28. August 2026

Mehr Kreislaufwirtschaft stärkt Industrie und Umweltschutz in Deutschland – Kommentare

Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat ein Aktionsprogramm beschlossen, mit dem die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland beschleunigt werden soll. Bis Ende 2027 treibt die Bundesregierung zwölf Maßnahmen voran, die die deutsche Wirtschaft in einem Schlüsselbereich stärken werden. Wesentliche Elemente des Programms sind die Umsetzungsplattform für Innovation und neue Projekte sowie das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“. Des Weiteren startet die Bundesregierung eine Digitalisierungsinitiative für die Kreislaufwirtschaft, stärkt den Stellenwert von Recyclingprodukten in der öffentlichen Beschaffung und entwickelt das Kreislaufwirtschaftsrecht weiter. Bis 2029 sind für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingeplant.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Das Aktionsprogramm für die Kreislaufwirtschaft ist gut für die Umwelt und gut für die Zukunft der Wirtschaft. Deutschland ist ein Land mit wenig eigenen Rohstoffen. Darum sollten wir die Rohstoffe wiederverwenden und wiederverwerten – das ist Kreislaufwirtschaft. Die Unternehmen dahinter bilden heute eine kraftvolle Branche und belegen weltweit Spitzenpositionen. In der aktuellen Weltlage gilt mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht unsere Wirtschaft unabhängiger. Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder Handelswege blockiert sind. Und sie stärkt die Innovationskraft deutscher Unternehmen in Märkten, die deutlich mehr als andere wachsen.“

Mit der Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) will die Bundesregierung Ressourceneffizienz, Innovation und Resilienz der deutschen Wirtschaft stärken. Unternehmen sollen künftig weniger Primärrohstoffe einsetzen und Stoffkreisläufe so weit wie möglich schließen. Das Aktionsprogramm besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

Zentrale Elemente des Aktionsprogramms:

  • Umsetzungsplattform für Innovation und neue Projekte: Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sollen auf der Umsetzungsplattform Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren. So können neue Wertschöpfungsketten für das Recycling von Batterien oder Bahnschienen entstehen. Die Plattform soll im Herbst 2026 ihre Arbeit aufnehmen, um die strategische Weiterentwicklung Deutschlands zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
  • Förderung von Investitionen und Innovationen: Ein neues Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ bietet ab Ende 2026 Unterstützung für innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen. Dadurch werden Umwelt- und Industriepolitik verzahnt und die Potenziale der Kreislaufwirtschaft z. B. bei innovativen Recyclinganlagen und Start-Up-Unternehmen mit zirkulären Geschäftsmodellen gefördert.
  • Öffentliche Beschaffung: Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung werden das jährliche Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern. Damit das gelingt, wird die Bundesregierung zeitnah bestehende regulatorische Hemmnisse abbauen, Verfahren vereinfachen und vereinheitlichen.
  • Digitalisierungsinitiative: Über eine neue Initiative sollen unter anderem digitale Produktpässe, neuen Datenräume und KI-Anwendungen vorangetrieben werden.
  • Weiterentwicklung Kreislaufwirtschaftsrecht: Teil des Aktionsprogramms sind auch rechtliche Verbesserungen, wie z.B. ein neues nationales Textilgesetz sowie das angestrebte Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten, die Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Verpackungsrechts und der Ersatzbaustoffverordnung. Deutschland bringt sich zudem maßgeblich in die Verhandlungen um ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz auf EU-Ebene sowie das UN-Plastikabkommen ein.

Der Abbau von Rohstoffen verursacht hohe Kosten – für Umwelt, Mensch und Wirtschaft. Eine Wirtschaftsweise, die immer mehr neue (primäre) Rohstoffe braucht, ist deshalb auf Dauer weder ökonomisch und ökologisch noch sozial tragfähig. Um unsere klima- und umweltpolitischen Ziele zu erreichen, ist der Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft zentral – gleichzeitig eröffnet sie große wirtschaftliche Chancen.

Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) aus dem Jahr 2024 folgt dem Leitbild, den Wert von Rohstoffen und Produkten möglichst lange zu erhalten, Materialien sparsam zu verwenden und solange wie möglich im Kreislauf zu führen. So stärkt sie letztlich die Resilienz und Innovationskraft des Industriestandortes Deutschland.

Weitere Informationen

Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kommentare

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Bauwirtschaft begrüßt Novellierungspläne der Ersatzbaustoffverordnung – Abfallende bleibt Leerstelle 

Das Bundeskabinett hat sich mit dem lang erwarteten Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie befasst. Während die angekündigte Nachbesserung der Ersatzbaustoffverordnung ein positives Signal für den Bürokratieabbau ist, lässt ein verbindliches Abfallende für mineralische Baustoffe weiter auf sich warten, kritisiert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. 

Hemmnisse im Tiefbau abbauen

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung die Ersatzbaustoffverordnung endlich nachbessern will. Die bürokratischen Hürden und die Rechtsunsicherheit im Tiefbau haben den Einsatz von Recycling-Baustoffen oft eher gelähmt als gefördert. Dass der Bund im öffentlichen Bausektor vorangehen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen materialoffen und technologieneutral in Richtung Kreislauffähigkeit weiterentwickeln will, schafft die dringend benötigte Nachfrage. Primär- und Sekundärrohstoffe sollten dabei grundsätzlich gleichwertig behandelt werden.“ 

Die Stigmatisierung als „Abfall“ muss enden

Trotz dieser Fortschritte bleibt das Aktionsprogramm in einem entscheidenden Kernbereich eine Enttäuschung für die Praxis. Es fehlt eine rechtssichere Weichenstellung für das Abfallende von mineralischen Recycling-Baustoffen. „Solange Sekundärbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich das Stigma des ‚Abfalls‘ tragen, wird es weiterhin erhebliche Akzeptanzprobleme auf dem Markt geben“, so Felix Pakleppa.

„Es nützt der Kreislaufwirtschaft wenig, wenn wir Ersatzbaustoffe zwar etwas leichter im Tiefbau einsetzen dürfen, sie aber auf dem Transportweg und bei der Lagerung weiterhin als Müll gelten. Was die Bauwirtschaft braucht, ist eine umfassende und praxistaugliche Regelung. Nur wenn ein hochwertig aufbereiteter RC-Baustoff per Gesetz seinen Abfallstatus verliert und zum regulären Produkt wird, schwinden auch die Akzeptanzbarrieren bei privaten und öffentlichen Bauherren.“ 

Bürokratieabbau und Digitalisierung konsequent zusammendenken

Das Baugewerbe fordert, bei der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Digitalisierung des Vollzugs nachzubessern. Die angekündigte „deutlich spürbare Entbürokratisierung“ darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Ein Circular Economy Information Ecosystem (CEIS) oder Digitale Produktpässe (DPP) dürfen nicht zu neuen Dokumentationsmonstern für die mittelständischen Bauunternehmen mutieren. Sie müssen Bauunternehmen in der täglichen Praxis spürbar zu entlasten, statt sie mit neuen Nachweispflichten zu blockieren. 


Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

„Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein. Gebäude sind Rohstofflager mit einem nutzbarem Materialwert, das müssen wir viel stärker berücksichtigen. Mit dem Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sorgen wir dafür, dass Baumaterialien immer wieder in den Kreislauf zurückfließen. Das stärkt die Rohstoffsicherung, macht die Wirtschaft resilienter, schützt das Klima und hilft, die Baukosten zu stabilisieren. Digitalisierung und KI sind dabei unser wichtigstes Werkzeug: Sie machen den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes von Anfang an planbar. Als Bundesregierung möchten wir dazu auch den rechtlichen Rahmen weiterentwickeln und Innovationen fördern.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen