10. Juli 2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen – Kommentare

Berlin (pm) – Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nach 2. und 3. Lesung jetzt beschlossen. Es dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht.

„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach dem Kabinettbeschluss.

Anforderung von 65 Prozent erneuerbare Energien entfällt

Die Bundesregierung gestaltet die Gebäudemodernisierung mit dem Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher.

Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe: Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.

Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen.

Die neue Förderung – sozialer, effizienter und fokussierter

Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) fort. Sie unterstützt Gebäudesanierungen weiter umfassend. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet.

Gebäudesanierungen und Heizungstausch senken den Energieverbrauch. Sie sind gut für Konjunktur und Klimaschutz. Die Förderung wird mit notwendigen Anpassungen ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Darauf können sich Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verlassen.

Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung

  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent-Bonus erhalten.
  • Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien profitieren zusätzlich von einen neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
  • Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.
  • Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.

Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026. Alle Informationen zur Antragstellung und zur weiteren Bearbeitung während der technischen Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.

EU-Richtlinie umsetzen

Die Bundesregierung wird das Gesetz 2030 mit Blick auf seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor evaluieren. Zudem werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284)

Kommentare

Gebäudemodernisierungsgesetz: Zusätzliche Kosten und Bürokratie belasten bezahlbares Wohnen

Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, der heute in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, bleibt deutlich hinter den Anforderungen an eine praxistaugliche, wirtschaftliche und sozial ausgewogene Wärmewende zurück. Zentrale Punkte für machbaren Klimaschutz in Wohngebäuden fehlen: ein gebäudeübergreifender Flottenansatz, eine faire Verteilung der Energiekosten und der Abbau bürokratischer Pflichten. Auch die hohen Anforderungen an die Gebäudehülle beim Einsatz von Stromdirektheizungen schränken technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen unnötig ein.

„Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Chance verpasst, Klimaschutz im Gebäudebestand effizienter und bezahlbarer zu machen. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen müssen ihre Investitionen über ganze Bestände und Quartiere hinweg steuern können. Statt jedes Gebäude isoliert zu betrachten, müssen Maßnahmen dort zuerst umgesetzt werden können, wo mit jedem eingesetzten Euro die größte CO₂-Einsparung erreicht wird. Der weiterhin fehlende Flottenansatz für eine Umsetzung der Energiewende im Quartierszusammenhang ist deshalb ein schweres Versäumnis“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Pauschale Kostenaufteilung setzt falsche Anreize

Kritisch bewertet der GdW auch die vorgesehene pauschale Beteiligung der Wohnungsunternehmen an zusätzlichen Energiekosten. Ab 2028 sollen Vermieter besondere Netzentgelte und ab 2029 die Mehrkosten der verpflichtend steigenden erneuerbaren Brennstoffanteile grundsätzlich zur Hälfte tragen, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sollen für Kosten einstehen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können. Damit wird das bewährte CO₂-Stufenmodell durchbrochen, das die Kostenverteilung an der energetischen Qualität eines Gebäudes ausrichtet. Das ist weder verursachergerecht noch ein sinnvoller Anreiz für weitere Investitionen“, sagt Gedaschko.

Positiv sind die geplante Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts über die ausgewiesenen Brennstoffkosten sowie die vereinfachten Nachweise für Wärmepumpen-Hybridheizungen. Diese punktuellen Verbesserungen können die strukturellen Schwächen des Gesetzes jedoch nicht ausgleichen.

Mehr Bürokratie statt schnellerer Modernisierung

Zusätzliche Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungs- und Haftungsaufwand für Wohnungsunternehmen. „Ein Modernisierungsgesetz muss Investitionen einfacher, schneller und wirtschaftlicher machen. Stattdessen entstehen neue Nachweispflichten, während praxistaugliche Lösungen für Bestände und Quartiere fehlen“, sagt Gedaschko.

Förderkürzungen verschärfen die Planungsunsicherheit

Völlig kontraproduktiv ist in diesem Zusammenhang die kurzfristig bekannt gewordene massive Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Besonders stark soll die Förderung von Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern abgeschmolzen werden. Damit werden ausgerechnet diejenigen Unternehmen getroffen, die große Wohnungsbestände sozialverträglich modernisieren müssen.

„Auf der einen Seite werden die gesetzlichen Anforderungen erhöht und neue Kosten auf die Wohnungsunternehmen übertragen. Auf der anderen Seite wird die Förderung plötzlich zusammengestrichen. Dieses Vorgehen macht verlässliche Investitionsplanungen unmöglich und gefährdet sowohl die Klimaziele als auch die Bezahlbarkeit des Wohnens“, sagt Gedaschko.

Der 8-Punkte-Appell der Wohnungswirtschaft mit praxistauglichen Lösungen für eine bezahlbare Energiewende zum Download

Quelle: GdW

„Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum. Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung.
Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie

„Der Bundestagsbeschluss ist vor allem deshalb ein gutes Signal, weil Eigentümer, Immobilienverwaltungen und Fachunternehmen nun endlich wieder wissen, woran sie sich ausrichten können. Für die Wärmewende im Gebäudebestand braucht es nicht immer neue politische Debatten, sondern belastbare Regeln, auf deren Grundlage geplant, beschlossen, finanziert und beauftragt werden kann.“

Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland e. V. 

„Wichtig ist, dass nach dem langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht und der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet hat. 
Das Gesetz setzt vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik. Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen will, sollte auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen. Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, muss später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden. Wir bedauern, dass zusätzlich zur gebäudeindividuellen Betrachtung der Quartiersansatz als kosteneffiziente Erfüllungsoption der in der EU-Gebäuderichtlinie verankerten Mindeststandards nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Das hätte der Gebäudemodernisierung einen echten Schub gegeben.
Gleichzeitig sendet die kurzfristig angekündigte und umgesetzte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das falsche Signal. Statt Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands braucht es hingegen verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Wo könnte man die Mittel aus dem mit 100 Milliarden € ausgestatteten KTF besser einsetzen?!
Mit Blick auf die Umsetzung der sogenannten Biotreppe bleiben noch einige Fragen zu klären. Ohne eine belastbare Strategie für die Bereitstellung ausreichender Mengen klimafreundlicher Gase bleiben erhebliche Kostenrisiken für den Einsatz biogener Brennstoffe bestehen. 
Positiv ist, dass die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ohne wesentliche materielle Verschärfungen umgesetzt wurde. 
Für die Zukunft erwarten wir, dass die Politik insgesamt die energetische Modernisierung des Gebäudebestands wieder stärker in den Fokus rückt. Etwaige Nachsteuerungen im Rahmen der für 2030 vorgesehenen Evaluation müssen über Förderanreize erfolgen und dürfen nicht zu neuen ordnungsrechtlichen Einbau- oder Austauschpflichten führen.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Gebäudemodernisierungsgesetz: Fortschritte beim Neubau, Unsicherheiten im Gebäudebestand bleiben

Mit dem heutigen Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Bundestag und Bundesrat wird das Gebäudeenergierecht grundlegend neu geordnet. Aus Sicht des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen enthält das Gesetz wichtige Fortschritte, lässt jedoch zentrale Fragen zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit und Planungssicherheit im Gebäudebestand weiterhin offen.

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird die Regulierung der Wärmewende neu ausgerichtet. Positiv ist insbesondere, dass der Gesetzgeber im Neubau den Fokus künftig stärker auf die tatsächliche Emissionsminderung legt. Mit dem Nullemissionsgebäudestandard rückt erstmals die Emissionseffizienz, also die Versorgung mit Erneuerbaren Energien, stärker in den Mittelpunkt. Diesen Perspektivwechsel hat der BFW seit Langem gefordert“, erklärt Franco Höfling, Justiziar des BFW.

„Gleichzeitig sieht der Verband weiterhin erhebliche Unsicherheiten bei den Regelungen für den Gebäudebestand. Das Gesetz eröffnet zwar verschiedene Möglichkeiten für den Ersatz von Heizungsanlagen und erhält die Technologieoffenheit grundsätzlich aufrecht. Allerdings werden einzelne Handlungsoptionen mit rechtlichen Verpflichtungen verknüpft, deren wirtschaftliche und infrastrukturelle Voraussetzungen bislang nicht hinreichend geklärt sind.

„Die zentrale Schwäche des Gesetzes besteht darin, dass es bestimmte Handlungsoptionen ordnungsrechtlich vorgibt, ohne dass ihre tatsächliche Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit bereits belastbar eingeschätzt werden können. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Versorgung mit klimafreundlichen Brennstoffen sowie vielerorts die noch ausstehenden Ergebnisse und die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung“, so Höfling.

Nach Auffassung des BFW bleiben insbesondere bei der sogenannten Bio-Treppe wesentliche Fragen offen. Die gesetzlichen Vorgaben setzen voraus, dass biogene und synthetische Energieträger künftig in ausreichender Menge verfügbar sind und zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen eingesetzt werden können. Ob diese Voraussetzungen künftig tatsächlich erfüllt werden, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich beurteilen.

„Wer heute über den Austausch einer Heizungsanlage entscheidet, trifft eine Investition für die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre. Dafür braucht es belastbare Rahmenbedingungen. Bei der Verfügbarkeit der erforderlichen Energieträger, den langfristigen Kostenentwicklungen und der praktischen Umsetzung bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten.“

Kritisch bewertet der BFW zudem die Folgewirkungen im Miet- und Kostenrecht. Die vorgesehene Aufteilung von CO₂-Kosten, Gasnetzentgelten und zusätzlichen Kostenanteilen für klimafreundliche Brennstoffe erhöht die Komplexität der Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern erheblich. Hinzu kommen zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten.

„Die Wärmewende braucht Investitionen und Akzeptanz. Beides setzt voraus, dass Eigentümer, Vermieter und Mieter die wirtschaftlichen Folgen gesetzlicher Vorgaben nachvollziehen und kalkulieren können. Hier schafft das Gesetz noch nicht die Planungssicherheit, die für langfristige Investitionsentscheidungen erforderlich wäre“, betont Höfling.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

ZIA zum Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Klarheit ist gut – Verlässlichkeit beim Klimapfad bleibt unverzichtbar 

Der Bundestag hat heute das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; die Zustimmung durch den Bundesrat wird ebenfalls für heute erwartet. Das neue Gesetz löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, setzt wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Gebäudesektor. Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), begrüßt die damit verbundene Rückkehr zu Verlässlichkeit und Sachlichkeit – mahnt zugleich aber zu Wachsamkeit beim Klimapfad.

„Nach Jahren der Unsicherheit herrscht nun endlich Klarheit. Das ist für die Immobilienwirtschaft und ihre Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Wichtig ist jedoch, dass mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zugleich der Anspruch auf einen klaren, verlässlichen und systemisch eingebetteten Transformationspfad aufgegeben wird,“ so Özkan. 

Klimaziele 2045: es braucht einen belastbaren Pfad

Der ZIA begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im GModG klar zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor bekennt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet. Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen gibt jedoch Anlass zur Sorge. Zwar ist dies für die professionelle Immobilienwirtschaft von geringerer Relevanz – klimafreundliche Lösungen stehen hier klar im Fokus. In der Breite des Gebäudesektors jedoch drohen neue fossile Lock-in-Effekte, die den Klimapfad des gesamten Gebäudesektors gefährden. 

ZIA-Hauptgeschäftsführerin Özkan betont: „Sollten die Klimaziele verfehlt werden und ordnungsrechtlich nachgesteuert werden müssen, darf das nicht zulasten der professionellen Immobilienwirtschaft gehen, die bereits heute erheblich in Dekarbonisierung und Modernisierung investiert.“ 

ZIA-Positionen zur Umsetzung der EPBD-Vorgaben wurden gehört

Der ZIA begrüßt, dass zentrale Forderungen des Verbandes im Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung gefunden haben: Die Umsetzung der EPBD-Vorgaben zu Mindestenergieeffizienzstandards, Ladeinfrastruktur und Energieausweisen erfolgt praxisnah. Technologieoffenheit bleibt gewahrt. Bürokratische Anforderungen wurden an wesentlichen Stellen reduziert. 

Ordnungsrecht und Förderung müssen zusammenwirken

Die Transformation des Gebäudebestandes ist keine Frage des politischen Willens allein – sie ist eine Frage wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Der ZIA fordert, dass die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konsequent mit den Anforderungen des GModG zusammengedacht wird. Höhere gesetzliche Anforderungen ohne ausreichende und planbare Förderkulisse werden Investitionen bremsen statt beschleunigen. 

„Wer höhere Anforderungen stellt, muss zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Investitionen auch tatsächlich erfolgen können. Ordnungsrecht und Förderung gehören zusammen“, sagt Özkan. 

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

„Die Entscheidung des Bundesrates, zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, schafft für die Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) endlich die dringend benötigte Planungssicherheit. Nach jahrelangen politischen und öffentlichen Debatten über das sogenannte Heizungsgesetz sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie besteht nun die Chance, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihre Investitions- und Modernisierungsentscheidungen auf einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage treffen können.
Positiv bewerten die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte stärkere Technologieoffenheit gegenüber den bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Besonders erfreulich ist, dass eine der zentralen Forderungen der TGA-Repräsentanz im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt wurde: die Aufnahme Raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption. Damit eröffnen sich mehr Spielräume für praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen bei der Gebäudemodernisierung. Die Mitgliedsunternehmen der TGA-Verbände verfügen über das notwendige Know-how und die technische Expertise, um die gesetzlichen Anforderungen fachgerecht und effizient umzusetzen.
Technologieoffenheit und wirksamer Klimaschutz schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig einen verlässlichen Beitrag zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor leisten. Mit Sorge sehen wir deshalb die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war bislang ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung stellt jedoch keine Vereinfachung dar, wenn an ihre Stelle neue komplizierte Regelungen treten. Nach unserer Einschätzung wird die im Gesetz vorgesehene Ausgestaltung der so genannten Bio-Treppe voraussichtlich keinen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Nun kommt es darauf an, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz den angekündigten gerichtlichen Überprüfungen standhält. Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und der Klimaschutz brauchen jetzt vor allem eines: dauerhafte Rechtssicherheit. Weitere Jahre politischer und rechtlicher Unsicherheit würden Investitionen bremsen, den Klimaschutz verzögern und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen weiter belasten. Das kann sich Deutschland nicht leisten.“

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin

Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt: Planungssicherheit ist gut! Jetzt kommt es auf die Umsetzung an.

Nach der Zustimmung im Bundesrat kann das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft treten. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. begrüßt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende und ausführende Unternehmen nun wieder mehr Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen im Gebäudebereich erhalten. Gerade angesichts der anhaltenden Krise im Wohnungsbau, steigender Baukosten und zurückgehaltener Investitionen ist Planungssicherheit ein wichtiges Signal.

Positiv bewertet der BDB die stärkere Technologieoffenheit, die formale Umsetzung zentraler Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie sowie den Einstieg in Nachweise zu Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen. Diese Schritte können helfen, Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Baupraxis besser zusammenzubringen.

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann ein Beitrag dazu sein, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und Investitionen im Bestand wieder anzureizen. Entscheidend ist, dass Wahlfreiheit nicht mit Beliebigkeit verwechselt wird. Wer heute über Gebäude, Heizsysteme und Modernisierung entscheidet, braucht ehrliche Informationen über kurz- und langfristige Kosten, Verfügbarkeit und Klimawirkung. Dann können die Bürgerinnen und Bürger auch selbst entscheiden, wie sie heizen wollen“, ordnet BDB-Präsident Christoph Schild die Lage ein.

Kritisch sieht der BDB, dass das Gesetz bei der Lebenszyklusbetrachtung noch nicht konsequent genug ist. Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus müssen zum Leitprinzip einer modernen Gebäude-Klimapolitik werden. Dazu gehören mehr Anreize für Umbau statt Abriss, eine bessere Nutzung des Gebäudebestands und verlässliche Perspektiven für Lebenszyklus-Grenzwerte. Auch die neue Wahlfreiheit im Heizungsbereich muss aus Sicht des BDB ehrlich begleitet werden. Klimafreundliche Brennstoffe werden absehbar nicht ausreichend verfügbar und damit teuer sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter dürfen dadurch nicht in Kostenfallen geraten.

Der BDB fordert daher eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung des Gesetzes, praxistaugliche Verfahren, ausreichend qualifizierte Fachleute in Planung und Nachweisführung sowie eine verlässliche Förderkulisse. Nur so kann das Gebäudemodernisierungsgesetz zu mehr Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Planungssicherheit im Gebäudebereich beitragen.

Quelle: BDB