverbänden, Mieterbund und ARGE//SH unterzeichnete Realisierungsvereinbarung. Sie verbindet ambitionierten Klimaschutz mit bezahlbarem Wohnen und der Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft.

„Die Realisierungsvereinbarung verbindet das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und die notwendige deutliche Senkung der Emissionen im Gebäudesektor mit der Anerkennung der wirtschaftlichen und sozialen Realität im Wohnungsbestand“, heißt es in dem Schreiben, das von Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), unterzeichnet wurde.

Mieterinnen und Mieter dürften nicht überfordert werden, heißt es weiter. „Zugleich müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Wohnungswirtschaft investitionsfähig bleiben.“ Die klimaneutrale Transformation sei eine der zentralen politischen Aufgaben der kommenden Jahre. „Gerade im Gebäudesektor müssen ambitionierter Klimaschutz, bezahlbares Wohnen, Investitionsfähigkeit sowie soziale Verträglichkeit und Akzeptanz miteinander in Einklang gebracht werden.“

Als Voraussetzung dafür, dass die ambitionierten Ziele erreicht würden, seien tragfähige Vereinbarungen mit den Akteuren, die die Transformation in der Praxis umsetzen, unverzichtbar, schreiben Schrödter und Breitner.

Zu den wesentlichen Elementen der Realisierungsvereinbarung gehörten die energetische Sanierung des Gebäudebestandes, die Umstellung der Wärmeversorgung, eine stufenweise Anhebung des vorgeschriebenen Anteils erneuerbarer Energien beim Heizungstausch nach 2030 sowie die Fortführung von Beratung und Förderung.

„Zugleich wird anerkannt, dass im Gebäudesektor auch nach 2040 Restemissionen verbleiben können, die in anderen Sektoren ausgeglichen werden müssen, um das seitens der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein gesetzte Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen“, wird betont.

„Die besondere Bedeutung dieser Vereinbarung liegt im breiten Schulterschluss: Landesregierung, Wohnungswirtschaft, Eigentümervertretungen sowie Sozialverbände und Mieterbund tragen den Transformationspfad gemeinsam.“ Das schaffe Vertrauen, erhöhe die Umsetzbarkeit und mache deutlich, dass Klimaschutz und soziale Verantwortung zusammengehörten.

Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter: „Mit der Realisierungsvereinbarung haben wir in Schleswig-Holstein ein gemeinsames Verständnis für den Weg zur Klimaneutralität 2040 gefunden. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gehören für uns zusammen. Die energetische Sanierung darf nicht zulasten der Menschen gehen. Wir wollen Mieterinnen und Mieter mitnehmen und nicht überfordern. Zugleich muss die Wohnungswirtschaft investitionsfähig bleiben. Genau dafür steht der breite Schulterschluss von Landesregierung, Wohnungswirtschaft, Eigentümervertretungen, Mieterbund und Sozialverbänden. Für diesen schleswig-holsteinischen Weg werben wir auch über unsere Landesgrenzen hinaus.“

VNW-Direktor Andreas Breitner: „Für uns ist wichtig, dass die Landesregierung die Probleme, die die Wohnungswirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 hat, anerkennt. Wir stehen vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen unter schwierigen Rahmenbedingungen. Gerade die sozialen Vermieter haben stets die finanziellen Auswirkungen der Energiewende für die Mieterinnen und Mieter im Blick. Wir wissen, dass weitere massive Mietsteigerungen kaum möglich sind. Wenn wir die Klimaneutralität nicht bis zum Jahr 2040 erreichen, werden notfalls andere Wirtschaftssektoren einspringen müssen. Wir sind überzeugt, dass vor allem die Energieerzeugung klimaneutral werden muss. Die Dekarbonisierung von Strom und Heizenergie ist aus unserer Sicht der größte Hebel, um den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu reduzieren.“

Quelle: Schleswig-Holstein

Kommentar

Energiewende im Wohnungsbestand braucht verbindlichen Schulterschluss

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die schleswig-holsteinische Realisierungsvereinbarung zur klimaneutralen Transformation des Wohnungsbestandes als sinnvollen und nachahmenswerten Ansatz. Ziel ist ein gemeinsam getragener, praxistauglicher Transformationspfad, der ambitionierten Klimaschutz mit bezahlbarem Wohnen und der Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen verbindet. Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) haben sich deshalb in einem gemeinsamen Schreiben von Staatskanzleichef Dirk Schrödter und VNW-Direktor Andreas Breitner an die anderen Bundesländer gewandt, um für vergleichbare, an die jeweiligen regionalen Bedingungen angepasste Lösungen zu werben.

Zu den zentralen Elementen der Vereinbarung gehören die energetische Sanierung, die Umstellung der Wärmeversorgung, ein steigender Anteil erneuerbarer Energien sowie die Fortführung von Beratung und Förderung. Zugleich trägt sie dem Umstand Rechnung, dass im Gebäudesektor auch nach 2040 Restemissionen verbleiben können. Um das landesweite Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen diese in der Gesamtbilanz durch zusätzliche Minderungen in anderen Bereichen und den Abbau von Treibhausgasen ausgeglichen werden.

„Die Energiewende im Gebäudesektor wird nicht durch immer neue Einzelpflichten und theoretische Zielvorgaben gelingen. Sie braucht einen gemeinsam vereinbarten, verlässlichen und finanzierbaren Umsetzungsweg. Schleswig-Holstein zeigt, wie es gehen kann: Politik, Wohnungswirtschaft, Mieter- und Sozialverbände verständigen sich darauf, wie Emissionen wirksam gesenkt werden können, ohne Mieterinnen und Mieter zu überfordern und den Wohnungsunternehmen die notwendige Kraft für Investitionen zu nehmen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der größte Hebel liegt in der konsequenten Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung. Gleichzeitig müssen Gebäudesanierung, Heizungsumstellung, kommunale Wärmeplanung, Energieinfrastruktur und Förderung ineinandergreifen. Zur Ehrlichkeit gehört auch, unvermeidbare Restemissionen offen zu benennen und sektorenübergreifend zu berücksichtigen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass die Energiewende praktisch funktioniert, bezahlbar bleibt und gesellschaftlich getragen wird. Der schleswig-holsteinische Weg kann hierfür auch anderen Bundesländern eine wichtige Orientierung bieten.

Die besondere Stärke des Ansatzes liegt im breiten Schulterschluss von Landesregierung, Wohnungswirtschaft, Eigentümervertretungen, Mieterbund und Sozialverbänden. Das schafft Akzeptanz und Planungssicherheit und bringt die Klimaziele mit den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Realitäten im Wohnungsbestand zusammen.

Auf die jeweiligen regionalen Bedingungen zugeschnittene Realisierungsvereinbarungen können so zu einem wichtigen Instrument werden, um Klimaschutz, kommunale Wärmeplanung, verlässliche Förderung, soziale Absicherung und die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen wirksam miteinander zu verbinden.

Quelle: GdW