2. September 2026

Regeln für den Hitzeschutz ja, technische Standards nein? – VDI fordert politische Konsistenz

Düsseldorf (pm) – Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig neue Regeln für den Hitzeschutz im Mietrecht fordert, werden im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda gleichzeitig bewährte technische Standards im Baubereich pauschal gestrichen. Der VDI sieht darin einen offensichtlichen Widerspruch.

Der VDI e.V. begrüßt die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, das Mietrecht für mehr Hitzeschutz zu öffnen. Doch der Schritt wirft eine unbequeme Frage auf: Wie passt es zusammen, einerseits neue Regeln für den Hitzeschutz im Baubereich schaffen zu wollen und gleichzeitig im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda bewährte technische Normen und Standards pauschal aus Gesetzen und Verordnungen zu streichen?

Die Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern fordert in ihrer Maßnahme 79 sämtliche Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen insbesondere im Baubereich zu überprüfen. In der Praxis gehen einige Bundesländer dabei radikal vor: Sie streichen Normverweise ohne inhaltliche Prüfung und ohne Einbindung von Fachleuten. Der VDI e.V. warnt seit Längerem vor den Folgen dieses Vorgehens.

„Wir sehen hier einen offensichtlichen Widerspruch in der Regierungspolitik. Auf der einen Seite sollen neue Regelungen für den Hitzeschutz entstehen – auf der anderen Seite werden im Baubereich sicherheitsrelevante technische Normen ohne intensive Prüfung abgeschafft. Das ist nicht konsistent. In einigen Branchen sind die Fragezeichen bereits heute groß, und es drohen unnötige Rechtsstreitigkeiten, weil klare technische Maßstäbe fehlen. Das sollte das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium sehr genau im Blick behalten, denn hier droht ein Vakuum, welches zu Klagewellen führen könnte,“ sagt Dieter Westerkamp, Bereichsleiter Technik und Gesellschaft beim VDI e.V.

Technische Normen und Standards sind keine Bürokratie, sondern sie schaffen Rechtssicherheit. Sie definieren den Stand der Technik, schützen Verbraucher und entlasten Gerichte und Verwaltungen, die andernfalls selbst ermitteln müssten, was als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ gilt. Gerade im Bereich Hitzeschutz – von Klimaanlagen über Wärmedämmung bis hin zu Beschattungssystemen Klimaanlagen – greifen diese Normen unmittelbar.

Vor jeder Streichung von Normverweisen muss aus Sicht des VDI eine sorgfältige inhaltliche Prüfung unter Einbindung von Expertinnen und Experten stehen. Neue Regeln zu schaffen und gleichzeitig langjährig bewährte Standards pauschal zu beseitigen, ist keine Lösung.

  1. Der VDI fordert, zuerst eine inhaltliche Prüfung der Nutzung von Generalklauseln und von heute bestehenden Verweisen auf Normen und Standards vorzunehmen. Erst danach sei eine eventuelle Streichung in Bundes- und Landesgesetzen durchzuführen.
  2. Der fordert, bei der jeweiligen Prüfung der Gesetze Expertinnen und Experten einbinden.
  3. Der VDI weist daraufhin, dass, sofern lediglich auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen wird, es der Verwaltung bzw. den Gerichten obliegt, die in der Fachwelt herrschende Meinung zu ermitteln. Genau dabei helfen Normen und Standards als im Konsens der Fachleute erarbeite technische Regeln.
  4. Der VDI weist daraufhin, dass Normen und Standards grundsätzlich nicht zu einer weiteren Bürokratisierung führen. Das Gegenteil ist der Fall: Normen und Standards entlasten Staat und Verwaltung. Sie sorgen dafür, dass Produkte und Prozesse sicher und zuverlässig Anwendung finden können. Damit unterstützen sie den Verbraucher. Zudem unterstützen Normen und Standards die Wirtschaft dabei, nationale, europäische und internationale Märkte zu erschließen.

Quelle: VDI e. V.